langzeitaufenthalt ?

  • @LC4


    Wenn Du jetzt zu mir kommst und sagst, Du brauchst eine Meldeanschrift mit Erstwohnsitz und Bestätigung und Tralala
    und ich spiele mit und fülle jeden Amtsvordruck entsprechend für Dich aus
    und Du gehst damit zum Amt, dann kannst Du Dich als Kay wohnhaft bei Kay.Hamburg anmelden.
    Wenn es jemand merkt, dass wir geschummelt haben, bekommen wir beide Ärger. Wollen wir beide nicht.


    Wenn jemand anderes kommt und mit Appell an Mitleid, mit einer Tüte voll Geld, oder anderen Überredungsgaben dem Platzwart
    schöne, oder traurige Geschichten erzählt, kann es sein, dass der mitmacht. Vielleicht findet er auch die Vorschriften selbst blöd,
    oder es ist ihm/ihr schlicht egal, oder er/sie ist nicht so fit, sich auszumalen, dass jemand das stört - warum nicht ?


    Grundsätzlich sollte jeder einen festen Wohnsitz haben. Bei mir war es lange die Anschrift bei meinen Eltern. Das war dann so und ich bin von WG zu WG getingelt. Geht auch mit einem Kastenwagen. Soll nicht. Also bitte !

  • Hi Kay I,
    was genau willst du mir mit dem lyrischen Ausflug unterm Strich mitteilen? ;)


    Das es illegal ist? Wenn ja, warum konkret, wenn es sich nicht um ein Erholungsgebiet handelt und selbst da ist Bewegung in die Sache gekommen...
    Hab grad weiter gegurgelt, weil ich das Thema spannend finde


    "Der wichtigste Umstand, der über die Legalität des Wohnens auf einem Campingplatz entscheidet ist die Lage dieses Platzes. Innerhalb eines Wohn– oder Mischgebiets ist die Anmeldung eines Wohnsitzes in der Regel kein Problem."
    ...
    "
    Vereinfachung durch die Europäische Union
    Auch wenn die bisherige Rechtslage wenig Raum für Wohnsitze auf Campingplätzen (wohl wegen den Erholungssondergebieten , Anmerkung Kay II) ließ, dürfte sich in diesem Zusammenhang in Zukunft einiges ändern. Grund hierfür ist eine Richtlinie der Europäischen Union, welche eine Reihe von Änderungen im bundesdeutschen Baurecht erforderlich machte. Eine Folge der Richtlinie ist der im Jahr 2018 eingefügte Absatz 7 in § 12 des Baugesetzbuches. Dieser besagt, dass in den bisherigen Erholungssondergebieten gemäß § 10 der Baunutzungsverordnung auch eine Wohnnutzung zugelassen werden kann."
    "...Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans für bisherige Sondergebiete wird damit das bisherige richterliche Argument der formellen Illegalität eines Wohnsitzes auf dem Campingplatz wegfallen"...


    https://www.wohnung.com/ratgeb…nem-campingplatz-anmelden


    Das Hauptproblem scheint eben wohl "nur" der § 10 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu sein...


    Wenn du dann einen Betreiber findest, der das auf seinem Platz zulässt, ist doch alles in Butter.


    So habe ich das jetzt verstanden.


    Kay II

    ---
    LaStrada Avanti H (2013) mit Hecksitzgruppe/Hubbett, 148PS, Mopedträger, Gas- & Dieselheizung (Planar2D), SOG
    140+100Wp (PAR) Solar mit Votronic MPP 250, LCD-Solar-Computer S + Büttner BatterieComputer 4000IQ mit Shunt

  • Wenn du dann einen Betreiber findest, der das auf seinem Platz zulässt, ist doch alles in Butter.


    Das hat mit dem Platzwart erst mal nix zu tun. Der Betreiber eines Stell oder Campingplatzes kann sogar die ganzjährige Nutzung erlauben und trotzdem verweigert Dir das Meldeamt den Erstwohnsitz. Obwohl das Meldegesetz eindeutig sagt, wo Dein Lebensmittelpunkt ist, muß Dein Erstwohnsitz sein. Die Diskrepanzen zwischen Städtischen Satzungen und Landesgesetzen oder Bundesgesetzen hat in diesem Fall noch keiner in Leipzig oder Karlsruhe vorgelegt.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!