Und da regen sich Leute auf, das Womos alles mitbringen und selber kochen und nicht die örtlichen Gasthäuser benutzen.
Kochstelle nicht fest, keine HU
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Das Traurige ist, dass man über Ermessensspielraum und Fachkenntnisse diskutieren muss, bloss weil die Vorschriften immer kleinlicher und blödsinniger werden. DA müsste man eigentlich den Hebel ansetzen, nur leider fehlt einem da der berühmte Drehpunkt, weil immer mehr von solchen Dingen von irgendwelchen Eurokraten, die sonst nichts zu tun haben, gemacht wird, die keiner kontrollieren oder abwählen kann.
Der Mut des einzelnen Prüfers, solche idiotischen Vorgaben auszulegen, ist bewundernswert, kann aber leider nicht vorausgesetzt werden, wenn dieser genauso von irgendwelchen Bürokraten schikaniert wird.
Schöne neue Welt
Und in dieser Welt habe ich grösstes Verständnis für jeden, der versucht, diesen Quatsch zu umgehen.Ich "durfte" damals (ich glaub 2007) sogar beim Finanzamt vorfahren !!!
Wurde angeblich mittels Computerprogramm rausgefiltert .
Es ist ja nicht möglich bei einem T4 mit Außenhöhe 190cm inne eine Stehhöhe (war damals noch Pflicht) von über 170cm zu haben.
Aufstelldach stand auch im Schein, genügte aber nicht, musste vorfahren
Ja, so is das bei uns in D;) -
Ich hatte zur Abnahme zwecks Umschreibung zum WoMo den Küchenblock nicht fertig und daher provisorisch einen Spiritus-Sturmkocher auf eine Platte geschraubt. Ich habe dem Prüfer ganz offen gesagt, dass das ein Provisorium nur für die Abnahme sei und durch ein echtes Gaskochfeld ersetzt werden wird.
Der Prüfer hat mir zu verstehen gegeben, dass das für ihn nicht relevant ist - den Charakter eines Wohnmobils hat er auch so erkannt und sich auf die sicherheitsrelevanten Teile konzentriert.
Fazit: es hängt sehr viel (aber sicher nicht alles) vom Prüfer ab. Meiner war (ist) auf WoMo und andere besondere Vehikel spezialisiert und weiß halt auf was es ankommt. Daher werde ich auch die normale HU bei ihm machen. Vielleicht wird er mir die Plakette wegen schief ziehender Bremsen, einem ausgebrannten Lamperl o.ä. verweigern - aber sicher nicht wegen eines fehlenden oder nicht befestigten Kochers.
Gruß
Wolfgang -
Das Traurige ist, dass man über Ermessensspielraum und Fachkenntnisse diskutieren muss, bloss weil die Vorschriften immer kleinlicher und blödsinniger werden. DA müsste man eigentlich den Hebel ansetzen, nur leider fehlt einem da der berühmte Drehpunkt, weil immer mehr von solchen Dingen von irgendwelchen Eurokraten, die sonst nichts zu tun haben, gemacht wird, die keiner kontrollieren oder abwählen kann.
Der Mut des einzelnen Prüfers, solche idiotischen Vorgaben auszulegen, ist bewundernswert, kann aber leider nicht vorausgesetzt werden, wenn dieser genauso von irgendwelchen Bürokraten schikaniert wird.
Schöne neue Welt
Und in dieser Welt habe ich grösstes Verständnis für jeden, der versucht, diesen Quatsch zu umgehen.
Nun - aus einem anderen Bereich (Arzneimittelzulassung und -kontrolle) weiß ich, dass der Mist nicht auf dem Rücken der Eurokraten gemacht wird, sondern von den Mitgliedsstaaten in Arbeitsgruppen erstellt wird, von denen gibt es wahrscheinlich hunderte. Die Legistiker, die das dann in Gesetzesform gießen, sitzen allerdings schon in Brüssel. -
Moin!
Ich lese jetzt hier seit ein paar Tagen mit. Und genau diesen Gedanken hatte ich auch:
Eine Kocher fest mit dem FZ zu verbinden ist ja nun wirklich keine große Nummer...
Was bisher geklappt hat muss nicht auch morgen noch in Ordnung sein.
Beste Grüße
Marc -
Hallo zusammen,
habe meinen 711er Fensterbus letztes Jahr als womo umschreiben lassen.
Es wurde extra im Schein eigetragen: "Kocher als loses Zubehör"......dann wird die nächste HU spannend werden!
gruss Uwe aus GM
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Vielen Dank an Alle für Eure guten Antworten.
Hallo Fritz,
Genau das Gegenteil der Dekra Aussage. Jetzt weis ich was ich machen muss. Vielen Dank.
Gruß
HogiDas gilt nur für den TÜV Nord, Rheinland und Süd wollen ihn fest verbaut.
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https://www.promobil.de/werkst…inien-wohnmobilzulassung/
Die haben alle Besonderheiten der regionalen Anbieter aufgelistet.
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Das gilt nur für den TÜV Nord, Rheinland und Süd wollen ihn fest verbaut.
Genau das ist auch meine Erfahrung in diesem Fall. -
Hier muss ich doch mal loswerden, dass ich bei aller Liebe zu unseren Gesetzgebern die Kocherregelung absolut blödsinnig finde. Es gibt die sogenannten "Früchteesser", die grundsätzlich keine gekochten Sachen essen. Es ist ihr gutes Recht, so zu leben. Die brauchen dann also trotzdem eine Kochstelle. Im Urlaub tendiere ich auch zu Ungekochtem und kaufe auch mal eine fertige Pizza, die ich im Wagen esse. Fehlt nur noch, dass ein Backofen Vorschrift wird. Ich fände es wesentlich sinnvoller, eine Toilette zu verlangen, denn da handelt es sich um ein generelles Bedürfnis. Das könnte man sogar wegen Verdacht auf Umweltverschmutzung fordern.
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Der Gesetzgeber hat für die Gewährung von Steuervergünstigungen nunmal Voraussetzungen gesetzt. Punkt.
Man muss keinen Kocher in sein Auto reinbauen. Darf dann halt nicht nach Subventionen rufen.
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eine Toilette zu verlangen, denn da handelt es sich um ein generelles Bedürfnis. Das könnte man sogar wegen Verdacht auf Umweltverschmutzung fordern.
Was isst du denn, dass dein Schiss Umweltverschmutzung ist? :zungelang: -
Der Gesetzgeber hat für die Gewährung von Steuervergünstigungen nunmal Voraussetzungen gesetzt. Punkt.
Aber man wird sie doch wohl hinterfragen dürfen, oder? -
Hier muss ich doch mal loswerden, dass ich bei aller Liebe zu unseren Gesetzgebern die Kocherregelung absolut blödsinnig finde. Es gibt die sogenannten "Früchteesser", die grundsätzlich keine gekochten Sachen essen. Es ist ihr gutes Recht, so zu leben. Die brauchen dann also trotzdem eine Kochstelle.
Wenn so ein Fruitaner(?) eine möblierte Wohnung mietet ist ebenfalls ein Herd drinnen und auch im Mietpreis, er kann keine Mietminderung verlangen, weil er Fruitaner ist. Und wenn er eine leere Wohnung mietet, dann sind auch die Anschlussmöglichkeiten für einen Herd vorhanden.
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....schnell noch umsteigen auf Fruchtfleischküche ....?
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Aber man wird sie doch wohl hinterfragen dürfen, oder?
Wenn man so viel Langeweile hat, bestimmt -
Wenn man so viel Langeweile hat, bestimmt
Du hast aber offenbar auch nicht allzu viel zu tun, gell? -
Wenn ich mir die 53 Beiträge alle nacheinander durchlese, komme ich zu dem Schluss, dass einige noch immer zu Hause sitzen und es allerhöchste Zeit wird, dass sie auf Reisen gehen.
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Fehlt nur noch, dass ein Backofen Vorschrift wird.
Also ich finde schon dass das vom Gesetzgeber mal in Betracht gezogen werden sollte.
Hast Du keinen Backofen im Auto? -
Hier muss ich doch mal loswerden, dass ich bei aller Liebe zu unseren Gesetzgebern die Kocherregelung absolut blödsinnig finde. Es gibt die sogenannten "Früchteesser", die grundsätzlich keine gekochten Sachen essen. Es ist ihr gutes Recht, so zu leben. Die brauchen dann also trotzdem eine Kochstelle. Im Urlaub tendiere ich auch zu Ungekochtem und kaufe auch mal eine fertige Pizza, die ich im Wagen esse. Fehlt nur noch, dass ein Backofen Vorschrift wird. Ich fände es wesentlich sinnvoller, eine Toilette zu verlangen, denn da handelt es sich um ein generelles Bedürfnis. Das könnte man sogar wegen Verdacht auf Umweltverschmutzung fordern.
Die Prflicht einer Toilette ist noch sinnbefreiter als die einer Kochstelle, sorry.
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