Ministerium setzt Prüfpflicht aus (Flüssiggasanlagen)

  • Punkt 3.1.1.2 !


    Punkt 3.1.1.2 anführen ist: guttt.
    Aber bitte diesen Punkt dann auch DURCH-lesen, also GANZ durchlesen *smile*


    Geht dabei nicht um die Prüfung selbst, sondern im Rahmen einer Hauptuntersuchung um deren gültiges Vorhandensein (Plakette/Prüfbuch) ;)

    Ralph.
    ________________________________________________________
    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

  • Punkt 3.1.1.2 anführen ist: guttt.
    Aber bitte diesen Punkt dann auch DURCH-lesen, also GANZ durchlesen *smile*


    Geht dabei nicht um die Prüfung selbst, sondern im Rahmen einer Hauptuntersuchung um deren gültiges Vorhandensein (Plakette/Prüfbuch) ;)


    Die Untersuchung der Gasanlagen für Antriebssysteme von Kraftfahrzeugen: Zitat aus Punkt 3.1.1.2

  • ich bin jetzt etwas verwirrt. :(
    Muss ich jetzt vor dem nächsten TÜV die Gasprüfung machen oder nicht? (Nur kochen und heizen!!!)

    Wer ne Monatskarte hat, sollte nicht am Monatsanfang sterben (Element of Crime) Nach 35 Jahren diverser VW-Busse seit 2018 Weinsberg CaraBus 541 MJ130 BJ 2017, Erstzulassung 2018

  • ich bin jetzt etwas verwirrt. :(
    Muss ich jetzt vor dem nächsten TÜV die Gasprüfung machen oder nicht? (Nur kochen und heizen!!!)


    Naja, nur kochen und heizen trifft wohl die meisten hier. Manche kühlen dann auch noch mit Gas, was das grundsätzliche Gefahrenmoment aber nicht sonderlich steigert.
    Du KANNST sogar auch immer noch ohne Crashsensor während der Fahrt mit Gas heizen (ging ja bis vor Jahren sogar noch "ganz offiziell", ohne dass all diese Mengen an Fahrzeugen in die Luft geflogen waren). Auch wenn du dies seit wenigen Jahren ohne Crashsensor so nicht mehr DARFST.


    Du MUSST auch nicht alle paar Wochen den Reifendruck prüfen, auch nicht nach Intervallvorgabe das Motoröl wechseln (lassen).
    Du MUSST deiner Frau auch nicht wiederkehrend deine Zuneigung bekunden, es hilft in jeder Beziehung jedoch ungemein. Beginnt beim "wirf mir mal die Butter rüber".


    So ist das auch mit der derzeit ausgesetzten Gasprüfungspflicht:
    Sie ist sinnvoll gewesen (deshalb war es bislang Pflicht).
    Das Aussetzen der Pflicht berührt umgekehrt jedoch nicht zugleich auch deren Sinnhaftigkeit.
    Fehler/Leckagen sind bei Gasanlagen mit gerüttelter Leitungsführung und mehreren Anschluss-Schneidverbindungen sicherlich "kein Thema", bis "man" dann dennoch - gerne hier im Forum - drüber spricht. Dazu reicht schon ein Defekt an der automatische Gasabriegelung nach Ausstellen des Brenners an einem der verbauten Geräte (wie z.B. dem Gasfeldkocher, du kochst ja zuweilen auch schonmal, oder?).



    ...und ich fahre auch nie los, bevor sich meine Beifahrerin angeschnallt hat, selbst wenn ihr auch ohne Gurt "nix passieren würde".

    Ralph.
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    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

  • ich bin jetzt etwas verwirrt. :(
    Muss ich jetzt vor dem nächsten TÜV die Gasprüfung machen oder nicht? (Nur kochen und heizen!!!)


    Du mußt keine Gasprüfung machen! Das war nie Prüfpunkt einer Hauptuntersuchung, sofern Du kein Gas in den Motor einleitest und kein Gas in einem fest verbauten Tank mit führst! Da gab es eine Gesetzeslücke, die nun geschlossen wird. Du kannst aber diese Gasprüfung machen!

  • Glaub ich jetzt nicht, oder? :rolleyes:


    Zitat aus Beitrag #2:


    Zuvor galt: Fehlte bei der Hauptuntersuchung ein gültiger Nachweis der alle zwei Jahre anfallenden Prüfung der Flüssiggas-Anlage im Fahrzeug, wurde dies als schwerer Mangel eingestuft.


    Bei einem Caravan ist die Gasprüfung nicht Gegenstand einer HU.
    Bei einem Reisemobil jedoch schon.


    Diese wird jedoch ab Januar 2020 bis Januar 2023 ausgesetzt.


    Begründet wird diese vorübergehende Aussetzung, das die Messgeräte (Dichtigkeitsprüfung) nicht den Anforderungen entsprechen, welche in den Richtlinien für die Qualitätsüberwachung bei der HU gefordert sind.


    Vor dieser jetzigen Aussetzung galt:
    Ein Caravan oder Reisemobil unterliegen dem Prüfverfahren des DVGW Arbeitsblatt G 607.
    Sicherlich führt diese Prüfung kein Ingenieur durch, aber halt ein Sachkundiger mit Sachkundenachweis.


    Die G 607 beschreibt die 2jährige Gasprüfung an sogenannten Flüssiggasanlagen zu Wohnzwecken in Straßenfahrzeugen.


    Das Prüfungsergebniss ist (war) bei einem Reisemobil Gegenstand der Hauptuntersuchung.


    Anlagen zum Antrieb von Fahrzeugen fallen jedoch nicht unter den Geltungsbereich des Arbeitsblattes G 607!


    Fazit:
    Gerade das kochen und heizen bedarf einer Prüfpflicht, insbesondere Zustand der Anlage und Dichtigkeit, sowie Alter und Funktionsfähigkeit der verbauten Druckminderer.


    Die fehlende Prüfbescheinigung, bzw. der fehlende Eintrag im Gasprüfbuch ist für die nächsten drei Jahre nicht mehr Gegenstand eine Plakette der HU zu verweigern, wenn der Rest im guten Saft und Lack steht.


    Jedoch wird auf eine freiwillige Gasprüfung in diesem Zeitraum appelliert, da es der eigenen Sicherheit, sowie der restlichen Mitmenschen dient.


    Jetzt aber, oder? :)

  • Nun ja,
    dem Einen ist das Recht in Erbfolge in die Wiege gelegt worden,
    der Andere liest es sich halt an und behält es dann. Für sich, oder er legt es nachvollziehbar hier dar.



    Sehe hier gerade zwei Züge aufeinander zufahren - auf einem Gleis. ...


    ...und am Aufschlagsort beider Züge, des "Wie-es-euch-gefällt" und des "Was-ihr-wollt", setzt die Moderation dann eben auch hier irgendwann wieder mal ihr Schloß davor. Weil nachlesbare Vorgaben in ihrer Sinnhaftigkeit nunmal nicht wegdiskutiert werden können, selbst wenn diese auf Zeit ausgesetzt worden sind :)

    Ralph.
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    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

    2 Mal editiert, zuletzt von rosenzausel ()

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