Kontrolle der gültigen Gasprüfplakette unterwegs

  • Stellungnahme des KBA.


    Bist du so lieb und verteilst mal den Link dahin?
    Weil selbst mein Gasprüfer war bei der Frage überfordert und die Frage bei der Dekra zur der letzten Prüfung lies den Prüfer auch nur Schulter zucken mit der Aussage "Es ist halt ein Mangel/Durchfallgrund"

  • Ich bin es leid mir Arbeit zu machen, nur weil einige wenige völlig aus der Luft gegriffen Statements hier Posten die aus dem Reich der " ich habe Mal was gelesen und da steht, also muss das wohl stimmen" kommen. Erst kürzlich habe ich dazu einen Beitrag geschlossen der fast ausschließlich mit solchen Fakenews gefüttert wurde. Schreib bitte wo das steht das Gasprüfungen nicht nötig sind, Quellangaben zum überprüfen und keine "mein Gasprüfer hat Achselzucken"

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



    Ich unterhalte mich nur äußerst ungern mit Usern die es nicht für nötig halten ihre Beiträge mit ihrem Vornamen zu unterschreiben!


    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

  • Nochmal, warum soll ich dir etwas heraussuchen um deine Falschaussage zu entkräften, ist das der neue Stil wenn man im Sachverhalt nicht sattelfest ist? Direkt über diesem Fred ist eine Zusammenfassung aller Vorschriften zur Gasfrage, einfach Mal nach "
    Fachinformation des DVFG, DVGW und ZKF – Prüfung von Flüssiggas-Anlagen in Freizeitfahrzeugen" suchen und ins Thema einlesen.
    Danach in die zwei anderen Beiträge einlesen und die dort gemachten Aussagen in Augenschein nehmen. Fazit, Gasprüfung ist Pflichtprogramm!


    Deine beiden "Sachverständigen" sollten sich dringend zur Nachschulung anmelden...

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



    Ich unterhalte mich nur äußerst ungern mit Usern die es nicht für nötig halten ihre Beiträge mit ihrem Vornamen zu unterschreiben!


    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

  • Bei mir hat einmal erst ein CP Betreiber nachgeschaut, als ich noch mit dem Wohnwagen unterwegs war. Bei ist auch die Regel wer keine gültige Prüfung vorlegen kann kommt nicht drauf. Begründung seitens des CP Betreibers war wegen der Betriebsversicherung.

  • Auf dem CP hat das noch andere Gründe. Dort trifft Geiz auf Improvisationskomik auf fehlende HU Untersuchung bei Dauercamper. Und dann passieren manchmal die unnötigste Unfälle und völlig Unbeteiligte kommen zu Personenschäden. Dass eine Gasprüfungnur eine Momentaufnahme sein kann ist völlig klar, aber zumindest ist es eine.

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



    Ich unterhalte mich nur äußerst ungern mit Usern die es nicht für nötig halten ihre Beiträge mit ihrem Vornamen zu unterschreiben!


    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

  • deine Falschaussage


    Ich habe keine Falschaussage troffen. Aber wenn du lieber bockig wirst oder einen auf "ich weis es und sags dir nicht" machst, dann lassen wir das halt...


    Es ging mir hier auch in keinster Weise um die Verweigerung einer Gasprüfung, nein, lediglich um die Zusammenhänge die an keiner Stelle (zb einem Gesetz!) klar definiert sind.


    einen schönen Tag noch...

  • Erstmal gibt es keinerlei gesetzliche Grundlage überhaupt eine Gasprüfung durchführen zu müssen.


    Aha, :lacha:

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



    Ich unterhalte mich nur äußerst ungern mit Usern die es nicht für nötig halten ihre Beiträge mit ihrem Vornamen zu unterschreiben!


    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

  • Spätestens beim TÜV gibt es den Aha Effekt. Ohne Gasplakette keine TÜV Plakette.
    Mein TÜVprüfer hat sie sich mit dem gelben Schein besonders in Augenschein genommen.

    Gruss Dietmar
    WOMBAT >>> WOhnMoBil Auf Tour


    Basis Fiat Ducato Multijet 130 Bj.17, der Rest ist größer als ein Kasten.
    Meine YouTube Kanal: KLICK oder Suchbegriff "Wombat1953".

  • Spätestens beim TÜV gibt es den Aha Effekt. Ohne Gasplakette keine TÜV Plakette.
    Mein TÜVprüfer hat sie sich mit dem gelben Schein besonders in Augenschein genommen.


    Der TÜV Prüfer kann in Augenschein nehmen wie er will. In Bezug auf die Gasanlage hat er soviel Fachkenntnisse und Berechtigungen wie Du und ich. Deswegen soll man auch zur speziellen Gasprüfung.
    Die gesetzliche Verbindung zwischen HU für das Fahrzeug und Gas zum Wohnen ist eben nicht vorhanden.

  • Ich kenn keinen normalen Prüfer der für die HU ne Gasprüfung sehen will. Das ist auch gar nicht sein Themenfeld. Der kontrolliert die Betriebssicherheit im Straßenverkehr und nicht irgendwelche Campingeinbauten. Deswegen ist er für so Fragen zu Vorschriften in Gas auch der völlig falsche Ansprechpartner.


    Ausnahmen sind HU-Prüfer die ne Zusatzquali für Gas gemacht haben. Gibt's bei der DEKRA in jedem größeren Stützpunkt. Aber den Werkstatttüver im Außendienst hat da weder Ahnung noch Zeit dazu.


    Gruß Thomas

  • Dass eine Gasprüfungnur eine Momentaufnahme sein kann ist völlig klar, aber zumindest ist es eine.


    Machst du zu Hause eine? oder lässt du bei dir zu Hause alle 4 Jahre die Elektroanlage überprüfen. Genau genommen ist ein Womo auch ein ortsveränderliches Betriebsmittel. Zumindest bei gewerblicher Nutzung ist die Prüffrist da max. 2 Jahre. Ist aber für Privat nicht vorgeschrieben und deshalb macht es keiner. Warum sollte ich das also bei einem Wohnwagen tun, wo es genausowenig Vorschrift ist?

  • Ich kenn keinen normalen Prüfer der für die HU ne Gasprüfung sehen will. Das ist auch gar nicht sein Themenfeld.


    Doch, seit es auch Gas als Antrieb gibt, zählt diese Anlage bei einem KFZ genauso wie deine Flasche im Womo. Wenn du ihm aber sagst, ist keine Gasanlage drin, kann er auch nicht prüfen. Musst dir aber sicherheitshalber vorher einen Spirituskocher einbauen, weil eine fest installierte Kochstelle da sein muss für die Zulassung als Wohnmobil:D

  • Ne Gasanlage als Antrieb ist was völlig anderes.


    Im November HU in der Werkstatt machen lassen. Konnte ich drauf warten. Hat 15 min gedauert. AU und Bremstest hat die Werkstatt bescheinigt, der Prüfer schaut sich untenrum um, schreibt den Kilometerstand ab und klebt die Plakette. Der prüft auch keine Zulassungsrichtlinien der verschiedenen Fahrzeugtypen. Dafür gibt es extra Prüfer von DEKRA oder TÜV, je nach Bundesland. Was hier alles in die HU interpretiert wird wäre viel zu teuer.


    Gruß Thomas

  • Thomas und Ronald, ich empfehle euch die hinterlegte PDF in Ruhe zu lesen. Keine Gasprüfung am Wohnmobil ist gleich zu setzen mit keine HU Abnahme.


    Auszug aus dem Zext: "Zusätzlich müssen bei der HU die Beschlüsse des Arbeitskreises Erfahrungsaustausch in
    der technischen Fahrzeugüberwachung (AKE) umgesetzt werden. Der AKE ist vom
    Bundesverkehrsministerium unter Leitung des Kraftfahrt-Bundesamtes als technisches
    Gremium zur Konkretisierung der Prüfvorschriften der StVZO installiert worden. Bei
    Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen wird davon ausgegangen, dass die Verkehrssicherheit
    durch die Gasanlage beeinträchtigt sein kann (z. B. könnte der Fahrer bei einer undichten
    Gasanlage oder einer fehlerbehafteten Abgasführung ersticken oder ohnmächtig werden).
    Basierend auf dem AKE-Beschluss vom 10. September 2002 ist eine fehlende oder nicht
    mehr gültige (mehr als 2 Jahre alte) Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt
    G 607 daher als erheblicher Mangel einzustufen und führt deshalb dazu, dass die HU-
    Prüfplakette nicht zugeteilt werden darf."

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



    Ich unterhalte mich nur äußerst ungern mit Usern die es nicht für nötig halten ihre Beiträge mit ihrem Vornamen zu unterschreiben!


    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

  • Gibt es möglicherweise Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern? Ich habe seit mehr als 40 Jahre Wohnmobile und ich musste bei jeder TÜV-Prüfung eine aktuelle Gasprüfung vorlegen.


    Gruß
    Uli

  • Hauptproblem bei dieser ganzen Diskussion ist doch, dass in der STVZO §29 und diverser Anlagen zu §29 bis ins letzte Detail festgelegt ist, was wie wann der TÜV prüft und untersucht. Zur einer verpflichtenden Gasprüfung bei Wohnmobilen steht da (und in der restlichen STVZO) aber kein Wort. Und wo nichts definiert/vorgeschrieben ist, da gibt es auch nichts durch einen AKE zu 'konkretisieren'. Die STVZO wird/wurde zwar immer wieder angepasst und aktualisiert, aber für eine Konkretisierung in der STVZO hat es offenbar seit 2002 nicht gereicht. Ist schon alles schwer nachvollziehbar, was aber nicht heißt, dass ich nicht brav meine 2-jährige Gasprüfung machen lasse ;).


    Gruß Manfred

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!