Reifentausch 15 -> 18 Zoll: Tachoangleichung?

  • Mal eine blöde Frage, ändern die dann auch das Übersetzungsverhältnis vom Tacho?
    Wenn ich mich nicht eben verrechnet habe, zeigt der Kilometerzähler dann 18,5% zu wenige Kilometer an, wenn man statt 15 Zoll 18 Zoll Räder drauf hat. Toleranz darf der glaub ich +/- 5% haben. Rechtlich, ohne das ich Anwalt bin, ist das sicher der gleiche Tatbestand wie Kilometerzähler zurück setzen oder? Mal abgesehen davon, das der Tacho dann auch falsch geht.

  • Durch den Wechsel auf 18- er Felgen ändert sich der Durchmesser des Rades doch nur minimal. Durch die dazu notwendigen anderen Reifen wird das weitgehend ausgeglichen.

    Viele Grüße.
    Karsten

    2005 bis 2010 Pössl 2-WIN / 2010 bis 2015 Pössl Roadcruiser Nr. 1 / seit Juli 2015 Pössl Roadcruiser Nr. 2

  • Du liest schon gerne nur die Hälfte und den Rest brauchst du mundgerecht?

    Umrüstung auf 18“ und entsprechende AT-Reifen. Angeblich soll man hier mit niedrigerem Reifendruck auskommen und dadurch spürbar mehr Fahrkomfort erreichbar sein.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • 255/60 18er Reifen bringt gegenüber 15" Serienbereifung 3cm mehr Luft unter dem Bauch. Höherlegung weiterr 4-5 cm. Macht zusammen 7-8 cm. Das ist schon mal eine ganze Menge. Wenn dann noch die Trittstufe raus kommt und der Auspuff behandelt wird, wirds richtig viel (das letztere habe ich mir gespart, weil über 20 cm Luft für MICH ausreichen).
    Habe von ORC alles aus einer Hand bekommen, einschl. Eintragung.


    Sagmal, bei deinen Reifen mit 60er Querschnitt, muss da der Tacho angepasst werden?

    Der Avatar zeigt übrigens unserem Pferdeanhänger, mit dem wir im September 2007 auf unserem ersten Kastenwagentreffen mit Mitgliedern aus diesem Forum an der Dove-Elbe waren, weil wir noch keinen Kasten hatten. Challenger V114 Road Premium, Duc 140, Goldschmitt Luffe, erhöhte Federn vorne, Lokari Radhausschalen, Motorschutz unten, ORC 18“, AHK, Trelino-rockentrenn-Toilette mit Sog, Solar 120, Lithium 300 Ah, Booster, Alpine infotainmentsysten, Gladen Lautsprecher, Rückfahrcam., LED Nebelscheinwerfer, LED tagfahrlicht, Osram Nightbreaker, Dimmbares Innenlicht, Markise, Fahrradträger, Dieselheizung 4 Kw, Wyengastank 11kg (Kühlschrank & Herd), Kofferraum System von „RS“, 230 V Versorgung ECO flow, was vergessen? nxt: Umbau auf KompressorKühlschrank

  • Solltest nochmal in dein Mathebuch kucken und die Sache mit Durchmesser und Umfang nachschaun. Gleichzeitig ist nicht jede Werbeaussage wirklich ganz richtig. Und wenn meine Reifen abgefahren sind, ist das Auto auch wieder 1 cm tiefer gelegt.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Der Wechsel von 16 Zoll auf 18 Zoll mit den entsprechenden Reifen hat bei mir 19 mm im Durchmesser gebracht, also ca. 10 mm an Bodenfreiheit.

    Viele Grüße.
    Karsten

    2005 bis 2010 Pössl 2-WIN / 2010 bis 2015 Pössl Roadcruiser Nr. 1 / seit Juli 2015 Pössl Roadcruiser Nr. 2

    2 Mal editiert, zuletzt von SAUBÄR ()

  • Solltest nochmal in dein Mathebuch kucken und die Sache mit Durchmesser und Umfang nachschaun


    Brauch ich kein Mathebuch. Der Reifenrechner sagt für die orginalreifen 68,2cm Durchmesser und 207,3 Umfang. Wenn ich die Bodenfreiheit 3cm erhöhen will, muss der Reifen 6cm mehr durchmesser haben. und dann hat er 233,1cm Umfang.
    Und die 3cm mehr Bodenfreiheit stammen ja nicht von mir

  • Laut Ersatzteileprogramm verwendet z.B. Fiat immer den gleichen Tacho-Geber, egal ob das Fahrzeug mit 215/70-15 oder mit 225/75-16 ausgeliefert wird.
    Mit 215/70-15 eilt der Tacho im Rahmen der gesetzlichen Grenzen vor; Mit 225/75-16 geht der Tacho mit geringer Voreilung relativ genau.
    Wenn sich der Abrollumfang von Umrüst-Reifen im Bereich der Serienreifen befindet, kommt es technisch/rechtlich in Bezug auf den Tacho zu keinem Problem.
    ...vorausgesetzt der Prüfingenieur sieht das genau so :rolleyes:

  • Wo hast Du denn einen Tachogeber gefunden?
    In meinem Schaltplan vom Ducato 250 Bj. ca. 2013 (einen neueren Plan habe ich leider nicht) ist überhaupt kein Tachogeber vorhanden. Ich gehe davon aus, dass das Signal der ABS-Sensoren ausgewertet wird. Der Rest ist Software.
    Also, wenn Tachoangleichung nötig sein sollte, kann das nur über die Software gemacht werden.


    Gruß
    Matthias

  • Sagmal, bei deinen Reifen mit 60er Querschnitt, muss da der Tacho angepasst werden?


    Ich habe das Maxifahrwerk mit serienmäßig 16" Rädern gehabt. Es war keine Tachoanpassung nötig. Wie das beim Light Fahrwerk mit serienmäßig 15" Rädern aussieht, weiß ich nicht.

    Grüße aus Oberfranken (Forchheim)
    Jürgen
    Malibu 600 DB2; BJ 2015; Fiat; 3,5 t Maxi; 3 l; Solar 100 W; Alu Tankgasflaschen; Sat-Anlage

  • Im Gutachten sind die Größen bei denen der Tacho angeglichen werden muß mit G38/ G88 oder G 96 gekennzeichnet. Bei allen anderen aufgelisteten Größen(z.B. 255 55 18) liegt die Abweichung in der Toleranz.


    G38 Ist die Reifengröße 225/70R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
    G88 Ist die Reifengröße 215/75R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen
    G96 Ist die Reifengröße 225/75R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.


    Grüße vom Bodensee

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