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Stolberg -
Wie viel kostet ein Wohnmobilstellplatz, welche Regeln sind dabei zu beachten? Diese Fragen sind nun erstmals in einer gemeinsamen Satzung der Gemeinde Südharz festgelegt. Diese wurde im Gemeinderat verabschiedet und tritt mit Erscheinen des nächsten Amtsblattes in den nächsten Tagen in Kraft.
So kostet die Nutzung eines Wohnmobilstellplatzes nun einheitlich neun Euro pro Tag und Fahrzeug. Die „Aufnahme von campingähnlichen Aktivitäten wie offenes Feuer, Spannen von Wäscheleinen sowie Waschen oder Duschen im Freien ist untersagt“, heißt es weiter. Kurbeiträge seien gesondert zu entrichten. Dabei ist jede Art von gewerblicher Nutzung untersagt. Die Höchstbenutzungsdauer ist auf drei Tage beschränkt, bei längerem Aufenthalt müsse ein Campingplatz angesteuert werden. Zuwiderhandlungen können zudem mit einer Strafe in Höhe von bis zu 5.000 Euro sanktioniert werden.
Abgestellt werden können die Wohnmobile ganzjährig und ohne Voranmeldung, heißt es im Beschluss. Im Vorfeld des Ratsbeschlusses hatte man noch eine Änderung der Satzung dahingehend erwirkt, dass auf den Wohnmobilstellplätzen auch wirklich nur Wohnmobile und nicht etwa Autos mit Wohnmobilanhängern abgestellt werden dürften. Wohnmobilstellplätze in Südharz gibt es unter anderem in Breitenstein oder an der Kiesgrube Roßla. (mz)