Parken mit Schwerbehinderten Ausweiss

  • habe eine etwas Heikle frage.
    Habe einen Schwerbehindertenausweis mit dem GDB 80 und dem Merkzeichen B G
    dazu einen Gelben Parkausweis der mich berechtigt unentgeltlich in SH, MP und RP zu Parken.
    Darf ich das auch mit einem Kastenwagen, Wohnmobil bis 3,5 tonnen GG.


    Danke schon im voraus
    Kallespedi

  • Hi, der Parkausweis ist nicht an eine bestimmte Fahrzeugklasse gekoppelt, solange die Fahrt für den Schwerbehinderten erforderlich ist(!), darfst Du damit auf den entsprechenden zugelassenen Parkplätzen parken.


    Vorsicht, der von Dir angesprochene gelbe Parkausweis gilt nicht auf den ausgewiesenen Parkplätze für Schwerbehinderte (ugs: Rolliparkplätze), dafür brauchst Du Merkmal aG (nebst entsprechenden Parkausweis), und das bekommen selbst Unterschenkelamputierte nicht mehr, habe so einen Fall im Bekanntenkreis (Mvp)...


    Die Betonung auf "für den Schwerbehinderten erforderlich" kam deswegen, weil der Enkel mit dem auf Omma (100%, aG) zugelassenen CLK nachts um 3 mehrfach die Reeperbahn auf- und abfahrend völlig zurecht richtig Ärger bekommt *freu* - Al Capone wurde ja auch letztens aus Steuergründen verurteilt :)

    MainCamp V600Q auf Peugeot, 150 PS, TZ 8/17


    ich grüsse und verabschiede mich bewusst nicht in jedem einzelnen Beitrag, in einer realen Unterhaltung macht man das ja auch nicht bei jedem Satz...

  • Merkmal aG (nebst entsprechenden Parkausweis)


    Si. Dieser (blaue) Parkausweis gilt für jedes KFZ. Wer so einen Ausweis benötigt, kommt allerdings garantiert nicht über die Fahrer/ Beifahrertür sondern nur über die Trittstufe / Schiebetür in den Kastenwagen.
    Leider besetzten ab und an Leute mit 50% GdB-ler Ausweis -guten Gewissens, denn schließlich haben sie ja auch eine Gehbehinderung- Parkplätze für Schwerbehinderte. Für den MS-ler ist es leider letztendlich egal, ob da nun der krasse 3-er BMW der Dorfjugend oder der Wagen des Rentners mit leichter Gehbehinderung steht. Er kommt dann eben nicht in den Supertmarkt.


    Gruß
    Christoph

  • Danke für die Antworten. das mit dem blauen ist mir klar mir ging es um den gelben Ausweis.
    aber die Anmerkungen von Christopf S bezüglich von Behinderungen finde ich dann doch sehr Anmaßend und
    beleidigend. hoffe nur das sie nie auf einen Ausweis Angewiesen sind, das nächste mal bitte etwas sachlicher. Von
    AG war nie die rede und sie können mir glauben zur Dorfjugend oder Parker auf Schwerbehindertenplätze gehöre ich nicht denn mir ist der Respekt gegenüber meinen Mitmenschen wichtig.

  • Danke für die Antworten. das mit dem blauen ist mir klar mir ging es um den gelben Ausweis.
    aber die Anmerkungen von Christopf S bezüglich von Behinderungen finde ich dann doch sehr Anmaßend und
    beleidigend. hoffe nur das sie nie auf einen Ausweis Angewiesen sind, das nächste mal bitte etwas sachlicher. Von
    AG war nie die rede und sie können mir glauben zur Dorfjugend oder Parker auf Schwerbehindertenplätze gehöre ich nicht denn mir ist der Respekt gegenüber meinen Mitmenschen wichtig.


    ....aber auf die Idee, daß da möglicherweise ein MS-Kranker schreibt, dem schon mal ein Parkplatz von einem "leicht Gehbehinderten" blockiert wurde, kommst Du nicht, oder? Mit dem Respekt vor Mitmenschen ist das so eine Crux. Das funktioniert nur, wenn es auf Gegenseitigkeit beruht.


    Gruß, nichts für ungut und sorry für OT


    Leo

  • Die Parkplatzvergabe richtet sich nicht nach der "Höhe" des GdB sondern einzig und alleine ist man berechtigt oder nicht.
    Nimmt schon ein wenig groteske Züge an wenn man jetzt das Diskutieren anfängt wer denn schlimmer dran ist und wer nicht.
    Das wäre wenn überhaupt nur eine Frage wenn sich zwei gleichzeitig am letzten zu Verfügung stehenden Parkplatz treffen.

  • Die Parkplatzvergabe richtet sich nicht nach der "Höhe" des GdB sondern einzig und alleine ist man berechtigt oder nicht.


    Ich habe nicht gelesen, dass das jemand behauptet hätte. Christoph hat es korrekt ausgeführt und ich erkenne nicht, was daran anmaßend, beleidigend oder unsachlich gewesen sein soll.
    Wenn ich mit unseren Fahrzeugen mit Hebebühne eine schwerst beeinträchtigte Person im Rolli transportiere und der einzige taugliche Parkplatz ist durch eine Person belegt, die gerade mit Gehstock aus dem Auto steigt, kann ich mich auch aufregen.

  • ... durch eine Person belegt, die gerade mit Gehstock aus dem Auto steigt ...


    Bleibt geschmeidig : Ein lieber Mensch in meinem Umfeld geht am Stock. Oft geht es ihm noch relativ gut und man sieht es zwar, aber es sieht noch halbwegs " geschmeidig " aus. Er redet nicht viel darüber und strahlt oft Frohsinn aus, aber es geht ihm saudreckig und sein laufen fällt ihm für seine Freunde fast zusehbar jedesmal schwerer.

  • "behindert" (im Sinne von berechtigt zur Nutzung der entsprechenden Parkplätze) ist man im Auge der meisten Leute sowieso nur, wenn man im Rollstuhl sitzt oder allermindestens an Gehstützen läuft.


    Aber bitte: lasst uns das hier keine Diskussion über Behinderung, Nicht-Behinderung o.ä. werden!

    MainCamp V600Q auf Peugeot, 150 PS, TZ 8/17


    ich grüsse und verabschiede mich bewusst nicht in jedem einzelnen Beitrag, in einer realen Unterhaltung macht man das ja auch nicht bei jedem Satz...

  • Bleibt geschmeidig


    Präzisierung: Ich rege mich dann nicht über die Person mit Gehstock auf, sondern über die Stadtplaner, die nicht ausreichend für solche Fälle geeignete Parkplätze vorsehen. Lieber ein paar "normale" wegfallen lassen. Unsere Klienten haben kaum die Möglichkeit, den ÖPNV zu nutzen.

  • und damit die Bezeichnung "Behinderte" nicht mehr falsch ausgelegt werden kann,
    habe ich gelernt, dies neudeutsch korrekt (wenn auch überumständlich) als "Mensch[en] mit Beeinträchtigung[en]" auszudrücken.


    Mein alter Vater konnte mit seinen damals 90 schlicht nicht mehr gehen. Ohne fremde Hilfe und fahrbarem Untersatz war er komplett aufgeschmissen. Selbstbestimmte Einkäufe waren für ihn allein so ein Ding der Unmöglichkeit.
    Eine Berechtigung zur Nutzung von "Behindertenparkplätzen" (da ist der Begriff wieder in seiner ursprünglichen Form) ist ihm dennoch bis zu seinem Ende verwehrt worden.
    Es blieb uns bei Discountern und Einkaufszentren nur die Option einer Belegung von gleich zwei Parkplätzen, also dem Parken mitten auf dem Trennstrich zweier Parkplätze, damit ich ihn und sein "Geh-Fährt" so noch aus und auch wieder ins Auto bugsiert kriegte. Mit der "Zusatzoption", so dann einen zumeist deutlich weiteren Weg bis zum jeweiligen Eingang bewältigen zu müssen.


    *allesnichtsoeinfach mit den Vorgaben zu Beeinträchtigungen*

    Ralph.
    ________________________________________________________
    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

  • Mensch mit Beeinträchtigung[en]


    ist man im Auge der meisten Leute sowieso nur, wenn man im Rollstuhl sitzt oder allermindestens an Gehstützen läuft.

    ich weiss schon, warum ich das "behindert" in "" gesetzt hatte...


    Wobei ich das auch im alltäglichen Leben kenne, ich vermeide durchaus die Formulierung "ist behindert", sondern verwende "hat Mobilitätseinschränkung" - damit hatte man gleich auch eine Richtung vorgegeben, dass es in diesem Fall nicht um geistige, sondern um körperliche Handicaps geht.


    Die Formulierung "Mensch mit Beeinträchtigungen" ist ja auch missverständlich, man kann durchaus jemanden so bezeichnen, der schlicht nicht die hellste Kerze auf der Torte ist - oder, wie man woanders sagt, strunzendoof.


    Aber ich wollte ja nicht darüber diskutieren :P

    MainCamp V600Q auf Peugeot, 150 PS, TZ 8/17


    ich grüsse und verabschiede mich bewusst nicht in jedem einzelnen Beitrag, in einer realen Unterhaltung macht man das ja auch nicht bei jedem Satz...


  • Es blieb uns bei Discountern und Einkaufszentren nur die Option einer Belegung von gleich zwei Parkplätzen, also dem Parken mitten auf dem Trennstrich zweier Parkplätze, damit ich ihn und sein "Geh-Fährt" so noch aus und auch wieder ins Auto bugsiert kriegte. Mit der "Zusatzoption", so dann einen zumeist deutlich weiteren Weg bis zum jeweiligen Eingang bewältigen zu müssen.


    *allesnichtsoeinfach mit den Vorgaben zu Beeinträchtigungen*


    Auf den meisten Supermarktparkplätzen hättest du den "Behindertenplatz" nutzen dürfen, da die Verkehrszeichen nur den Willen des Inhabers ausdrücken, rechtlich aber keine Wirkung haben, da sie von der zuständigen Behörde nicht angeordnet wurden.


    Ich gehe dann einfach mal davon aus, dass der Betreiber will, dass dort Menschen parken, die nicht mehr richtig gehen können.
    Ist ähnlich mit den "Mutter mit Kind", oder "Kunden mit Bier" Parkplätzen.

    Gruß aus der Eifel
    Frank
    Hier sind keine Rechtschreibfehler, es handelt sich lediglich um einen Vorgriff auf die Rechtschreibreform 2029!!!

  • ..., auf die ich mich immer stelle, wenn ich mit meiner Mutter zum einkaufen fahre.

    und das absolut zurecht.


    Schliesslich sind die Parkplätze extra so dicht am Eingang, damit die Mütter ihre quengelnden BlagKinder nicht länger als nötig ertragen müssen :D

    MainCamp V600Q auf Peugeot, 150 PS, TZ 8/17


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