Lehrgeld für einen Laternen- und Unterbäumenparker

  • Hallo Zielgruppe,


    Ich will euch mein neuestes (Negativ-)erlebnis mit meiner Gemüsedschunke nicht vorenthalten, damit vielleicht der eine oder andere nicht das gleiche Lehrgeld bezahlen muss...


    Eigentlich ist alles ganz einfach: ich parke wie so viele andere an der Strasse unter der Laterne oder eben auch mal unter Bäumen.
    Nachdem ich 3 Wochen den Kasten nicht bewegt hatte, fiel mir beim losfahren schon auf, dass von vorne Wasser in den Fußraum gelaufen ist.


    Ok, dachte ich mir, hat ja auch ganz schön geschüttet zwischendurch, kommt vor..


    Nun wollte ich das Gebläse einschalten, damit es etwas wärmer wird im sonst so kalten Alltag. Fehlanzeige. Sicherung war i.O., also kurzer Umweg zum Schrauber.


    Stirnrunzeln, 5 min. später die Diagnose: Vorwiderstand hin, Gebläsemotor hin, alles unter Wasser gestanden. Leider nichts mehr zu retten.
    Grund: Durch die Lüftungsschlitze unterhalb der Winschutzscheibe ist mit der Zeit immer mehr Laub, kleine Zweige etc. gefallen, hat den zu tief liegenden Ablauf verstopft und der Regen hat den Rest erledigt.


    Lt. Aussage des Fiatschraubers ein bekannter Mangel aufgrund Fehlkonstruktion seitens des Herstellers.


    Also was hilfts, wieder mal einiges an Lehrgeld zahlen müssen und nun wird eine Gaze unter die Lüftungsschlitze geklebt, damit das nicht nochmal passiert...


    Eins steht fest und habe ich mittlerweile begriffen: Als FIAT - Fahrer braucht man viel "Emozione" für sein Auto, sonst fliegt die Kiste einfach auf Grund der vielen Macken, Konstruktions- und sonstiger Fehler einfach frühzeitig auf den Anzeigenmarkt oder wird im nächsten Tümpel versenkt.. :wink:


    Hoffe, dass euch mein Malheur erspart und mir die "Emozione" erhalten bleibt.


    Gruß

    Zentralflughafen und Zentralflughäfin unterwegs seit 04/2006 mit Pössl Duett L, Bj.07/2002, 2.3JTD, 110 PS

  • Nach diesem Tip wird warscheinlich jeder sofort zu seinem Fahrzeug rennen und die Lüftungsschlitze kontrollieren. Danke für die Info.

    Gruss Dietmar
    WOMBAT >>> WOhnMoBil Auf Tour


    Basis Fiat Ducato Multijet 130 Bj.17, der Rest ist größer als ein Kasten.
    Meine YouTube Kanal: KLICK oder Suchbegriff "Wombat1953".

  • ja die info ist sehr nützlich für die besitzer der neuen fahrzeuge.
    ich zahle anderes lehrgeld in die gemeinde kasse. ich wohne in einem kleinem idylischen dorf in hessen scon seit meiner geburt. solange kennen mich auch die nachbarn. seit dem bestitz von meinem pössl jumper bussi liegen die nachbarn auf der lauer weil mein camperbus auf einem öffendlich ausgeschriebener parkbucht steht und dabei die sicht behindert. nicht die sicht beim herausfahren des grundstücks, nei die sicht aus dem fenster ist in wirklichkeit gemeind. so ging jetzt die stadt hin und machte ein bild für die akte und lies es mich persönlich wissen, da ich den hilfsherif kenne. richtig und rücksichtsvoll geparkt hätte ich schon wenn da nicht das gewicht wäre? mein fahrzeug wiegt über 2,8t und hat aus diesem grund keine berechtigung auf diesen parkplätzen zu parken! aber vor unserem haus wenn noch mehr als 3,00m bis zum nächsten bordstein bestehen bleiben kann ich parken. so behindere ich aber die fahrzeuge der nachbarn beim herausfahren deren grundstücke indirekt. und das ist erlaubt.
    alles in allem, sollte ich noch mals die ausgewiesene fläche der parkplätze nutzen so werde ich ein busgeldverfahren von der stadt erhalten!
    sind das nicht liebe nachbaren die nicht mit einem komunizieren können weil sie vielleicht schon zu alt sind oder zu viel mit sich beschäftigt sind? ich jedenfalls bin geladen bis 200 und noch mehr..........
    camper2509

  • Hallo,


    hierbei handelt es sich nicht um ein Fiat Problem, sondern um ein Wartungsproblem :x
    Ich hatte das auch schon mal an meinem Opel Astra und wenn man dann genauer hinsah .....
    Die hatten bei Opel jedes Jahr den Innenraumfilter gewechselt ??? aber den Dreck, der darauf und darunter lag, immer wieder um den neuen Filter gelegt und dann diesen erst eingebaut :roll:


    Deshalb sollte man immer überlegen, wem man das Warten des Fahrzeuges anvertraut!


    Gisbert

  • Hallo,


    mein Womo steht auch unter einem Baum, genau gesagt unter einer Linde.
    Dieses Jahr hatte sie nichts anderes zu tun als eklige, klebrige Tröpfchen fallen zu lassen und wie jetzt, noch jede Menge Laub und Samenkapseln. :x
    Das Laub entferne ich regelmäßig und macht am wenigsten Probleme.
    Zusätzlich reinige ich mit der Zahnbürste (nicht die, die ich zur Zeit benütze :wink: ) den unteren Rand der Abdeckung, damit das Wasser besser abfließen kann.
    Wenn das nicht genug ist, muss die Abdeckung abgeschraubt werden.
    Als beim letzten Kundendienst der Luftfilter gewechselt wurde, wurde auch hinter dem Lüftungsgitter sauber gemacht, da dies doch aufwendiger ist.
    Gut das ich dabei war und darauf bestanden habe, somit habe ich mir einen Arbeitsgang erspart.

  • @camper2509: vielleicht sollten wir einen neuen Thread aufmachen - ich sammle von einer Nachbargemeinde gerade ähnlich haarstreubende Schreiben: ich stehe hin und wieder auf einem öffentlichen mit einem blauen P an der Straße gekennzeichneten Parkplatz ohne irgendwelche Einschränkungen. Inhalt der Schreiben: der Parkplatz sei "nur für Anwohner GEDACHT" (wörtlich!), ich solle auf den "umliegenden Grundstücken parken" (wörtlich! - das wären dann die Parkplätze von Bäckerei, Bank, u.s.w) ansonsten würde mein Kasten abgeschleppt. Alles auf Gemeindebriefpapier und gezeichnet: Die Bürgermeisterin.


    ... und auch das erhalten wir für unsere Steuern!

  • hallo voba,
    ich habe es noch nicht schriftlich bekommen da ich den hilfssherif sehr gut kenne! unsere fahrzeuge wiegen nunmal über 2,8t, das ist der punkt laut stvo. somit haben wir auf diesen parkplätzen nichts verloren. auch die polizei gibt der gemeinde dies bezüglich recht.
    mein nachbar hat aber die rechnung falsch gemacht, jetzt parke ich vor den parkbuchten auf der straße, also in der ablaufrinne vom bürgersteig und versprerre jetzt wirklich die sicht zum herausfahren von seinem grundstück. so muss er sich von seiner frau rauslotsen lassen. das ich so parke ist laut stadt erlaubt, nur kein rad darf auf den gehwegen stehen! ich mach mir bald in die hose wie bekloppt das alles ist. er konnte ja mal ein kleines wort zu mir sagen aber nein gleich den lerry machen wollen weil er ein ex polizist ist.
    die sicht behindert war auch nur weil ich direkt vor dem küchenfenster gestanden habe und so konnte er nicht mehr mit bekommen was noch so im dorf ab geht da er auch nie raus geht.
    habe fertig und ärgere mich trotzdem noch darüber!
    camper2509

  • Moin camper2509,


    also hast Du auf einem Parkplatz "halb auf dem Bürgersteig" geparkt (Verkehrszeichen 315). Hier gilt eine Beschränkung auf 2,8t.


    STVO §42 Abs.4: "Zeichen 315 - Parken auf Gehwegen
    Das Zeichen erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t das Parken (§ 12 Abs. 2) auf Gehwegen.
    Im Zeichen wird bildlich angeordnet, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind."


    Ansonsten fallen unsere Kästen gem. §39 Abs.4 unter das "PKW"-Symbol (Amtsdeutsch: "Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge"), ein Wohnmobil-Symbol ist dort nicht vorgesehen, beim LKW-Symbol heißt es "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t".


    Auch sonst gibt es erst Einschränkungen ab 7,5t (StVO §12 Abs.3a):
    Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften
    -in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
    -in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
    -in Kurgebieten und
    -in Klinikgebieten
    das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.


    Die "normalen" P-Schilder (Zeichen 314) - wie in meinem Fall - gelten also auch für WoMos bis 7,5t.



    Also das mit den 2,8t hätte ich nicht gewußt .....

  • Hallo Voba,
    ich parkte auf ausgewiesene Parkflächen die zusätzlich vor den Gehwegen angelegt wurden. dazwischen sind immer grünflächen angelegt. also parke ich nicht auf den gehwegen da dort ja bekanntlich parkverbot ist! es sind keine hinweise aufgestellt das nur fahrzeuge bis 2,8t dort parken können oder auch dürfen. mir wurde auch der §12stvo genannt, nur hab ich ihn noch nicht gelesen da ich bei diesem nachbarn zur zeit vor den ausgewiesenen parkflächen stehe also auf der straße weil das erlaubt sei. es müssen laut stvo vom fahrzeuk äußeren bis zum bordstein mindestens 3,50m zur freien verfügung stehen für den fließenden straßenverkehr. das habe ich allemal ( gemeßen) eingehalten. die sicht aus dem küchenfenster ist wieder zu gestellt!!!!!
    lieben gruß camper2509

  • Ja, Hotte, genau das ist die Lösung: häufig werden einem nur irgendwelche Paragarphen genannt, um Sachkenntnis vorzutäuschen und somit der eigenen Empfindung nachdruck zu verleihen. Im §12 steht ja ausführlich drin, wie man zu Parken hat, und wer wo nicht parken darf. Und die angeblich vorhandene 2,8t-Grenze gibt es dort schlichtweg nicht - sie ist nur beim durch Schilder erlaubten parken auf Gehwegen vorhanden (früher war wohl alles was wir jetzt als 3,5t-Grenze haben bei 2,8t angesiedelt - da kann ich als Jüngling mich natürlich nicht mehr dran erinnern :wink: ).

  • also ich schwanke jetzt wegen den 2,8t und den 3,5t und dem sonderfahrzeug. die frage habe ich jetzt dem adac-verkehr und recht gestellt und erhoffe mir dadurch eine plausible erklärung. parken auf einer parkbucht zwischen grünflächen neben dem gehweg der extra noch farblich und noch mal erhöht angelegt wurde. ich möchte ja keinen richtig ärgern aber ich möchte wissen was mein recht ist!
    jetzt gehe ich aber schlafen, tschüß
    camper2509

  • @ camper 2509,
    Mion Dirk , ach die lieben Nachbarn... davon können wir wohl ein lied singen... wir wohnen in einem kleinen häuschen in einer kleinen aber eigentlich schönen stadt in sachsen namens grimma. dürfte bereits durch das jahrhunderthochwasser jedem bekannt sein. da meine frau einen ambulanten pflegedienst besitzt und diesen leitet und wir auch eine menge älterer leute zu versorgen haben benötigen wir aus diesem grunde auch mehrere dienstautos. um genau zu sein, 7 kleine smart(i)s. als wir dann natürlich unser wohnmobil vor einiger zeit kauften und vor unserem haus abstellten (wir sind leider einige der wenigen in unserer straße, die weder einfahrt noch garage besitzen) fing das theater erst richtig an... vorher schon kamen einige unserer nachbarn (an welchem tag und zu welcher uhrzeit auch immer) geklingelt und verlangten "dem nachbarschaftsfrieden" wegen unsere autos doch nicht vor ihre häuser bzw. auf "ihre parkflächen" zu stellen. dabei möchte ich noch erwähnen das die straße in der wir wohnen natürlich eine öffentlich straße ist und dem zufolge das parken überall erlaubt ist. amtlich unbestätigten berichten zufolge wurde schon eine anfrage an das ordnungsamt von unserem nachbarn zwecks unseres wohnmobiles gestellt, ob es denn rechtlich zulässig sei das dieses fahrzeug hier steht.


    für meinen etwas sarkastischen ton möchte ich mich entschuldigen aber ich denke das einige das nachvollziehen können... man freut sich schon wie es denn wohl weiter geht. vielleicht lesen wir demnächst schon in den schlagzeilen der bild "nachbarschaftskrieg um öffentliche parkplätze" :yah: :lol:

  • hallo gerald´56,
    schön wieder mal von euch zu hören! bei mir ist eben ruhe eingekehrt weil meine eltern mit ihrem mobil unterwegs sind. dadurch kann ich mein pössl jumper busi in deren garage parken. bald bin ich aber in bad frankenhausen zur reha und da ist mein kasten auch wieder für wochen weg aber dann!!!!!!! geht alles wieder von vorne los, ist mir aber egal da ich mich rechtlich abgesichert habe über den adac. habe fertig. kopf hoch, du kannst deinen nachbarn ja mal sagen das du extra schon smarties gekauft hast! wenn keine ruhe eintritt so wirst du eben 7 passat kombis kaufen???!??!?! nur als beispiel, hi, hi, hi!!!!!
    lieben gruß
    camper2509

  • Hi Zentralflughafen,


    was dem Italiener sein Emozione ist dem Franzosen sein Laissez-faire. Von daher kann ich dir nachempfinden (fahre 'nen Jumper mit 'ner Elektrik, die eigentich keine ist)...


    Manchmal frag ich mich, ob die ganzen Paketdienste, die diese Karren fahren, Sonderkonditionen kriegen.


    Hab jetzt nach dem Softwareupdate keine elektronische Ölstandsanzeige mehr (ok - über Sinn und Unsinn von so einem Ding kann man streiten).
    Jetzt sagt der Citronenhändler, in Frankreich würden sie dran arbeiten.


    Wenn ich so arbeiten würde, wäre ich schon lange arbeitslos...


    Jedenfalls vielen Dank für den Tip - muss jetzt mal gucken, wie ich die Schlitze ab, das Gaze dran und die Schlitze wieder dran krieg....


    Gruß
    Camper123

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