Ministerium setzt Prüfpflicht aus (Flüssiggasanlagen)

  • Moin zusammen,


    lese eben im Sonntagsblättchen, dass die Prüfpflicht für Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Caravans vorübergehend bis 1.1.23 ausgesetzt wird.
    Hintergrund sei, dass die Eichung der Prüfgeräte nicht den neuesten EU-Richtlinien entspräche.

  • Vor allem wenn die Kiste mal brennt und der Versicherer fragt anschließend danach........


    Mal nachfrag! Oben steht die Gasprüfung kann man trotzdem freiwillig machen. Wenn der Kasten brennt, was hat die Versicherung mit der freiwilligen Gasprüfung zu tun?

  • Die zivilrechtliche Pflicht zur Gasprüfung hat sich nicht geändert! Sie ist nur vorübergehend kein HU Prüfpunkt mehr. Zwei verschiedene paar Schuhe


    HU Prüfpunkt beinhaltet nach StVZO §29 Anl. VIII nur Fahrzeuge die Gas im Antriebssystem nutzten. Die sind jetzt im Rahmen der Hauptuntersuchung von der Gasprüfung freigestellt. Das ist dann wohl mal aufgefallen, dass hier amtlich nicht bestellte Sachverständige, eine Amtshandlung vornahmen. Für Wohnmobile die nicht Gas als Antriebsstoff nutzen, ändert sich - nix!

  • Wenn diese Prüfung doch so wichtig ist, wieso wird sie dann nicht jährlich, z.B. beim Saisonstart gemacht? Den Wassertank reinige ich doch auch jährlich. Und wenn die Messmethode Mängel aufweist, wieso dann trotzdem machen?


    Ein provozierender Gruß Winfried


    Hallo
    Das Kann jeder machen wie er will
    wenn du es für wichtig hälst kannst du die Prüfungen so oft durchführen lassen wie du willst.
    Ich habe z.B. keinen Saisonanfang da ich das ganze Jahr durchfahre.
    Meinen Wassertank habe ich noch nie gereinigt, und ich lasse nach wir vor alle zwei Jahre die Gasprüfung machen


    Es geht sich doch hier nur darum das bei der HU kein Nachweiß über die Gasprüfung vorgelegt werden muß.


    Grüße vom Niederrhein
    Frank


  • Nochmal! Die Gasprüfung für Wohnmobile ist, sofern das Gas nur zum Heizen und Kochen verwand wird, nicht Bestandteil der Hauptuntersuchung bei amtlich anerkannten Sachverständigen. Es gibt eine Europanorm, die für fest installierte Gastanks eine Prüfung vorschreibt. Diese Prüfung ist nicht normatiert! Was nun diese Gasprüfung mit dem gelben Heft betrifft. Diese Prüfkriterien hat ein e.V. erarbeitet! Amtlich, also von Amts wegen, ist daran nix! Sonst müßte diese Prüfung ein amtlich bestellter Sachverständiger machen und kein Sachkundiger! Ich hoffe es verständlich erklärt zu haben. Man kann die aber machen.

  • Dann mal die provokante Frage: Wie sinnvoll ist diese Prüfung durch ein Sachkundigen, wenn mir bewusst ist, daß ich

    • alle zehn Jahre Schläuche und Druckminderer ersetze,
    • alle Schraubverbindungen prüfe, z.B. mit Lecksucherspray,
    • und mir die Technik meines Zweiflammkochers bekannt ist,
    • sowie ich einen Drucktest der Leitungen selbst durchführen kann.


    Diese Prüfkriterien hat ein e.V. erarbeitet!


    Spätestens hier werde ich mißtrauisch und hinterfrage. Und nein, es geht nicht um 40.- Eulen alle zwei Jahre, sondern um die Sinnhaftigkeit dieser Prüfung und um das Geschäft mit der Angst.

    Viele Grüsse aus der schönen Pfalz von Hans
    "Fahscht weit fort, hoscht´s weit hääm."
    Westfalia Columbus 601 D, Bj. 2016, 148 PS, Solar, AHK

  • Nochmal! Die Gasprüfung für Wohnmobile ist, sofern das Gas nur zum Heizen und Kochen verwand wird, nicht Bestandteil der Hauptuntersuchung bei amtlich anerkannten Sachverständigen


    Hallo
    Da liegst du jetzt aber Falsch
    Bisher wurde bei der HU eine Gültige Gasprüfung verlangt !!! Sonst ein erheblicher Mangel und keine Plakette.
    Das fällt jetzt weg.
    Scheinbar bist du noch nie Selber mit deinem Wohnmobil zur HU gefahren


    Grüße vom Niederrhein
    Frank

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