Modellflieger brauchen Unterstützung

  • Leider nein. Als Modellflieger unterliegt man der sog. Gefährdungshaftung gem. § 33 LuftVG. Und da haftet man im Schadensfalle auch ohne Verschulden.


    Genau deswegen brauchts eben die Versicherung.


    Grüsse
    Rainer


    Jetzt bringst du etwas durcheinander. Die Unschuldsvermutung gilt bei Verstößen und hat mit Haftung erstmal nix zu tun. Deswegen hab ich das mit Absätzen getrennt.

  • Ach so meinst du das. Ok, aber wie weit ist dann die Unschuld vermutbar, wenn du mit der Funke in der Hand erwischt wirst? ;)


    Aber davon mal ganz abgesehen: Ich möchte entspannt und relaxt fliegen und mich nicht ständig nach Hinz und Kunz umschauen müssen.


    Grüsse
    Rainer

  • Ach so meinst du das. Ok, aber wie weit ist dann die Unschuld vermutbar, wenn du mit der Funke in der Hand erwischt wirst? ;)


    Aber davon mal ganz abgesehen: Ich möchte entspannt und relaxt fliegen und mich nicht ständig nach Hinz und Kunz umschauen müssen.


    Grüsse
    Rainer


    Mit der Funke in der Hand fliegen bleibt doch erlaubt, nur eben eingeschränkt. Und ob ich 100 oder 150 Meter hoch fliege, müsste erstmal jemand kontrollieren und um mich zu belangen braucht es eben den rechtssicheren Beweis. Weder die Personalsituation der Ordnungshüter noch deren technischen Mittel geben das her. Auch weiß ich gar nicht von wo ab die Höhe gemessen wird, also kann ich sie auch nicht einhalten. Im Sommer hab ich die Kreidefelsen gefilmt. Ich saß im Boot und bin auch über den Königsstuhl geflogen. Nach neuer Regelung erlaubt oder nicht erlaubt?


    Gruß Thomas

  • Rein interessehalber:
    Eine Aufstiegsgenehmigung hat doch jeder Modellflugplatz, oder irre ich mich da?
    Für diese dürfte es dann doch keine Einschränmungen geben, oder?


    Bis 5 Kg braucht man keine Aufstiegsgenehmigung, das ist erlaubnisfreier Modellflug, da muss man nur die geltenden Gesetze beachten wie 1,5 KM Abstand zu Flughäfen, bei Verbrenners 1,5 KM Abstand zu Wohnbebauung und einiges anderes

    "Bei Zitaten aus dem Internet weiß man nie, ob sie wahr sind". Leonardo da Vinci 1485
    auf Tour mit Clever Celebration

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  • Bis 5 Kg braucht man keine Aufstiegsgenehmigung, das ist erlaugnisfreier Modellflug


    Das ist soweit auch richtig, nur auf Plätzen ohne AE darf man demnächst nur noch 100 m hoch ... Ein bisschen wenig für Segler und Hangflug, findest Du nicht?


    Der Flyer war übrigens schon direkt nach der Sitzung verfügbar, war alles schon vorbereitet ... Positiv ist am Flyer, dass dort fast nur von Drohnen geschrieben wird, was evtl. Hinz & Kunz vom Anschwärzen abhält.

  • Das ist soweit auch richtig, nur auf Plätzen ohne AE darf man demnächst nur noch 100 m hoch ... Ein bisschen wenig für Segler und Hangflug, findest Du nicht?


    Der Flyer war übrigens schon direkt nach der Sitzung verfügbar, war alles schon vorbereitet ... Positiv ist am Flyer, dass dort fast nur von Drohnen geschrieben wird, was evtl. Hinz & Kunz vom Anschwärzen abhält.


    Auf den Flyer wurde in den Foren schon am letzten Wochenende hingewiesen.

    "Bei Zitaten aus dem Internet weiß man nie, ob sie wahr sind". Leonardo da Vinci 1485
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  • Glaubt irgendwer eigentlich, dass die Honks überhaupt von der Verordnung erfahren, und wenn doch sich daran halten? Alle die sich mit dem Problem befassen, sind per se schon verantwortungsbewusst. Also wir hier auch. Sicherheitsrelevant wäre nur ein Multikopter-Verkaufsverbot. Aber dann fehlt ja wieder der dringend benötigte Konsum.


    Auch heute braucht man zum legalen fliegen, die Starterlaubnis des Grundeigentümers des Startplatzes. Wer die nicht vorweisen kann, kann auch Probleme mit der Versicherung bekommen.


    Will jemand eine neuwertige Horizon Blade Chroma HD mit ST10+ Fernsteuerung kaufen?

  • Wer eine gemähte Wiese betritt, wird wohl selten Ärger bekommen, aber es gab auch schon vor den Drohnenfliegern Leute, die dem Bauern die hohe Wiese plattgetrampelt haben.

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  • Wer eine gemähte Wiese betritt, wird wohl selten Ärger bekommen, aber es gab auch schon vor den Drohnenfliegern Leute, die dem Bauern die hohe Wiese plattgetrampelt haben.


    Es geht nicht um den Ärger mit dem Grundstücksbesitzer. Wenn man die Aufstiegserlaubnis des Grundeigentümers nicht hat, ist der gesamte Flug nicht legal. Wenn dann etwas passiert, ist das ein schönes Hintertürchen für die Versicherung. Auch ein Feldweg, Wanderweg oder Park hat einen Grundeigentümer.

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