Mehr Leute als Sitzplätze?

  • Guten Morgen,


    vielleicht gibts ja hier unter uns ein paar Leute, die sich damit auskennen, mich interessiert da mal eine theoretische Frage und bitte keine Diskussion über das Thema was wäre wenn (Unfall, mit Hyperschall auf der Autobahn gegen einen Betonpfeiler oder soooo).


    Mein Strada ist laut Zulassung ein Auto mit "bis zu 8 Sitzplätzen". Eingetragene hat er aber nur 4. Durch die Hecksitzgruppe hat er aber locker 8. Aber ja, er hat natürlich nur 4 Gurte. Ich denke aber, die Gurte sind gar nicht so das Problem:


    § 21
    Personenbeförderung
    (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.


    Sitzplätze sind ja genügend vorhanden...das würde ja bedeuten, man könnte mehr mitnehmen und die müssten sich nicht mal anschnallen?! Oder wogegen verstösst man dann und was bedeutet das?


    Dazu habe ich auch einen interessanten Leitsatz der Gewerkschaft der Polizei gefunden:


    "Bei Personenwagen ergibt sich die Beschränkung der Zulässigkeit der Mitnahme von Personen lediglich aus den Vorschriften über die zulässige Achslast und das zulässige Gesamtgewicht sowie aus den Bestimmungen des § 23 Abs. 1 StVO.
    Soweit § 21 Abs. 1 StVO vorschreibt, dass in Kraftfahrzeugen nicht mehr Personen befördert werden dürfen, als mit Sicherheitsgründen ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind, stellt ein Verstoß hiergegen keine Ordnungswidrigkeit dar (§ 49 Abs. 1 Nr. 20 StVO)."
    https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/VDPBuch_Leitsaetze_StVO
    Verstehe ich das richtig? Es ist zwar nicht okay aber ist auch keine Owi??? Und dank §21 müssen die dann auch nicht angeschnallt sein?


    Verwirrend...


    Ich habe es mal unter "Transport" eingestellt, ist ja im weitesten Sinne ein Transportproblem :)


    LG Kay

    ---
    LaStrada Avanti H (2013) mit Hecksitzgruppe/Hubbett, 148PS, Mopedträger, Gas- & Dieselheizung (Planar2D), SOG
    140+100Wp (PAR) Solar mit Votronic MPP 250, LCD-Solar-Computer S + Büttner BatterieComputer 4000IQ mit Shunt

  • Du hast dir doch quasi selbst die Antwort gegeben. Du hast 4 eingetragene Sitzplätze, also nur 4 Personen.


    Das "zur Personenbeförderung bis zu 8 Personen" bezieht sich nur auf die Fahrzeugklasse und hat nichts mit dem Personentransport im Sinne der StVO zu tun. Ansonsten könnte man ja auch bedenkenlos mit 9 Personen in einer Isetta fahren.
    Die StVO bezieht sich auf Sitzplätze und das sind die, die offiziell eingetragen sind.


    Alles weitere, wo man sitzen könnte, ist vom Hersteller deines Fahrzeuges nicht als geeigneter Sitzplatz im Sinne der StVO vorgesehen.


    Der zweite Satz bezieht sich grundsätzlich auf ältere Fahrzeuge, bei denen noch keine Gurte vorgeschrieben waren. Die haben geeignete Sitzplätze, aber keinen Gurt.

    Gruß aus der Eifel
    Frank
    Hier sind keine Rechtschreibfehler, es handelt sich lediglich um einen Vorgriff auf die Rechtschreibreform 2029!!!

    2 Mal editiert, zuletzt von Firehorse ()

  • laut Zulassung ein Auto mit "bis zu 8 Sitzplätzen". Eingetragene hat er aber nur 4


    Ganz einfach zu lesen, das "bis" und die "4".
    Selbst wenn du auf das Kochfeld auch noch ein Sitzkissen legtest, ändert das nix an dem was eingetragen ist.

    Ralph.
    ________________________________________________________
    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

  • Hallo Kay,


    Ich nehme an du willst Sitze quer zur Fahrtrichtung während der Fahrt nutzen.
    Wenn dein Fahrzeug vor dem 20.10.2007 sie Erstzulassung hatte, dann kannst du versuchen, diese beim Tüv, DEKRA, usw zusätzlich eintragen zu lassen.
    Hatte das damals bei unserem Vorgänger von 2003 machen lassen ( hatte dann 7 + Fahrer). Du musst natürlich auch einen wohlgesonnen Prüfer finden.
    Nach dem 20.07.2007 zugelassen geht es nicht mehr.


    Grüße David

  • Langsam nimmt die Diskussion Fahrt auf... :)


    Zumal, die Begrenzung auf die 4 eingetragenen Sitzplätze mag ja formal richtig sein und wichtig, wenn doch jemand zu Schaden kommt, aber darum gehts jetzt hier nicht.
    Wenn man, wie Andi sagt, unterwegs ist stellt es anscheinend nicht mal eine strabare OWI da, so wie ich das verstanden und oben zitiert habe.
    Kay

    ---
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  • ... ich habe meinen Beitrag zu spät gelöscht - das wurde tatsächlich geändert - ich habe gleich mal bei meinem Fahrlehrer angerufen!


    Tschuldigung und Grüße,
    Andi

    Pössl Summit 540 Prime Modell 2021 auf FIAT 2.3 140 PS
    "Unsinkbar III" – der schönste Kasten der Welt!
    :D

  • Ich halte die Diskussion ohnehin für akademisch. Unser Kasten hatte auch 8 Sitzplätze eingetragen, keine Ahnung, woher dieser Fehler kam. Bei mir fährt aber keiner unangegurtet mit. So what?

    Viele Grüße von Steffi & Co. 2 Menschen und 2 kleine Hunde im Wingamm Oasi 540 Tour auf Ducato 2,3-160, Bj. 2019.

  • Wie ich schon sagte, unter 5 steht mit bis 8 Sitzplätze und unter S.1 steht 4.
    Aber welche Bedeutung soll das haben, wenn es nicht mal eine Owi darstellt, dagegen zu verstossen...
    Konstruieren wir mal den Fall, man ist zu viert unterwegs auf dem Campingpplatz und will mal in den 2km Hafen fahren. 2 Freunde vom Campingplatz wollen mitkommen aber aus welchen Gründen auch immer , nicht selbst fahren. Man fährt also mit 30km/h ein wenig durch den Ort und ist dann zu 6. unterwegs. Nein, man fährt auch nicht gegen einen Baum und baut keinen Unfall mit 6 Toten, ich will das nicht moralisch sondern rechtlich beleuchtet haben.
    Was erwartetet einen bei einer Polizeikontrolle? Nach den Guidelines s.o. doch eigentlich nichts, (Standardnachsatz: solange nichts passiert).
    Kay

    ---
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  • Wenn man das oben zitierte Urteil liest, findet man heraus, dass es hier um eine Problematik bzgl. der Fahrerlaubnis des Fahrers ging. Eine OWI wegen der unangegurteten Passagiere hat er dennoch begangen. Bitte ganz lesen.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Und dank §21 müssen die dann auch nicht angeschnallt sein?


    Hallo Kay, nimm dann doch noch bitte den §21a hinzu, da geht es um die Anschnallpflicht. Demnach wirst du auch in deinem o.g. Beispiel eine OWI begehen, da du keine Ausnahme zu dieser Regelung hast. Und wenn du dann noch §22 nimmst, dann musst du auch einen Hund anschnallen (sichern)!


    Gruß
    Lars

  • Es ist eigentlich alles zu Sitzplätzen und Fahrzeugklassen erklärt worden.


    Wenn er meint, er könnte sich auch nur für 2 Kilometer die Sitzgruppe mit Personen voll machen, dann soll er es tun. Wird ne teure Fahrt, wenn der Polizist das sieht. Pro nicht angeschnallter Person 30€, da kann man viel für essen und trinken, oder Taxi fahren;)

    Gruß aus der Eifel
    Frank
    Hier sind keine Rechtschreibfehler, es handelt sich lediglich um einen Vorgriff auf die Rechtschreibreform 2029!!!

  • Hallo Kay, nimm dann doch noch bitte den §21a hinzu, da geht es um die Anschnallpflicht. Demnach wirst du auch in deinem o.g. Beispiel eine OWI begehen, da du keine Ausnahme zu dieser Regelung hast. Lars


    (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.
    21a regelt die Ausnahme von der Plicht vorhandene Gurte anzulegen. Das wird imho ausgehebelt durch 21, wo steht, dass vorhandene zu nutzen sind. In dem Fall geht es aber um Sitzplätze die keinen Gurt haben. Das Problem ist aber vermutlich halt, dass es keine offiziellen Sitzplätz sind.


    Thomas: Du meinst also das war hier steht gilt nicht mehr? https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/VDPBuch_Leitsaetze_StVO


    Spannend wäre vielleich auch aus Gründen der Flexibilität Gurte nachzurüsten und 2 Sitzplätze eintragen zu lassen. Mal mit einem Tüver besprechen, welche Möglichkeiten es da gibt.


    Kay

    ---
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  • 21a regelt die Ausnahme von der Plicht vorhandene Gurte anzulegen.


    Das ist nicht richtig. Du hast es ja selbst zitiert. 21a regelt die "Anschnallpflicht" und weißt auf Ausnahmen hin (Satz 1 gilt nicht für.....).


    Sitzplätze sind ja genügend vorhanden...das würde ja bedeuten, man könnte mehr mitnehmen und die müssten sich nicht mal anschnallen?! Oder wogegen verstößt man dann und was bedeutet das?


    Du verstößt gegen den §21a und das ist nach §49 Absatz 1 Ziffer 20a eine OWI.


    Thomas: Du meinst also das war hier steht gilt nicht mehr? https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/VDPBuch_Leitsaetze_StVO


    Was dort steht ist richtig. Vgl. §49 Absatz 1 Ziffer 20. Es ist keine OWI wenn Leute auf Sitzen mitfahren die keine Sicherheitsgurte haben. Aber sie sind ja zur gleichen Zeit nicht angeschnallt und damit gilt §21a!


    Gruß
    Lars

  • Hättest du dir die Mühe gemacht, den Fall durchzulesen, hättest du gemerkt, dass er nicht einschlägig ist.


    Ach jetzt verstehe ich erst, welches "Urteil" Du meinst, ich habe die ganze Zeit überlegt, wo einer von einem Urteil was geschrieben hat :)


    Sicherlich gehts in dem Urteil um was anderes aber am Ende werden doch interessante Aussagen gemacht:


    "Es hat den Angeklagten aber wegen einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit der Beförderung von mehr Personen in einem Fahrzeug als mit Sicherheitsguten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind zu einer Geldbuße von 5,00 € verurteilt."
    Allerdings ist das Auto halt auch für 9 zugelassen gewesen, wären wir wieder bei S.1 :)


    Kay

    ---
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  • und dein Auto ist eben nicht für 9 Leute zugelassen. Es ist für die Eingetragenen 4 Leute zugelassen.

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