Razzia bei Fiat wg. Abschalteinrichtung

  • Fiat hat Dir kein Fahrzeug verkauft. Du wirst wohl oder übel Knaus zivilrechtlich verklagen müssen und ob das was wird......!
    Schaden wird Dir und den anderen Wohnmobilbesitzern auf Sevel Basis erst dann entstehen wenn man solche Aktionen sinnbefreit als Fahrzeugbesitzer die den Hals nicht voll kriegen vorantreibt/unterstützt und deswegen die Wiederverkaufspreise drastisch in den Keller gehen.
    Aber mach ruhig weiter. Ich denke dafür wird Dich am Schluss keiner feiern. Eher das Gegenteil!

  • Ohne Anzeige keine nachträglichen Forderungen egal bei wem.


    Servus Andy
    Lieben Dank deiner Erläuterung.
    Eine eventuelle Forderung stellt sich für den betroffenen eh erst fraglich in den Raum, wenn eine Schädigung festgestellt wurde.
    Ansonsten ist die derzeitige Situation wie es Martin beschrieben hat....ein freiwilliger Zeugenaufruf.
    Desweiteren folge ich gedanklich tatsächlich der Aussage vom Andreas.


    Liebe Grüße Otti

  • Kann meinem Namensvetter immer noch nicht folgen. Hatte in der Garantiezeit ein Problem mit der Kupplung. Wie angenommen ich zum Verkäufer von Vantourer. Der hat mir aber erklärt, dass die nur für den Innenausbau zuständig sind und alles was mit Basisfzg. zu tun hat Fiat reparieren muss. Dem war auch so. Die Fiatwerkstatt hat problemlos den Schaden repariert. Der Werkstattleiter bestätigte mir die Aussage von Knaus. Also zwei paar Schuhe so wie beim Fertighaus. Die Ansprüche müssen immer bei dem geltend gemacht werden, der den Schaden verursacht hat. Aber das ist müßig. Hier hat jeder seine Meinung und muss selbst entscheiden was er macht. Für mich stehen nicht irgendwelche Geldforderungen im Vordergrund sondern die Betrügereien von Pkw Herstellern die die geforderten Normen nicht erfüllen wollen und die Käufer durch dieses Verhalten betrügen. Haben uns vor kurzem einen Audi gekauft da kann man angeblich im Auspuff inhalieren so der Verkäufer. Mal schauen wann da was kommt.

    Werd endlich erwachsen! War ich schon mal. War doof. :zungelang:
    Vantourer 630L; Fiat Multijet 150; 300WP;2500W WR; 30l LPG-Tank; 200AH LiFePO4

  • Und schon wieder wird fleissig gemischt. Garantie und Gewährleistungsansprüche sind was anderes als Schadensersatzansprüche wegen "Betrug" oder was auch immer da rauspurzelt geltend zu machen.


    . Für mich stehen nicht irgendwelche Geldforderungen im Vordergrund sondern die Betrügereien von Pkw Herstellern die die geforderten Normen nicht erfüllen wollen und die Käufer durch dieses Verhalten betrügen.


    Jojo und nächste Woche ziehen wir grüne Klamotten an ziehen mit Pfeil und Bogen in den Wald und spielen Robin Hood.
    Sorry aber das ist das beste Beispiel wie man sich selbst in den Arsch tritt bzw.am besten selbst den finanziellen Gegewert seines Reisemobils kaputt macht.:mannhand:

  • Und schon wieder wird fleissig gemischt. Garantie und Gewährleistungsansprüche sind was anderes als Schadensersatzansprüche wegen "Betrug" oder was auch immer da rauspurzelt geltend zu machen.


    So ganz kann das aber trotzdem nicht stimmen. Mein Sohn hatte bei einem freien Händler einen VW Polo gekauft. Er hat sich an der Sammelklage beteiligt und trotzdem während dem Verfahren das Fzg verkauft. Trotzdem wurde er mit einem ordentlichen Nachschlag abgefunden.
    Wenn man das jetzt überträgt:Womo Ausbauer kauft Fzg von Fiat und verkauft das weiter. Wer steht jetzt als Fzg Hersteller gerade?

    Wer ne Monatskarte hat, sollte nicht am Monatsanfang sterben (Element of Crime) Nach 35 Jahren diverser VW-Busse seit 2018 Weinsberg CaraBus 541 MJ130 BJ 2017, Erstzulassung 2018

  • Wir fahren aber keinen Polo, wir reden nicht von freien Händlern und wir reden auch nicht von irgendwelchen außergerichtlichen Ablassgeschichten aus denen kein grundsätzlicher Rechtsanspruch erwächst. Geh zum Rechtsanwalt reiche Klage ein und man wird Dir vor Gericht genau sagen wer gegen wen in welchem Fall klagefähig ist.
    Alles andere ist Kaffeesatzleserei und ledig genau wie meine Meinung/Aussage übrigens auch eine unverbindliche Rechtsauffassung. In letzter Zeit sind mehrere BGH Grundsatzurteile gesprochen worden. So nebenbei ich ziehe imo genau so eine Klage durch.

  • Das musst du differenziert betrachten Jörg.


    Im Falle deines Sohnes hatte er sich an eine Sammelklage letzten Endes gehangen, welche anhängig gegen den Fahrzeughersteller war.


    Es gab aber auch Kunden welche sich im Rahmen der Sachmängelhaftung direkt mit dem Autohaus, respektive Verkäufer auseinander gesetzt hatten.
    Und diese wurden halt als Einzelklagen zugelassen.


    Wird keine Sammelklage ihre Daseinsberechtigung gegen Fiat finden, ist der Verkäufer der Ansprechpartner.


    Eine eventuelle technische Korrektur einer möglichen Schädigung durch Fiat, obliegt natürlich dem Fahrzeughersteller.


    Besteht man jedoch auf etwaigen finanziellen Ausgleich, ohne eine Sammelklage..... darf der vermeintlich Geschädigte selber die Rakete zünden.....beim Verkäufer.


    LG Otti

  • Wird keine Sammelklage ihre Daseinsberechtigung gegen Fiat finden, ist der Verkäufer der Ansprechpartner.


    Der Verkäufer bzw. das Autohaus hat nichts mit der Klage zu tun und auch keine Kenntnis davon. Das wäre aber der Fall wenn ich eine Rückabwicklung wegen Mängel während der Garantie und Gewährleistungszeitraum anstrebe.


    Wurde hier schon jemandem sein Kasten von der Polizei stillgelegt?


    Das kommt später wenn Fiat nachbessern muss und Du als Fahrzeugbesitzer der KBA Aufforderung nicht nachkommst. Spätestens beim nächsten Tüv Termin ist dann die Fuhre außer Betrieb.

  • Kleine Lektüre womit bei einer Klage wenn dann alle Voraussetzungen erfüllt sind zu rechnen ist!
    klick
    Und es ist ein langer Weg durch alle Instanzen bis sowas raus kommt.....
    klick


    kleiner Vorgeschmack was so auf einen zukommt wenn die Rechtschutz nicht übernimmt Streitwert ~40000 damit das LG überhaupt tätig wird ~1500 Vorschussrechnung zzgl. Anwaltskosten nur für die erste Instanz.......und mittlerweile geht solange kein abschließendes BGH Urteil vorliegt alles bis zur letzten Instanz.


    Bisher ist der Wertverfall von Wohnmobilen immer noch besser bzw. geringer als der Abzug des Nutzungsvorteils. Wie gesagt noch...... solange da nicht die Bauernschläue mit ungewissem Ergebnis/Ausgang um sich greift.

  • Das der jetzt unter Sonderfzg. läuft ist eine andere Sache.


    Wer in diesem Forum glaubt, dass er ein Sonderfahrzeug fährt, sollte sich mit juristischen Bewertungen zurückhalten.


    Es ist ein "Sonstiges Fahrzeug". Sonder-Kfz findest du in Militärfahrzeugforen.

  • "Wohnmobile im Dieselskandal Hunderte Anzeigen gegen Fiat und Iveco
    In Deutschland sind vermutlich 200.000 Fahrzeuge von Fiat und Iveco von Dieselmanipulationen betroffen – darunter viele Wohnmobile. Nach einem Aufruf der Ermittlungsbehörden setzen sich die Kunden jetzt zur Wehr."


    usw usw


    https://www.spiegel.de/auto/di…71-41b3-8c25-10c22cbb5d21


    Kay

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    LaStrada Avanti H (2013) mit Hecksitzgruppe/Hubbett, 148PS, Mopedträger, Gas- & Dieselheizung (Planar2D), SOG
    140+100Wp (PAR) Solar mit Votronic MPP 250, LCD-Solar-Computer S + Büttner BatterieComputer 4000IQ mit Shunt

  • Das ist genauso wie bei Wirecard, Anwälte versprechen das Blau vom Himmel, am Ende wollen sie nur dein Geld.
    Den Verlust habe ich abgehackt, ich schmeisse keine gutes Geld schlechte Geld hinterher.

    Pössl Vario 545, Citroen 2.2 HDI 130 PS, 3.5 T, All in, Winterpaket, MT Solar, MT Laderbooster, MT BC, Fan-tastic Vent, ab. AHK und Atera Strada DL

  • Das ist genauso wie bei Wirecard, Anwälte versprechen das Blau vom Himmel, am Ende wollen sie nur dein Geld.
    Den Verlust habe ich abgehackt, ich schmeisse keine gutes Geld schlechte Geld hinterher.


    Soll mir doch einer mal erklären, wo der Unterschied ist. Bekomme ich für das eine mehr Wurst, und für das andere weniger? Der Metzger hat noch nie gefragt: Gutes oder Schlechtes Geld?

    ...viele Grüsse Emanuel ;)


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    ( 0 \_|_/ 0 )


    ...manche Antworten sind zwar nicht nützlich, aber dafür auch weniger schädlich, als manche nützlichen…

  • Das Problem ist nicht die Stilllegung sondern dass unter Umständen, der Hersteller zur Nachbesserung verpflichtet wird, und dadurch die Pflicht entsteht, dass wir uns irgendein obskures Software update aufspielen lassen müssen, mit dem eventuell niemand glücklich werden wird.

    Wer ne Monatskarte hat, sollte nicht am Monatsanfang sterben (Element of Crime) Nach 35 Jahren diverser VW-Busse seit 2018 Weinsberg CaraBus 541 MJ130 BJ 2017, Erstzulassung 2018

  • .....und dann wird die betroffenen Fahrzeuge keiner mehr so wirklich haben wollen.
    Aber machen lassen.....so macht man sich selbst den Wiederverkaufswert kaputt.


    Soviel sollte man auch wenn man hinterm Berg wohnt die letzten 5 Jahre bzgl. Dieselskandal und Wertverlust dazugelernt haben.

  • Ja klar, alle Kastenwagen mit Abgas-Mogel-Software werden von einem auf den anderen Tag stillgelegt - wer´s glaubt.
    Ist wie bei VW, BMW, Mercedes usw. usw. usw. usw.
    Alle fahren nach wie vor.


    Aber vielleicht kommen die, die Zulassungen für Fahrzeuge ( und Flugzeuge ) erteilen, jetzt endlich mal auf die Idee, die Abgas-Werte selbst zu messen.
    Bei der Gelegenheit auch mal über eine praxisgerechte Verbrauchsangabe nachdenken und auch ermitteln.

  • Das ist ganz einfach......Du bekommst wenn das Update nicht durchgeführt ist bei der nächsten HU halt keine Plakette. Was bleibt ist ein wenig mit den Sofwareständen rumzuspielen aber das ist keine Geschichte für Jedermann und wird früher oder später je nach Verbreitungsgrad auch wieder unterbunden. Aussitzen ist somit keine wirkliche Option.
    Seine Raffgier in Zaum zu halten und ein wenig nachdenken wäre sinnvoller.

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