Nagelneuer Jumper - Motorkontrolleuchte

  • Hallo zusammen,
    bin relativ neu im Forum, habe jetzt einen neuen Pössl Roadcamp R (Fahrzeug stelle ich noch vor).


    Gestern abgeholt, 100 km gefahren, heute morgen zünde ich und die Motorkontrolleuchte zeigt an, bzw. der Bordcomputer sagt beim Starten: Motor kontrollieren lassen.


    Nun denn, übermorgen sollte eine große Reise beginnen... einen Termin beim Citroen Händler habe ich erst am Montag bekommen, trotz Jammern und Betteln.


    Frust ist groß. Womo Händler meinte, es könnte einfach nur ein fehlendes Softwareupdate sein... leider warten die nicht das Fahrzeug.


    Hat jemand von Euch Ideen oder ähnliche Erfahrungen? Auch zur Beruhigung, denn wenn man soviel Geld ausgibt und gleich ne Reise verschieben (und jemanden am Flughafen in Frankreich versetzen muss), ist das ein sehr unschöner Einstieg ins Vanlife...


    Freu mich über Rückmeldungen!


    Grüßle!

  • Hallo Steffi!


    Das Problem hatte ich auch, allerdings erst ein paar Kilometer später. Ist tatsächlich nur ein Softwareupdate, das bei meinem Citroenhändler sofort ohne Wartezeit gemacht wurde. Waren etwa 45 Minuten Zeitaufwand und natürlich kostenlos.

    Gruß Hotte
    Globescout R plus, Citroen Jumper 163 PS
    "Eine Lösung hätte ich - aber sie paßt nicht zu dem Problem"::zungelang:

  • Auch wenn er nicht in direkter Reichweite wäre, würde ich es versuchen, bevor der Urlaub vergeht und mit Enttäuschungen einhergeht.
    Der hilfreiche Hinweis gegenüber dem Citroen Partner das die Motorkontrollleuchte bei einem neuen Fahrzeug leuchtet, sollte mit fehlendem Update untermauert werden und um zügige Hilfe bitten.

  • Klarer Fall von Gewährleistung! Der verkaufende Händler muss ich drum kümmern und dir die Kosten ersetzen die dadurch entstehen. Nicht locker lassen !!


    So, so.
    Kannst Du diese $ch€!$$hausparolen auch erläutern und belegen?
    Hätte die reisende Köchin nämlich statt Diesel das gute kaltgepresste Olivenöl (was für den Salat gut ist, kann für den Motor ja nicht schlecht sein... :zungelang:) in den Tank gekippt, wäre das sicherlich kein Gewährleistungsfall.

  • So ganz kann ich den Beitrag von Uwe nicht verstehen.
    Karlnapp hat doch grundsätzlich Recht, dass der ausliefernde Händler für Garantieleistung en zuständig ist.
    Die Händler verweisen nur allzu gerne auf die Gewährleistung des Basisherstellers.
    Unabhängig davon halte ich die Bezeichnung
    Scheixxhausparole für wenig stilvoll.

  • Adolf,
    der Händler, der mein Vertragspartner ist, ist für Gewährleistungsarbeiten zuständig.
    Ihn muss ich kontaktieren und ihm die Möglichkeit zur Beseitigung des Mangels geben.
    Wenn ich nun während der Gewährleistungszeit eigenmächtig einen Dritten mit der Mängelbeseitigung beauftrage, muss mein Vertragspartner gar nichts - noch nicht einmal Danke für die gesparten Kosten sagen.
    (Hinweis: dies stellt keine Rechtsberatung dar).
    Wir wissen also
    1. nicht, ob es sich überhaupt um einen Gewährleistungsmangel handelt, um den sich der Verkäufer kummern muss und
    2. ob der Verkäufer eingewilligt hat, die Mängelbeseitigung von Dritten durchführen zu lassen.
    3. habe ich nie behauptet, stilvoll zu sein.
    Ich bleibe also bei meiner Einschätzung.

  • Die Händler verweisen nur allzu gerne auf die Gewährleistung des Basisherstellers.
    Unabhängig davon halte ich die Bezeichnung
    Scheixxhausparole für wenig stilvoll.


    Ich versuche es einmal zu erklären. :rolleyes:


    Zuständig bei Problemen der Basis ist der Basisfahrzeug Hersteller.


    Aufbau/Ausbauprobleme ist der Händler des gewählten Produktes.


    Mein Mooveo Händler liest keine OBD aus um daraufhin eine Fiat Software neu aufzuspielen.


    Er diagnostiziert und repariert auch keine motortechnischen Probleme.


    Aktuell war mein Problem eine Webasto Standheizung, welche nicht angesprungen ist.
    Die hat nicht der Mooveo Händler repariert sondern fällt in die Fiat Garantie.


    Für all das gibt es die gewährten Garantie Bedingungen des Fahrzeug Herstellers.


    Im Gegenzug repariert mir der Fiat Händler ja auch nicht ein defektes Bauteil einer Truma Therme, etc.
    Das wiederum liegt in der Verantwortlichkeit meines Händlers.


    Sicherlich kannst du dein Fahrzeug beim Händler abstellen und deine Mängel des Basisfahrzeuges aufzeigen.
    Was meinst, wo der mit dem Auto hinfährt, wenn er dich nicht gerade bittet es selber zu tun?


    Ferner erspart sich doch der ein oder andere eine unter Umständen sehr weite Anreise zum Händler, wenn das Fahrzeug um die Ecke zur Fiat/Citroen Werkstatt gefahren werden kann.


    Der Händler macht nix anderes, wenn er es dann machen würde?


    Jeder Händler wird dich bei Problemen des Fahrzeuges, was nicht den Aufbau/Ausbau betrifft eh an die Basis-Werkstatt verweisen.


    Es ist leider so und unter Umständen mit Aufwand und Verständnis letzendlich für den Käufer behaftet.

  • Das ist so genau richtig.


    Ich hatte ein Problem mit dem Boxer, weil mir nach 6.500 Km ein fälliger Oelwechsel angezeigt wurde. Die Software hat ein Peugeot Händler auf Garantie neu aufgespielt und seitdem ist alles gut.


    Mit der Thruma-Dieselheizung gab es auch mal ein Problem, weil sie nicht immer lief....es war ein nicht korrekt gestecktes Kabel mit Wackelkontakt, welches nach einer Fahrt mal funktionierte und dann wieder nicht....ein wenig angeschmort war das Kabel auch schon. Ab zu einem Servicepartner von Thruma, welcher den Fehler auch auf Garantie behoben hat.


    Man muss immer wissen, wer für was zuständig ist und nicht immer alles auf den Verkäufer abwälzen.

  • Nun denn, übermorgen sollte eine große Reise beginnen... einen Termin beim Citroen Händler habe ich erst am Montag bekommen,


    Klarer Fall von Gewährleistung! Der verkaufende Händler muss ich drum kümmern und dir die Kosten ersetzen die dadurch entstehen. Nicht locker lassen !!


    Nützt so alles nix, wenn bei angemessen gestelltem Zeitrahmen der Zitronenwerkstatt dieser Fähler eben nicht zeitgerecht vor dem Uraubsantritt behoben werden kann.


    *Theorie und Praxis*

    Ralph.
    ________________________________________________________
    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

  • Während der Gewährleistung ist das Sache des Verkäufers. Ich stelle also das Auto dort ab, ob der das dann selber repariert oder damit zu Citroen fährt ist normal seine Sache. Zumindest ist das bei allem Zeug, was man sonst so kauft so. oder gibt es bei Fahrzeugen eine Sonderregelung?

  • Während der Gewährleistung ist das Sache des Verkäufers. Ich stelle also das Auto dort ab, ob der das dann selber repariert oder damit zu Citroen fährt ist normal seine Sache.


    Genau! Also warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? ;)

  • Zumindest ist das bei allem Zeug, was man sonst so kauft so. oder gibt es bei Fahrzeugen eine Sonderregelung?


    Drücken wir es einmal so aus.
    Bei "Sonderfahrzeugen" die "Sonderregelung", denn du fährst ein "Sonderfahrzeug".
    Und dein Sonderfahrzeug teilt sich in den Auf-und Ausbau des Wohnmobil Herstellers und dem Basisfahrzeug.
    Für beides ist der Händler nicht zuständig.
    Schließlich wurde kein normaler PKW gekauft mit nur einem Ansprechpartner bei Problemen.


    Er kann ...wenn er lieb und nett ist...in deinem Namen das Fahrzeug in eine Werkstatt überführen, welcher sich das Problem des Basisfahrzeuges annimmt.


    Und mit dem Kauf wurdest du Eigentümer des Fahrzeuges.
    Die Inanspruchnahme deiner Gewährleistung auf das Basisfahrzeug bezieht sich bei initialer Vorstellung deines Fahrzeuges bei einem Fiat/Citroen Partner auf den Käufer bzw. Halter des Fahrzeuges.


    Das kann halt nicht der Händler sein.

  • Und dein Sonderfahrzeug teilt sich in den Auf-und Ausbau des Wohnmobil Herstellers und dem Basisfahrzeug.
    Für beides ist der Händler nicht zuständig.


    Wenn ich einen Computer kaufe, besteht der auch aus einem Motherbord, einer Grafikkarte einem Netzteil und wer weis was sonst noch. Trotzdem nehme ich den nicht auseinander und suche heraus wer da zuständig ist, sondern schaffe ihn zu Mediamarkt oder Aldi, wenn er nicht läuft.

  • Genau! Also warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? ;)


    Ihr wollt es nicht verstehen, oder?
    Ich habe mein Fahrzeug im Emsland gekauft und wohne im Rheinland.
    Ich fahre doch nicht 400 Kilometer hin und zurück damit ich ein Fiat Problem gelöst bekomme und habe einen Ansprechpartner meiner Gewährleistungsansprüche um die Ecke :lacha:


    Der Händler im Emsland macht nix anderes.

  • @ottikess : Mein Beitrag war ironisch gemeint.


    Natürlich fahre ich mit einem wie hier geschilderten Problem direkt zu FIAT (bzw. hier CITROEN) und nicht zum Womo-Händler, obwohl ich - rein rechtlich gesehen - natürlich auch letzteres machen könnte. Damit tu' ich mir (und dem Händler) aber keinen Gefallen. Zu 99% wird mir der Händler anraten, doch selbst direkt zu CITROEN zu fahren, weil er ja auch nichts anderes machen kann. Er wird sich im Zweifel aber ärgern, und die Angelegenheit dann unnötig herauszögern, was ich ihm nicht mal verdenken kann.


    Grüsse
    Rainer


    PS. Mein Händler sitzt 200 km weit weg in Belgien.

  • Ich fahre doch nicht 400 Kilometer hin und zurück...


    Aha, jetzt wird ein Schuh daraus. Du versuchst uns deine persönliche Situation, als allgemeine Rechtsgrundlage zu verkaufen. Dem ist aber nicht so, wie schon mehrfach hier erklärt. Garantie ist ein freiwilliges Versprechen eines Herstellers, Gewährleistung ein gesetzliches Recht gegen den Verkäufer. Das man aber sehr schnell eigenmächtig verwirken kann, wenn Fristen einzuhalten sind.


    Außerdem Fahren wir keine Sonderfahrzeuge, sondern sonstige Fahrzeuge.

  • Du versuchst uns deine persönliche Situation, als allgemeine Rechtsgrundlage zu verkaufen.


    Ich versuche gar nix zu verkaufen, sondern habe die Situation bei Neukauf erklärt, wer bei welchem Problem zuständig ist.
    Wer letztendlich bei welchem Problem wo auch immer seinen Ansprechpartner findet liegt in eigener Verantwortung seiner Handlung. :)

  • Auch wenn es hier als "Scheißhausparole" betitelt wurde:


    Der verkaufende Händler ist grundsätzlich in der Gewährleistung für alle Mängel welche seit Auslieferung vorliegen, aber später auftauchen. Hier im konkreten Fall ging die Motorwarnleuchte an weil wohl das Update der Motorsteuerung fehlt. Der verkaufende Händler hat die Sorgfaltspflicht den Wagen in vertragsgemäßem Zustand auszuliefern. Fehlt das Update, ist es ein Sachmangel.


    Das hat auch nichts mit "Sonderfahrzeug", "Chassis", Aufbau usw. zu tun. Die große Schuldrechtsreform hat dies in 2002 halt mal so geregelt. Lustig wird es ab 2021 wenn die Beweislastumkehr auf 12 Monate ausgeweitet wird.....

    Gruß, Michael


    Weinsberg Carabus Fire 601 MY18, mit Solarpanel 100WP, GW-Cam, 120 Lifepo4, sonst alles Serie :D

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!