Parkverbot Wohnmobil

  • Hallo Zusammen
    ich weiß ein altes unleidiges Thema, aber ich hab da eine Spezialfrage:


    In unserer Gemeinde sind seit neuesten eigentlich fast alle öffentlichen Parkflächen für Wohnmobile gesperrt.
    Ich hab aber nur dieses Fahrzeug zur Verfügung, nutze es für Familie und Betrieb und kann nirgends parken obwohl ich hier wohne und Steuern zahle.


    Kann von der Gemeinde ein "Anwohnerausweis" erstellt werden?
    Kennt ihr jemanden mit Sondergenehmigung für solch einen Fall?
    Was habt ihr für Erfahrungen gemacht?


    LG Katja

  • Uns stellt sich das Problem nicht, aber ich würde einfach mal ganz nett und freundlich bei der Gemeinde vorsprechen.


    Schöne Grüße
    Uwe

  • Direkten Kontakt suchen und den Damen und Herren erklären, das ein Wohnmobil nicht nur zum Urlaub machen in der Region genutzt wird, sondern auch für das tägliche Leben. Ansonsten, als Bewohner des Dorfes, Bayern? einfach machen und nach der Ticket Überreichung damit zur Gemeinde gehen, da diese für die ruhenden Verkehr zuständig ist. Habe ein ähnliches Problem hier bei mir, bekomme aber keine Tickets mehr...


    Nachtrag: sehe gerade welches FZ du fährst, sieht halt auch aus wie ein Womo.

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



    Ich unterhalte mich nur äußerst ungern mit Usern die es nicht für nötig halten ihre Beiträge mit ihrem Vornamen zu unterschreiben!


    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

  • Hallo Katja,


    sprich mal mit Deiner Gemeindeverwaltung und weise sie auf die Kaufkraft der Wohnmobilisten hin.
    In Dänemark (Söndervig und an anderen Orten) habe ich ein Schild gesehen, das auch Wohnmobilen die Nutzung der innerörtlichen Parkplätze gestattet und lediglich die Übernachtung untersagt. Falls ich das Foto finde, reiche ich es nach.

    Herzliche Grüße aus Schleswig von hoppetuz


    Globecar Fortscout, Ford 2,2 l - Probleme sollte man lösen anstatt sie zu suchen! ;)

  • Hallo Katja,


    sprich mal mit Deiner Gemeindeverwaltung und weise sie auf die Kaufkraft der Wohnmobilisten hin.
    In Dänemark (Söndervig und an anderen Orten) habe ich ein Schild gesehen, das auch Wohnmobilen die Nutzung der innerörtlichen Parkplätze gestattet und lediglich die Übernachtung untersagt. Falls ich das Foto finde, reiche ich es nach.


    ??? Darum gehts hier doch gar nicht. Die thread-Erstellerin muss dort offensichtlich ganztags parken können. Und als Wohnmobilistin ist sie für die Kommune uninteressant, weil sie dort ja eh wohnt und keine zusätzlichen Einnahmen ins lokale Gewerbe bringt. Gruß Holger

    Adria Matrix Plus M 670 SL 50 Y Silver Collection | Ducato X290 | 2,3 130 PS | EZ 04/2016 |
    vorher: Adria Twin | Ducato X250 | 2,3 120PS | EZ 09/2006

  • Ich finde diese Verbote spätestens seit der Umstellung der EG-Fahrzeugklassen (2009?) rechtswidrig. Ich ignoriere diese "Parkeinschränkungen" auch regelmäßig und wurde bis jetzt noch nicht belangt. Ich hab laut Fahrzeugschein ein M1-Fahrzeug, wie jedes neu zugelassene oder umgeschriebene Wohnmobil auch. Die alte Differenzierung gibt es daher für mich auch nicht mehr.


    Dies ist nur meine rechtliche Auffassung, die bisher nicht gerichtlich geprüft werden konnte bzw. musste.


    Gruß Thomas

  • Dies ist nur meine rechtliche Auffassung ...


    ... und selbst wenn es die von einem Anwalt wäre, wüsste man nie, wie die Gerichte letztendlich entscheiden.
    Ist ähnlich wie mit den Umweltzonen: Es gibt Anwälte, die sind der Auffassung, wenn man in einer Umweltzone steht und nicht fährt, kann man nicht belangt werden. Es ginge niemanden etwas an, wie das Auto dort hingekommen sei. Es gibt aber ein Gerichtsurteil, das genau das Gegenteil besagt. Da wurde der Fahrzeughalter verknackt, obwohl man ihm nicht beweisen konnte, dass er das Auto auf eigenen Rädern dort hin gefahren hatte.


    Gruß
    Matthias

  • Streiten bringt gar nichts. Wenn ein Parkplatz "nur PKW" ausgeschildert ist oder Womos explizit ausgeschlossen werden, dann hilft m.E. ein Gespräch mit einem Stadtrat , der Verwaltung oder dem Bürgermeister. Dann müsste auch eine Ausnahmegenehmigung drin sein! Übrigens: nicht alle Gemeinden haben eigene Parkraumüberwachung! Überwiegend macht dies die Polizei!


    Auf Autobahnparkplätzen gibt es oft nur "PKW", "LKW" und "Busse". Dort darf man sich auch mit dem Womo auf einen PKW-Platz stellen, wenn man nicht behindert! (Nicht aber auf die Plätze für LKW!)

    Hans grüßt Euch aus der schönen Oberpfalz (in Bayern ziemlich oben & ziemlich rechts :blush:)
    BavariaCamp Pelino - Duc. 5,4 m / 3,5 t / 146 PS - EZ 09/2012 - 10/2023: 61.883 km:

  • Hallo Katja,


    sprich mal mit Deiner Gemeindeverwaltung und weise sie auf die Kaufkraft der Wohnmobilisten hin.
    In Dänemark (Söndervig und an anderen Orten) habe ich ein Schild gesehen, das auch Wohnmobilen die Nutzung der innerörtlichen Parkplätze gestattet und lediglich die Übernachtung untersagt. Falls ich das Foto finde, reiche ich es nach.


    Das Schild untersagt nicht nur die Übernachtung, sondern generell das Parken für Wohnmobile und Wohnwagen zwischen 21 und 6 Uhr.
    Damit wäre z. B. Katja nicht gedient.
    Oder sehe ich da etwas falsch?

    Gruß aus der Südpfalz, Martin
    Knaus BoxStar Road 540 mit Raumbad (Fiat Ducato 250, 130PS, Autom.) aus 6.2014. Ohne Werksbeklebung, Markise, Trittstufe, Remis-Verdunklung. Mit Sonderlackierungen, Fensterfolie, Trennvorhang, 2. Aufbaubatterie.

  • Sagen wir so, ich finde es generell nicht richtig wie mit Anwohnern umgegangen wird. Beim Kauf unseres Fahrzeugs waren die Verbote noch nicht da. Wenn ich das Fahrzeug im Gemeindebereich nur als Pkw benutze, wieso darf ich dann bestimmte Plätze nicht anfahren. Die ich mit meinen bzw. unseren Steuergeldern schließlich bezahle? Jeder Lkw darf dort parken ja sogar Busse!
    VW Busse sind ja nicht immer als Womo ersichtlich, aber die dürfen....


    Wir sind Tourismusregion, da ist das Thema eh sehr heikel und es gab wirklich Fälle mit Wagenburgen und Kompressor!!!
    Nachtparkverbot war angeblich nicht durchführbar......

    Gemeindeanfrage läuft, wobei ich da schon 1/2 Jahr hingehalten worden bin. Jetzt halt mit Antrag, bin gespannt.

  • So Kfz Büromobil ist cool!!
    Ich werd mal bei meiner Zulassung nachfragen....


    Und parken darfst du dann dort laut Polizei.
    Es darf nur im Fahrzeugschein nicht Wohnmobil stehen!!!


    Du musst bei der Prüfung für die Umschlüsselung (beim TÜV) ein paar Voraussetzungen (Arbeitsplatzverordnung) erfüllen. Das ist aber kein Hexenwerk. Manche Wohnmobilwerkstätten / Händler (z.B. meiner, aber das ist in NRW, also ein bisschen weit von Dir weg) kennen sich damit aus.


    Zitat aus http://www.reportage.redaction…umobil-tuv-anforderungen/ :


    SO.KFZ BUEROFZ -Anforderungen des TÜV
    Informationen zum „Sonstiges Kraftfahrzeug Bürofahrzeug“ (SO.KFZ BUEROFZ) sind nicht sonderlich reichhaltig gestreut. Beim TÜV Rheinland gab es ein Merkblatt, im Internet viel Gedankenaustausch und auch darunter allenfalls vom TÜV Greifbares. Die info post des "TÜV Nord Mobilität" zum Beispiel, sie nennt Daten und Fakten. Die klingen nüchtern und listen folgende Minimalforderungen, die "an eine solche Fahrzeugart" gestellt werden:


    1. Der Büroteil muss den überwiegenden Teil des Fahrzeugs ausmachen.
    2. Die Abbmessungen jeder Schreibtischfläche betragen mindestens 100 x 60 cm.
    3. Schreibtische und Büromöbel müssen unter allen Fahr- und Betriebszuständen ausreichend befestigt bzw. standfest sein.
    4. Schubkästen und Türen müssen mit Auszugsperren versehen sein.
    5. Abrundungsradien an Schreibtischen und Büromöbeln betragen mindestens 3 mm.
    6. Die Arbeitshöhe von Schreibtischen beträgt mindestens 65, höchstens 75 cm.
    7. Die Arbeitshöhe von Schreibmaschinen- oder PC-Tischen beträgt mindestens 58 cm, höchstens 68 cm.
    8. Die Mindestabmessungen der Beinräume unter Schreibtischen und Schreibmaschinentischen sind: in der Tiefe 60 cm, in der Höhe 62 cm und in der Breite 58 cm.
    9. Sitzgelegenheiten am Büro-Arbeitsplatz müssen höhenverstellbar, drehbar und kippsicher sein.
    10. Die Beleuchtungsstärke im Bereich des Arbeitsplatzes beträgt mindestens 600 Lux (800 bis 1200 Lux sind anzustreben, der Nachweis der Beleuchtungsstärke kann im Zweifel durch einen arbeitsmedizinischen Dienst oder die Berufsgenossenschaft erfolgen).
    11. Die Höhe über der Sitzfläche am Arbeitsplatz ist mindestens 1000 mm.
    12. Die lichte Höhe im übrigen Büroraum des Fahrzeugs beträgt mindestens 1650 mm
    (siehe Abschnitt 2 der Anlage X zur StVZO).
    13. Eine Standheizung mit einer für den Innenraum ausreichenden Heizleistung ist
    vorhanden.


    Reisemobile erfüllen teilweise bereits solche Anforderungen, teilweise aber eben auch nicht. Umgekehrt fehlt dem Büromobil per Definition gewisse Ausstattung, denn wenngleich im Büro geschlafen wird, so wird doch kaum darin übernachtet. Dies wiederum ist für die gewerbliche Nutzung bei Geschäftsreisen auch finanziell ein nennenswerter Vorteil.


    Also einiger Verhandlungsspielraum. Ich würde beim TÜV ohne Betten vorfahren.



    Gruß


    Frank

  • So Kfz Büromobil ist cool!!
    Ich werd mal bei meiner Zulassung nachfragen....


    Und parken darfst du dann dort laut Polizei.
    Es darf nur im Fahrzeugschein nicht Wohnmobil stehen!!!


    Veraltet. Das so. Kfz Bürofahrzeug bekommst du nicht mehr. Es kann nur entweder zur Personen- oder Güterbeförderderung zugelassen werden. Dann gibt es entsprechende Untermerkmale. Die sind aber völlig irrelevant. In deinem Fall bleibt es ein Fahrzeug der Klasse M. Also Fahrzeug zur Personenbeförderung.
    http://www.gesetze-im-internet…vzo_2012/anlage_xxix.html


    Die Ordnungsämter passen ihre kommunalen Verordnungen nicht an, da liegt der Hase begraben. Die alten Typklassen gibt es seit 2012 nicht mehr.


    Gruß Thomas

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!