Parkverbot Wohnmobil

  • Nee, laut Zulassung ist es ein LKW. Deshalb bin ich auch aus der Maut raus.


    Frank, du magst rechtlich gesehen auf der sicheren Seite stehen.


    In der Praxis sieht es jedoch so aus: Was äusserlich nach Wohnmobil aussieht, wird auch als solches behandelt. Und wenn ein Schild unmissverständlich darauf hinweist, dass Wohnmobile nicht erwünscht sind, dann parke ich dort nicht, wobei es mir am Allerwertesten vorbeigeht, was jetzt in meinen Papieren steht.


    DIE WOLLEN MICH HIER NICHT STEHEN SEHEN. (Danke, Ralph, genau das trifft es eben)


    Und wenn ich es trotzdem mache, trage ich meinen Teil dazu bei, dass das Ansehen von uns Wohnmobilisten weiter in die Tiefe geht...


    Grüsse
    Rainer

  • wo sich der gesunde Menschenverstand auf Grund der Beschilderung schon sagte:
    DIE WOLLEN MICH HIER NICHT STEHEN SEHEN.


    Das stimmt ja so nicht. Es sind eben nur LKW unerwünscht, wenn das PKW-Schild steht. Schließlich sind wir Touris und bringen Geld. Dafür braucht es eben Parkplätze. Ich parke regelmäßig auf den sogenannten aber undefinierten PKW-Parkplätzen und hatte noch nie nen Strafzettel. Also egal wie unvollständig die Therorie geregelt ist, in der Praxis sind wir offensichtlich Personenkraftwagen. Sind wir ja auch.


    Gruß Thomas


  • Jaja, Ihr sucht sie. Aber wenn Ihr nicht weiterwisst (was meist sehr schnell der Fall ist:(), braucht Ihr Fachgutachter, also UNS! Gruß Holger

    Adria Matrix Plus M 670 SL 50 Y Silver Collection | Ducato X290 | 2,3 130 PS | EZ 04/2016 |
    vorher: Adria Twin | Ducato X250 | 2,3 120PS | EZ 09/2006

  • Das stimmt ja so nicht. Es sind eben nur LKW unerwünscht, wenn das PKW-Schild steht. Schließlich sind wir Touris und bringen Geld. Dafür braucht es eben Parkplätze. Ich parke regelmäßig auf den sogenannten aber undefinierten PKW-Parkplätzen und hatte noch nie nen Strafzettel. Also egal wie unvollständig die Therorie geregelt ist, in der Praxis sind wir offensichtlich Personenkraftwagen. Sind wir ja auch.


    ...mit besten Grüßen von Pippi Langstrumpf ("Ich mach' mir meine Welt, wie sie mir gefällt.")...? :)


    Gruß


    Andreas

  • "Du hast zwar Recht, aber meine Meinung gefällt mir besser."


    Es gibt halt Sachverhalte, die sind erst nach einem Grundsatzurteil eindeutig entschieden.


    ...und das kann dauern, dauern, dauern...

  • Was ist eigentlich mit den ganz Großen?


    Also, da hat sich Jemand einen gebrauchten Mercedes-Actros mit Kofferaufbau gekauft (nach neuer Einteilung Klasse N3: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen.) Jeder sieht sofort: Ein LKW, und zwar ein richtig großer Brocken vor dem man den Kopf in den Nacken legt.

    Anschließend hat er das Fahrzeug zum Wohnmobil ausgebaut und als Wohnmobil umschreiben lassen. Von außen sieht man nur eine unauffällige Tür, keine Fenster, Markisen, Satschüssel usw. Ohne Einblick in den Fahrzeugschein, würde jeder immer noch sagen: ein LKW. Er braucht zwar einen LKW-Führerschein, darf aber auch am Sonntag fahren, kann den Fahrtenschreiber gegen einen normalen Tacho austauschen und braucht keinen Ruhezeiten einzuhalten. Ab und zu muss er deswegen misstrauischen Polizisten seine Zulassung zeigen.


    Nun fährt er damit nach Deutschland und stellt sich mal auf LKW-Parkplätze, mal auf Campingplätze, mal auf Wohnmobilstellplätze. Dürfte er nun eigentlich auch auf reine PKW-Parkplätze gehen? Sein Fahrzeug dient doch nicht mehr dem Transport, sondern der Beförderung von maximal 8 Personen also M1.


    Ach ja, keine ausgedachte Geschichte. HIER kann man die sehr lesenswerte Leidensgeschichte von "Tweetie" nachlesen. Nette Urlaubslektüre, falls jemand noch was sucht.
    Viel Spaß.
    J+J

  • Ich muss mich nun auch mal einmischen, denn ich versuche, die StVO und die EU Fahrzeugklassen überein zu bringen.


    In der StV O gibt es Schilder für PKW und Wohnmobile. Eine unterscheidende Definition für beides gibt es aber nicht.


    In den EU Fahrzeugklassen (hier erläutert vom KBA) zusammen mit der StVZo (weiter oben schon zitiert) ist das Wohnmobil definiert. Einen PKW gibt es aber nicht, es gibt nur Limousinen, Kombi-Limousinen etc. Beides ist in Klasse M1.


    Wenn das Argument ist, dass in der zweiten Zeile des Fahrzeugscheins "Wohnmobil" steht und es deswegen nicht auf einem Platz, der mit dem PKW Symbol gekennzeichnet ist, parken darf, dürfte das auch kein anderes Fahrzeug, weil bei einem landläufig als PKW bezeichneten Fahrzeug ja auch nicht "Personenkraftwagen" steht, sondern Limousine o.ä. Eine Limousine müsste also dem Wohnmobil gleichzustellen sein.


    Woraus leiten Ordnungsbehörden denn dann ab, das ein Wohnmobil kein PKW ist?

    Gruß, Rudi
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    Knaus BoxStar Freeway 2.3 Bj 2015

  • Irgendwie hatten wir die Debatte vor ein paar Monaten schonmal, mit u.a. meiner Beteiligung. Ich hab dann mal beim Ordnungsamt in Lüneburg nachgefragt. Tatsächlich ist das wohl so, das es keine wirklich eindeutige Definition der Fahrzeugklassen im Hinblick auf den ruhenden Verkehr gibt. Es kommt in der jeweiligen Situation immer auf den erkennbaren Regelungszweck der aufgestellten Schilder an. Da ist die Anwendung des eigenen Verstandes gefragt.
    Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass ein Fahrzeug immer dann ein Womo ist, wenn der/die zuständige OA-Mitarbeter*in sagt, dass es eins ist. Deshalb soll es auch nicht aussichtslos sein, sich mit seinem Ticket nochmal an das OA zu wenden, wenn man meint, da habe jemand einen schlechten Tag gehabt und die Sache zu eng gesehen.


    Ulli

  • Es kommt in der jeweiligen Situation immer auf den erkennbaren Regelungszweck der aufgestellten Schilder an. Da ist die Anwendung des eigenen Verstandes gefragt.
    Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass ein Fahrzeug immer dann ein Womo ist, wenn der/die zuständige OA-Mitarbeter*in sagt, dass es eins ist.


    Also Narren(innen)*freiheit der Politessen.


    Gruß Thomas


    *gegendert

  • Ich verstehe schön langsam die Welt nicht mehr.


    Übertreibung an:
    Da soll es doch tatsächlich Leutchen geben, die gegen zu viele Gesetze, gegen zu viele Europa-Gesetze und gegen zu viel Bürokratie und zwangsweise nachfolgend zuviele Beamte (=Angestellte) wettern. Und dann natürlich über all die blöden Politiker und Beamten, die uns das eingebrockt haben.


    Und dann haben wir offenbar nichts Besseres zu tun, als einzelne Gesetze und Paragraphen bis in kleinste zu zerpflücken und nach detaillierteren Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zu rufen.


    Wie viel Ärger / Zeit könnten wir uns sparen, wenn wir einfach mehr selbst denken würden. Haben wir falsch gedacht, dann kassieren wir eben mal ein Knöllchen (ich auch!).


    Wir könnten jetzt auch noch eine Diskussionsrunde bilden zur Frage: wann ist ein fest montierter Tisch wirklich ein festmontierter Tisch:
    Klappbrett an der Wand ein Tisch? dreh- und verschiebbare Platte fest montiert ein Tisch? - oder was meint Ihr? Sollte man dies nicht in der StVZO genau regeln?


    Da gehe ich doch dann gleich aufs Gericht!
    Übertreibung aus!


    Wie sagte mal ein "höchstinstanzlicher" Richter zu mir: "Mag sein, dass dieses Urteil nicht gerecht ist. Aber Gerechtigkeit bekommen Sie im Himmel - vor Gericht bekommen Sie Recht."

    Hans grüßt Euch aus der schönen Oberpfalz (in Bayern ziemlich oben & ziemlich rechts :blush:)
    BavariaCamp Pelino - Duc. 5,4 m / 3,5 t / 146 PS - EZ 09/2012 - 10/2023: 61.883 km:

  • Möglicherweise gibt es in Deutschland, abhängig von der politischen Prägung und der Ausprägung der Bereitschaft zur Eigenverantwortung, eine unterschiedliche Erwartungshaltung an die Detailtiefe der gesetzlichen Regelungen durch die Politik, die das allerdings qua Definition sowieso nicht kann, weil "die da oben" alle soundso sind.


    Das ist halt so.


    ....und bequem.



    Gruß


    Frank

  • Und dann haben wir offenbar nichts Besseres zu tun, als einzelne Gesetze und Paragraphen bis in kleinste zu zerpflücken und nach detaillierteren Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zu rufen.


    Völlig falsch. Ich möchte nur mal ein gesetz haben, das eindeutig ist und für jeden gilt. Und sowas ohne Ausnahmen, Hintertüren usw. scheint es nicht mehr zu geben. Zu DDR Zeiten bedeutete ein Ortseingangsschild ab hier 50km/h und wenn das Radargerät 1m dahinter stand und du 70 gefahren bist, hast du halt bezahlt. Heute gelten die 50 in Bayern 200m nach dem Schild und in Hessen 70m nach dem Schild (bitte mich nicht auf die Länder festnageln) Früher galt, wer auffährt ist Schuld heute ist der Schuld, der den schlechteren Rechtsverdreher beschäftigt. Könnte alles so einfach sein, isses aber nicht hat Gröni mal gesungen:D

  • ...vor Gericht bekommen Sie Recht."


    Um "Recht" zu bekommen, bedarf es aber einer klaren, nachvollziehbaren Rechtsgrundlage - und nur weil jemand ein Schild mit einem PKW aufhängt, für das es offenbar keine nachvollziehbare Definition gibt (und genau nach der habe ich hier gefragt), muss ich nicht mit preußischem vorauseilendem Gehorsam ergeben Nicken - ich bezeichne mich als mündigen Bürger, der Dinge auch mal hinterfragt. Das diese Diskussion notwendig ist, liegt auch daran, dass es eben immer mehr Parkplätze mit Beschränkungen gibt.


    Könnte alles so einfach sein, isses aber nicht hat Gröni mal gesungen


    Es waren die Fanta4...

    Gruß, Rudi
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    Knaus BoxStar Freeway 2.3 Bj 2015

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