Leider nein. Als Modellflieger unterliegt man der sog. Gefährdungshaftung gem. § 33 LuftVG. Und da haftet man im Schadensfalle auch ohne Verschulden.
Genau deswegen brauchts eben die Versicherung.
Grüsse
Rainer
Jetzt bringst du etwas durcheinander. Die Unschuldsvermutung gilt bei Verstößen und hat mit Haftung erstmal nix zu tun. Deswegen hab ich das mit Absätzen getrennt.