kurz vor der Katastrophe: TÜV Beratung Eintragung/Abnahme Sitzbank

  • Nabend,


    nein habe ich nicht. Nur die zusätzlichen Sitzplätze eintragen lassen und gut ist.
    Nach den Erfahrungen mit dem Umweltplaketten-Wahnsinn und der Umstellung der Besteuerung für WoMos vor ein par Jahren macht das für mich keinen Sinn.


    Gruß
    BUS

  • Ich zahle 450 für den Einbau einer klappbaren t5 Sitzbank in meinen crafter. Dazu kommen dann noch die Gebühren für Eintragung und Umschreibung. Ich finde das ok, die Bank habe ich wie neu für 350 geschossen, im gleichen Design wie die Vordersitze. Die Bank ist dann klappbar und lässt sich mit einem Handgriff ausbauen. Eigentlich nicht eintragungsfähig. Alles muss fest eingebaut sein, für die Womo Eintragung. Wobei fest eingebaut per Definition nur heißt, das zum Ausbau Werkzeug notwendig ist, mehr nicht. Der Küchenblock kommt ganz ähnlich auch nur zur Eintragung rein, und danach wieder in den Keller ... Fertig ist der crafter multivan xl.


    Alles vorher mit dem Ausbauer meines Vertrauens abgesprochen. Ich werde weiter berichten und nach erfolgreicher Aktion auch per pn den Ausbauer nennen. Aber erstmal abwarten, ob das auch alles so läuft wie besprochen, wovon ich ganz optimistisch erstmal ausgehe. Drückt mir die Daumen ... :)


    ***mobil via tapatalk***


    Nach meinem Verständnis darf man die für ein Wohnmobil notwendigen Einbauten wie z.B. Kochstelle/Küchenblock nicht entfernen und dann z.B Ladung transportieren. Beim Ausbau der Einrichtung wird aus dem Womo wieder ein Lkw und die Betriebserlaubnis erlischt inklusive alles Konsequenzen bez. Steuer etc.

    Gruß aus der Eifel
    Frank
    Hier sind keine Rechtschreibfehler, es handelt sich lediglich um einen Vorgriff auf die Rechtschreibreform 2029!!!

  • Nabend,


    nein habe ich nicht. Nur die zusätzlichen Sitzplätze eintragen lassen und gut ist.
    Nach den Erfahrungen mit dem Umweltplaketten-Wahnsinn und der Umstellung der Besteuerung für WoMos vor ein par Jahren macht das für mich keinen Sinn.


    Gruß
    BUS


    Du hast also Lkw Zulassung? Oder pkw?


    ***mobil via tapatalk***

  • Hi


    Nach meinem Verständnis darf man die für ein Wohnmobil notwendigen Einbauten wie z.B. Kochstelle/Küchenblock nicht entfernen und dann z.B Ladung transportieren. Beim Ausbau der Einrichtung wird aus dem Womo wieder ein Lkw und die Betriebserlaubnis erlischt inklusive alles Konsequenzen bez. Steuer etc.


    Ja, ja, das musste ja kommen, so in etwa ist das vermutlich richtig ;)
    Und das Finanzamt ist im Ernstfall das größere Problem.


    Und wenn das nun sehr viele so machen würden, mit dem wieder herausnehmen vom Küchenblock würde das Finanzamt auch mal nachsehen.
    Sehr ...... ungeschickt finde ich daher wenn das hier von manchem lauthals verkündet wird dass er den Küchenblock wieder ausbaut weil er nicht kocht ... oder so.
    Wenn das der falsche liest, bleit wohl im besten Fall nur noch die Selbstanzeige.


    Daher sollte man in einem öffentlichen Forum sowas für sich behalten.
    Oder solche Aussagen nun nachbearbeiten ;)


    Das selbe Spiel mit den Nachbarn denen man sowas erzählt, wie oft wurde ein befreundeter Nachbar schon durch eine Dummheit zum Feind.


    Robert

  • Steuern für womo sind höher als für lkw ... Das Finanzamt freut sich also eher ... Bekommt ja durch die umschreibung mehr Geld, Steuerhinterziehung ist also raus ....


    Das das so eigentlich nicht vorgesehen ist, habe ich übrigens selber schon geschrieben ...


    Die ganzen multivans, die nur mit einem küchenblock als womo umgeschrieben werden, stehhöhe von 1,70m im Bereich der Küche ist ja nicht mehr vorgeschrieben, die Vorschrift wurde angepasst, sind übrigens alle ganz genau so unterwegs ...


    Das Eintragen der Sitze beim lkw geht beim kurzen Radstand nicht, dazu ist die Ladefläche zu kurz, sonst hätte ich das vermutlich auch so gemacht, in der Summe von Steuer und Versicherung ist aber womo das günstigste, zumindest mit meinen %en.


    Die Betriebeserlaubnis erlischt nicht, warum sollte sie, das ist völliger Unsinn.
    Ich bin die letzten 8 Jahre im lt übrigens genau so unterwegs gewesen, nur dass da die hinteren Plätze sitze noch nicht mal eingetragen waren...


    ***mobil via tapatalk***

  • An ein Wohnmobil sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Genau so bekommt es eine Betriebserlaubnis.
    Werden diese Sachen verändert (Kochstelle Bett etc. ausbauen), dann hat man kein Womo mehr und somit erlischt die Betriebserlaubnis als Wohnmobil.

    Gruß aus der Eifel
    Frank
    Hier sind keine Rechtschreibfehler, es handelt sich lediglich um einen Vorgriff auf die Rechtschreibreform 2029!!!

  • An ein Wohnmobil sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Genau so bekommt es eine Betriebserlaubnis.
    Werden diese Sachen verändert (Kochstelle Bett etc. ausbauen), dann hat man kein Womo mehr und somit erlischt die Betriebserlaubnis als Wohnmobil.


    Es gibt überhaupt keine betriebserlaubnis für kfz mehr, die werden seit Jahren europaweit typisiert....


    Trotzdem darf man natürlich nicht die Fahrzeugart ändern, da hast du Recht, das ist nach wie vor eine Ordnungswidrigkeit, aber mir ist kein Fall bekannt, in dem diese geahndet worden wäre, es ist mir zudem völlig egal, und es hat in diesem Thread nichts zu suchen, hier geht es in legale Möglichkeiten, eine Bank nachzuzrüsten und einzutragen, vielleicht kommen wir wieder darauf zurück?


    ***mobil via tapatalk***

  • Hallo Zusammen


    Ich verweise hier mal auf die Seite des TÜV nord, Rubrik A-Z ,Wohnmobilausbau.
    Kocher ja, aber Festeinbau nein ...usw.


    Ich hab zBsp. Einen 08/15 Kartuschenkocher der normalerweise nur draussen genutzt wird.
    Auch der gesamte Kühli,Kocherschrank kann herausgenommen werden um einem
    5.ten Sitz Platz zumachen.


    Ich hab letztes Jahr im Zuge der TÜV Prüfung gefragt was mit einer Umschlüsselung
    auf WOMO wäre ....Kein Problem, also mit dem TÜV. Finanzamt. ???????


    Bin aber bisher bei der M1, PKW geblieben.


    Schöne Grüsse von der Ostsee. TODDY

  • Im Merkblatt vom TÜV Nord steht ausdrücklich drin, dass die Einbauten fest eingebaut sein müssen.


    Die Dekra drückt es übrigens so aus:


    Die Einbauten des Wohnteils müssen fest montiert sein. Fest ist laut der Definition, dass ein Umbau "mit einfachen Mitteln unter Zuhilfenahme des bordeigenen Werkzeugs" nicht möglich sein darf.


    Darüber hinaus steht beim tüv drin, dass bei herausnehmbaren Einbauten die ursprüngliche Fahrzeugart erhalten bleibt.


    Kurz: die Auskunft, die du bekommen hast, ist schlicht falsch, derjenige der die dir gegeben hat, ist vermutlich nicht dafür zuständig, Änderungen bei der Fahrzeugart abzunehmen. Muss fest eingebaut sein und der Kocher muss für Innenraum zugelassen sein. Ausnahmen bestätigen Regel, jeder Prüfer hat da seinen Ermessensspielraum.


    Kannst du hier nachlesen


    https://www.google.de/url?q=ht…3p3QREaNilKNBwp9bw-u9m7zg



    ***mobil via tapatalk***

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