Personenschutzbügel 6m Kasten auf der Fähre

  • Hi Leute,


    ich hab jetzt schon ordentlich versucht über die Suche etwas befinden.
    Leider ohne Erfolg.


    Mir geht es um Erfahrungen von Leuten die einen Personenschutzbügel an einem 6m Kasten (599cm) haben und damit schon Richtung Fähre unterwegs waren.
    Technisch ist das Fahrzeug dann eigentlich über der 6m- Grenze, aber wie wird das am Hafen wirklich gehandhabt ?!


    Wir sind vor 3 Jahren mit einem Miet- Kasten auf die Fähre, der hatte hinten einen Radträger angeklappt.
    Hat niemanden interessiert, bei insgesamt 4 Überfahrten. War ja dann technisch auch über seinen 6m.


    Das sowas immer Einzelfall- Entscheidungen sind, ist mir klar.
    Mich würde aber mal die Tendenz interessieren.


    Der Bügel wäre die Möglichkeit recht einfach ein Zusatzfernlicht montieren zu können.

  • Die Bügel, welche man auf dem Markt findet besitzen alle eine ABE und müssen erst gar nicht eingetragen werden.


    Begrenzungsleuchten kann man jetzt diskutieren.
    Man hat ja die Möglichkeit den Bügel auch wieder abzubauen, macht nur niemand.
    Genauso fahren eine Vielzahl von 6m Kasten dauerhaft mit montiertem Radträger durch die Gegend.


    Ich habe schon wegen der Anhängekupplung Aufpreis auf 7m bezahlt.


    Das ist fies....

  • müssen erst gar nicht eingetragen werden.


    deswegen habe ich geschrieben:"Wenn eingetragen.." ansonsten obliegt es Deiner Verantwortung für weitere Anpassungen zu sorgen.
    Und die heißt nun mal: Wenn >6m dann Seitenleuchten.
    https://lxgesetze.de/stvzo/50 ==> §51a
    Interessant bei Fähren ist auch die genaue Formulierung:
    Stena z.B. zählt 6m bereits zum nächst höheren Tarif, da die Aussage ist: Fahrzeuge <6m (Also maximal 5,99)

    Grüße, Thomas
    "Wir hinterlassen nichts als die Spuren unserer Reifen! ... und hoffentlich einen guten Eindruck!
    Globecar Campscout, Ducato 250 3,0 Maxi

  • Mit fies hat das nichts zu tun denn der Platz ist und wird durch die Addition der Fahrzeuglängen eingeschränkt.
    Interessieren tut das in der Regel erst wenn die Fähren voll ausgebucht sind.
    Nach Sardinien und Korsika wurde bei uns schon mehrfach nachgemessen.
    Für die Einweiser ist das auch Tagesgeschäft und nur ein Blick aufs Ticket.
    Wenn Du dann dabei auffällst will jetzt nicht sagen erwischt wirst, dann zahlst Du den Aufpreis und darfst als Letzter auf die Fähre sofern noch Platz ist.
    Da hat der eine oder andere schon sparsam geschaut!

  • Der Bügel wäre die Möglichkeit recht einfach ein Zusatzfernlicht montieren zu können.


    Ein verbauter Thule Van XT hebt sich nach hinten von der Hecktüre fast genau 300 mm ab.


    Der Personenschutzbügel hat einen Rohrdurchmesser von 60 mm.


    Gemessen von Kante Karosserie (Stoßfänger) bis vordere Kante Fernscheinwerfer sind es 120 mm.
    Schlechtes Foto da Schattenbildung, aber es war die äußere Kante.;)


    Rein rechnerisch hätte am Beispiel dann meines Fahrzeuges (6,36 Meter) unabhängig der Papiere eine "neue" Länge von 6,78 Meter.


    Ob das jetzt relevant ist bei Fährfahrten vermag ich noch nicht zu beurteilen, als das was in der Zulassungsbescheinigung an Länge vermerkt ist?


    Das wissen die langjährigen Nutzer sicher besser was Fährverbindungen betrifft.


    Liebe Grüße Otti

  • Es zählt immer die tatsächliche Länge! Was im Fahrzeugschein steht ist im "Diskussions bzw. Nachmessfall" nicht relevant.
    Es gibt auch nur schwanger oder nicht schwanger und nix dazwischen!



    Ich habe seinerzeit bei unserem 636er mit Mopedbühne (56er Fiedler mit 80er Rohre) die Bühne so angepasst das ich diese um rund 20Zentimeter weiter einschieben konnte und passendes Werkzeug mit genommen um den Lenker ggf. abschrauben zu können. Mit Bühne war der 636er normalerweise 7,16 lang. Eingeschoben knapp unter 7m.

  • einige Fährgesellschaften lassen überstehende Ladung zu, z.B. für den Heckträger. So was kann man nutzen, aber bestimmt nicht für einen Bullenfänger.


    Und dann ist das Verhalten an der Fähre in keinster Weise homogen. Tendentiell wird Richtung Nordeuropa eher gründlich gemessen und Richtung Südeuropa eher locker geschätzt. Was nicht heisst, dass die Jungs oder Mädels da nicht ein geschultes Auge hätten. Von Fahrten nach Griechenland kenne ich es so, dass man da recht unauffällige Striche auf die Peer gemacht hat als mögliche Kontrollstelle. Gesehen habe ich es nur 1 x, wie da jemand hingewiesen wurde. Als ich schon oben an der Reeling stand, wurde da immer noch diskutiert.

    Pössl Roadcamp R, 2015, Citroen 2,2 l / Euro 5 / 130 PS, heavy Fahrwerk mit 16 Zoll. 150 Ah Liontron LiFePo4 + WCS Ladebooster 45 A, 100er Solar, Maxxfan.

  • Ich war 2018 in Norwegen. Fähre Tallin-Helsinki und zurück Kristjansand nach Dänemark. Da hat am Kassenhäuschen keiner herausgeschaut oder nachgemessen:D Die haben nur die Papiere haben wollen. Allerdings ist meiner auch 5m aber auch bei Anderen hab ich nichts derart bemerkt. Bei den ganze norwegischen Inlandsfähren kam einer mit Kreditkartenleser zum Fahrzeug und hat kassiert, ohne Zollstock und ohne in die Papiere zu schauen. Wie geschrieben, da die Grenze ja meist bei 6m ist, spielt es bei mir eh keine Rolle, aber auch bei Anderen in der Schlange hat das keinen interessiert. War allerdings auch Vorsaison im Juni, so das die großen Fähren nur 2/3 voll waren.

  • ... Tendentiell wird Richtung Nordeuropa eher gründlich gemessen und Richtung Südeuropa eher locker geschätzt. Was nicht heisst, dass die Jungs oder Mädels da nicht ein geschultes Auge hätten. ...


    In Genova habe ich sie schon öfters messen sehen.
    Die wissen natürlich ganz genau, wie lang ein Ducato ist - und wieviel noch überstehen darf bis er in die nächste Preisklasse aufsteigt.


    Gruss Muger

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