Razzia bei Fiat wg. Abschalteinrichtung

  • Ich denke das eine Wohnmobilrückabwicklung eh etwas anders geartet sein wird da die Fahrzeuge nicht bei Fiat gekauft wurden und auch ein neues/anderes COC vom jeweiligen Ausbauer bekommen hat.
    Die Klageschrift unseres VW's wäre inhaltlich so jedenfalls nicht anwendbar.
    Eine Klagewelle würde meiner Meinung nach auch kein Wohnmobilhersteller in der Branche überleben.

  • In der Tat suchte ich im Text diesen Hinweis.
    Es ging nicht eindeutig hervor.


    Der Gesamtbeitrag:


    https://hahn-rechtsanwaelte.de…ndal/fiat-diesel-skandal/


    Vermutlich doch die Typzulassung, denn ab 01.09.2020 gilt die neue Fassung der Richtlinie (zumindest für den EU-Raum):


    https://www.wallstreet-online.…rzeugmodelle-zurueckrufen


    Ab September ist es also egal, wo die Typzulassung stattfand. Daher ist auch davon auszugehen, dass Fiat mit einem Update reagieren wird.

  • Ich habe gestern Az. gemacht, da mein Ducato davon betroffen ist. Das Ganze online, weil ich keine Lust hatte zur Polizei zu rennen. Hab daher mit meiner örtlichen Polizei gesprochen. Die sagte mir, das mom geprüft wird und erst wenn eindeutige Beweise vorliegen würden das ein Betrug vorliegt die Fzg. Nachgebessert werden müssen. Parallel dazu bei meinem Fiathändler angerufen. Dieser sagte das Gleiche. Sehe es als Laie so, dass es genau so abgewickelt wird wie bei VW. Na mal schauen, vielleicht gibts nachträglich noch 10% Preisnachlass.

    Werd endlich erwachsen! War ich schon mal. War doof. :zungelang:
    Vantourer 630L; Fiat Multijet 150; 300WP;2500W WR; 30l LPG-Tank; 200AH LiFePO4

  • Sehe es als Laie so, dass es genau so abgewickelt wird wie bei VW. Na mal schauen, vielleicht gibts nachträglich noch 10% Preisnachlass.


    Also hier sehe ich eine ganz große Blase aufsteigen, inhaltlich mit einem Traum gefüllt.....bis sie platzt.


    Ich denke wohl nicht das dein Vantourer Händler respektive Knaus dir im nachhinein Geld auszahlen wird, denn letzten Endes wurde dort gekauft und nicht bei Fiat selbst.


    Die Selbstanzeige kann auch "der Griff ins Klo" werden, wenn behördliche Ermittlungsverfahren laufen, um Fahrzeuge still legen zu können, bevor ein Feststellungsverfahren in der Beweisaufnahme beendet ist.


    Wer nicht darauf warten möchte und sich dokumentativ behördlich in diesem Verfahren verewigt, muss natürlich mit allen inhaltlichen Konsequenzen rechnen.


    Ich persönlich brauche das Fahrzeug jeden Tag, da Zweitfahrzeug in unserem Haushalt.


    ....ach....und ich war EA189 motorisiert!
    Von dem Tag an.....hatte ich nur noch schlechte Träume.


    LG Otti

  • Es geht eigentlich nicht darum, die Fahrzeughalter zu schädigen. Aber mit illegaler Motorsoftware ist ein Fahrzeug nicht zulassungsfähig. Das ist schlicht und einfach gewerbsmäßiger Betrug. VW hat Kunden in den Staaten überaus größzügig entschädigt und in Deutschland gemauert, bis zum geht nicht mehr. Die deutschen Kunden zahlen ja aber die Quersubventionierung der amerikanischen Entschädigungen.
    Lustig ist das jetzt gerade nicht. Aber es ist in jedem Fall besser den Strafverfolgungsbehörden zu helfen, als die Sache auf sich beruhen zu lassen. Ich hab ja dann auch schon einen zweiten Termin zum Auslesen der Software, nach der Erstinspektion!

  • Ob etwas illegal ist oder nicht, hängt von den jeweiligen Bestimmungen ab. Und die sind in den USA nunmal ganz anders als bei uns. Die Tatbestände unterscheiden sich auch in Detail recht deutlich hier und in den USA.


    Und im aktuellen Fall von Fiat gibts offensichtlich nur einen Verdacht. Ich geh davon aus, dass es dabei bleibt.


    Btw. Betrug ist es erst wenn getäuscht UND geschädigt wird.


    Und wer blauäugig Anzeige erstattet sollte sich mal 164 Strafgesetzbuch durchlesen.

  • Betrug ist es erst wenn getäuscht UND geschädigt wird.


    Wenn Dir jemand zusichert, dass Abgasvorschriften eingehalten werden und umgeht die Reinigung der Abgase, dann täuscht er und schädigt damit den Kunden. Thomas?

  • Also hier sehe ich eine ganz große Blase aufsteigen, inhaltlich mit einem Traum gefüllt.....bis sie platzt.
    Die Selbstanzeige kann auch "der Griff ins Klo" werden, wenn behördliche Ermittlungsverfahren laufen, um Fahrzeuge still legen zu können, bevor ein Feststellungsverfahren in der Beweisaufnahme beendet ist.
    LG Otti


    Servus Otti. Ohne Anzeige keine nachträglichen Forderungen egal bei wem. Und das mit dem Stilllegen da ist jeder betroffen ob mit oder ohne Az. Wenn der Nachweis erfolgt ist das manipuliert wurde kurzer Datenabgleich mit dem KBA und alle zugelassenen betroffenen Fiatmodelle erscheinen auf einer Liste. Jetzt nur noch die Halter anschreiben, oder den Zulassungsstellen Mitteilung geben und fertig. Den Rest kann sich jeder denken.

    Werd endlich erwachsen! War ich schon mal. War doof. :zungelang:
    Vantourer 630L; Fiat Multijet 150; 300WP;2500W WR; 30l LPG-Tank; 200AH LiFePO4


  • Und wer blauäugig Anzeige erstattet sollte sich mal 164 Strafgesetzbuch durchlesen.


    Daher erstattet man ja auch Az. wegen Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges. Da hier bereits ein Ermittlungsverfahren durch die Polizei geführt wird kann auf deren Ermittlungsgrundlage und die erfolgte Az. nie der 164 zutreffen.
    Und wie Martin schreibt, es ist ein Zeugenaufruf auch wenn der Anzeigenerstatter hier die Doppelfunktion hat.

    Werd endlich erwachsen! War ich schon mal. War doof. :zungelang:
    Vantourer 630L; Fiat Multijet 150; 300WP;2500W WR; 30l LPG-Tank; 200AH LiFePO4

  • Hier wird wieder fleißig Zivilrecht und Strafrecht gemixt.
    Die Polizei ermittelt/prüft imo ob strafrechtliche Gesichtspunkte erfüllt sind. Zivilrechtliche Konsequenzen und Schadenersatzansprüche erwachsen damit nicht automatisch selbst wenn es zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommt.
    Wenn man zivilrechtlich Schadenersatz einfordern will muss man schon selber in die Bütt und Klage einreichen.
    Als Wohnmobilbesitzer tritt man sich nach meiner persönlichen Einschätzung nur selbst in Arsch denn Schadenersatzansprüche wird man nur schwerlich durchsetzen können da unsere Kästen z.B. Dethleffs und nicht Fiat als Hersteller in den Papieren stehen haben. Zwangsupdates etc.pp. nutzen den Besitzern recht wenig und verursachen nur Kosten. Das wird unterm Strich auch nur als Konsequenz für die Besitzer rauskommen.
    Als Besitzer eines Fiat Pkws oder Transporters (nicht Wohnmobil) sieht die Sache etwas anders aus.
    Wer jetzt hier mit Umweltaspekten aufläuft ist in einem Wohnmobilforum grundsätzlich verkehrt denn alles was damit zusammen hängt ist umwelttechnisch gesehen unnötiger Luxus.
    Ich halte das zur Verfügung stellen eines Wohnmobils bzw. dem Aufruf als Wohnmobilbesitzer zu folgen für eher dümmlich. Genausogut kann man man es gleich noch wiegen lassen.

  • Verstehe ich nicht ganz. In meinem Brief steht unter Marke Knaus und als Hersteller Fiat. Ergo das Basisfzg. Ist Fiat der Innenausbau Knaus. Und daher bin ich nicht deiner Meinung das du als Womofahrer außen vor bist. Ich fahre einen Lieferwagen der von einer Firma hier Knaus ausgebaut wurde. Das der jetzt unter Sonderfzg. läuft ist eine andere Sache. Und ich kann sehr wohl meine Zivilrechtlichen Ansprüche an ein Strafverfahren hängen. Das Gericht entscheidet dann strafrechtlich und zivilrechtlich ob Ansprüche geltend gemacht werden können. Und überladen tut hier sowieso wohl niemand.

    Werd endlich erwachsen! War ich schon mal. War doof. :zungelang:
    Vantourer 630L; Fiat Multijet 150; 300WP;2500W WR; 30l LPG-Tank; 200AH LiFePO4

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!