Parkverbot Wohnmobil

  • Der sinnvollste Hinweis kam schon unter #3. In Gemeindeverwaltungen arbeiten Menschen, und die meisten von ihnen sind nachvollziehbaren Argumenten gegenüber durchaus aufgeschlossen. Einfach reden mit den Leuten!
    Viele Grüße, Steffi

    Viele Grüße von Steffi & Co. 2 Menschen und 2 kleine Hunde im Wingamm Oasi 540 Tour auf Ducato 2,3-160, Bj. 2019.

  • Der sinnvollste Hinweis kam schon unter #3. In Gemeindeverwaltungen arbeiten Menschen, und die meisten von ihnen sind nachvollziehbaren Argumenten gegenüber durchaus aufgeschlossen. Einfach reden mit den Leuten!
    Viele Grüße, Steffi



    Auf jeden Fall immer der beste Weg. :)


    Was nützt die Eintragung als "Bürofahrzeug", wenn die entsprechende Ordungskraft das Teil optisch als WoMo identifiziert? Dann hat man erstmal Lauferei bzw. Schreibkram, auch wenn man am Ende Recht hat. Mir wäre das zu stressig.


    Grüsse
    Rainer

  • Vieleicht eine Kopie der Zulassungsbescheinigung ins Fenster? :D


    Das Problem der TE würde das allerdings schon lösen, da in ihrem Fall das Fahrzeug in kurzer Zeit "polizeibekannt" sein dürfte.


    Abgesehen davon war das Parkproblem für mich nicht relevant. Da hat mich erst die TE drauf gebracht.
    Es spielten andere Gründe eine Rolle.


    Gruß


    Frank


    PS: Bevor ich irgendwelche Handstände machte, würde ich allerdings auch mal zum Ordnungsamt gehen und mein "Problem" schildern. Ich bin überzeugt, daß es eine einfache Lösung gibt.

  • PS: Bevor ich irgendwelche Handstände machte, würde ich allerdings auch mal zum Ordnungsamt gehen und mein "Problem" schildern. Ich bin überzeugt, daß es eine einfache Lösung gibt.


    Ich auch :)


    Denn im Grunde geht es ja bei den Verbotsschildern darum, dass man das campen bzw. übernachten verhindern will. Wenn der Camper als Alltagsfahrzeug genutzt wird, sollte er eigentlich auch den Status eines PKW geniessen dürfen. Aber, wie gesagt, das liegt im Ermessen der Gemeinde. Ich kenne deren Verwaltungsvorschriften nicht, kann mir aber vorstellen, dass man eine Ausnahmegenehmigung erteilen könnte. Aber ein Muss ist das IMHO nicht.


    Grüsse
    Rainer


  • Das ist echt interessant! Ich hatte erwartet, dass in der 1. Zeile "Fzg. zur Personenbef. bis 8"... usw. steht und in der zweiten Freitextzeile dann Bürofzg.
    Was steht als Fahrzeugklasse im Brief? Da müsste dann ja unter J ein Strich sein bei dir.

  • Keine Ahnung, worin der Unterschied besteht.


    Vielleicht haben wir unterschiedliche Basisfahrzeuge? Deiner ursprünglich für Personentransport (Kombi / ist auch ohne Fenster und Sitze möglich) gedacht, meiner als Kasten (Transporter)?


    Die Umschlüsselung fand vor der Erstzulassung statt. Gutachten des TÜV, daß das Fahrzeug die Anforderungen an ein Büro-KFZ erfüllt, reichte.



    Gruß


    Frank

  • Du schreibst aber selbst, dass die Info von 2008 ist. ;)


    Genau,
    das war das aktuellste was ich bezüglich Anpassung auf Bundesebene gefunden habe,
    und du schreibst, das die Ordnungsämter ihre Verordnungen nicht anpassen.


    Ergo:
    Alle scheinen es aussitzen zu wollen.


    Aufgrund von EU-weiten Anpassungen könnte man vor Gericht durchkommen, wenn man gegen einen entsprechenden Strafzettel klagt.
    Diese Klage anzugehen, um da mal was ins Rollen zu bringen bleibt jedem einzelnen selbst überlassen.


    Ich für mich Parke dort wenn ich keine andere Möglichkeit finde und keinen anderen dadurch behindere.
    Sollte ich eine Strafzettel erhalten könnte ich mir noch vorstellen im Anhörungsschreiben auf die entsprechenden EU-Richtlienien hinzuweisen.
    Aber vor Gericht werde ich mit Sicherheit nicht ziehen.


    Allerdings habe ich zum Glück auch nicht das Problem des Beitragserstellers, und habe bei mir zuhause genügend freie Parkmöglichkeiten.


    Hier währe auch meiner Meinung das beste einfach mal bei der entsprechenden Stelle vorzusprechen.

    Grüße - Uwe


    2Win, Citroen, 2.2l, HDI 96, 3.5t, EZ 04/2015, Heavy Fahrwerk, Profondorot

    Einmal editiert, zuletzt von ubu2 ()

  • Keine Ahnung, worin der Unterschied besteht.


    Vielleicht haben wir unterschiedliche Basisfahrzeuge? Deiner ursprünglich für Personentransport (Kombi / ist auch ohne Fenster und Sitze möglich) gedacht, meiner als Kasten (Transporter)?


    Die Umschlüsselung fand vor der Erstzulassung statt. Gutachten des TÜV, daß das Fahrzeug die Anforderungen an ein Büro-KFZ erfüllt, reichte.


    Meiner war ein LKW bis 4,2 t als ich ihn letztes Jahr kaufte. Wurde dann von DEKRA abgelastet und umgeschrieben auf So.Kfz Wohnmobil. Die Zulassungsstelle sagte dann, das gibts nicht mehr und rief dankenswerterweise bei der DEKRA-Stelle an. Die faxte dann schnell die aktuelle Variante wie sie jetzt auch eingetragen ist. Also M1 Fz.z.Pers....bis 8 Plätze. Das "Wohnmobil" ist nur zur näheren Erklärung in der zweiten Zeile. Das interessiert nur die Versicherung. Für alle anderen ist es einfach nur ein Auto der EG-Fahrzeugklasse M1.

    Ich für mich Parke dort wenn ich keine andere Möglichkeit finde und keinen anderen dadurch behindere.
    Sollte ich eine Strafzettel erhalten könnte ich mir noch vorstellen im Anhörungsschreiben auf die entsprechenden EU-Richtlienien hinzuweisenzahle.
    Aber vor Gericht werde ich mit Sicherheit nicht ziehen.


    So sehe ich das auch. Bisher gab es nie Probleme. Ich bin aber schon gespannt was passieren würde und wie das Ordnungsamt mit meinen Argumenten umgeht. Aber dagegen klagen, wegen nem Verwahrngeld, würde ich bestimmt auch nicht. Müsste man aber eigentlich, um für Klarheit zu sorgen...

  • Liebe Katja
    ich kenne zwar die deutschen Vorschriften nicht, aber sie werden nicht viel anders sein als in Österreich
    Der Gesetzgeber hier hat im Kraftfahrzeuggesetz neben den üblichen Unterscheidungen der Fahrzeugklassen , bei mir M1 Pkw...., auch die Aufbauart definiert

    28a. Wohnmobil ein Fahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:

    - Tisch und Sitzgelegenheiten,


    - Schlafgelegenheiten, die tagsüber auch als Sitze dienen können,
    - Kochgelegenheiten und


    - Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
    Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tisches, der leicht entfernbar sein kann;

    Eine nähere Definition gibt's noch in der KfG Durchführungsverordnung.


    Da bei uns in Österreich die Gemeinden und Kommunen ermächtigt sind, über die allgemeinen Bundesgesetze hinaus örtliche Fahrverbote/Parkverbote zu erlassen, wäre es sicher sinnvoll für Dich, mit der Gemeinde Kontakt aufzunehmen und Deine Situation zu erklären-
    Vielleicht kommt ja dann die nächste Zusatztafel ausgenommen Anrainer oder eine Ausnahmegenehmigung.


    BTW: wir profitieren auch von dieser Aufbaudefinition, z.B in Slowenien, da dürfen wir, wenns richtig im Zulassungsschein vermerkt ist, mit der Vignette 2A anstatt 2B fahren....


    LG Alex

  • wir profitieren auch von dieser Aufbaudefinition, z.B in Slowenien, da dürfen wir, wenns richtig im Zulassungsschein vermerkt ist, mit der Vignette 2A anstatt 2B fahren....


    Jedes Wohnmobil bis 3,5 t zahlt nur die 2a, egal ob M1 oder So.Fz. ;)


    Der Gesetzgeber hier hat im Kraftfahrzeuggesetz neben den üblichen Unterscheidungen der Fahrzeugklassen , bei mir M1 Pkw...., auch die Aufbauart definiert


    Das dient nur der näheren Beschreibung. Es bleibt ein Fz.z.Pers.bef. (PKW) ;)


    Gruß Thomas

  • "Jedes Wohnmobil bis 3,5 t zahlt nur die 2a, egal ob M1 oder So.Fz."
    Nö, da ist nicht so, wenns nicht eingetragen ist nicht, ein als Fiskallkw typisierter Wagen, auch wenn er zum Womo umgebaut wurde, aber nicht eingetragen ist wurde bei uns schon gestraft...


    Richtig es dient der näheren Beschreibung und daraus leitet sich die Zusatztafel ab, ich kenn das Thema aus Podersdorf zu genüge.


    Aber es es in DL anders ist dann sei es so...

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