Mal eine blöde Frage, ändern die dann auch das Übersetzungsverhältnis vom Tacho?
Wenn ich mich nicht eben verrechnet habe, zeigt der Kilometerzähler dann 18,5% zu wenige Kilometer an, wenn man statt 15 Zoll 18 Zoll Räder drauf hat. Toleranz darf der glaub ich +/- 5% haben. Rechtlich, ohne das ich Anwalt bin, ist das sicher der gleiche Tatbestand wie Kilometerzähler zurück setzen oder? Mal abgesehen davon, das der Tacho dann auch falsch geht.
Reifentausch 15 -> 18 Zoll: Tachoangleichung?
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- Citroen:
- Frank 3
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Auf welchen Beitrag beziehst du dich?
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Auf welchen Beitrag beziehst du dich?
Na auf das Ändern von 15 Zoll auf 18 Zoll Räder. -
Also in diesem Thread zusammenhanglos?
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Nach vielem Lesen und Recherchieren stehen folgende Änderungen zur Diskussion:
Felgen: Wir fahren zur Zeit Standard 15“. Umrüstung entweder auf 16“ oder 18“
Reifen: Umrüstung auf AT-Reifen
Das steht am Anfang, also wieso zusammenhangslos -
Durch den Wechsel auf 18- er Felgen ändert sich der Durchmesser des Rades doch nur minimal. Durch die dazu notwendigen anderen Reifen wird das weitgehend ausgeglichen.
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Der von mir konsultierte Reifenrechener kommt auf 4,9 %. Wo ist da jetzt ein Problem?
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Durch den Wechsel auf 18- er Felgen ändert sich der Durchmesser des Rades doch nur minimal. Durch die dazu notwendigen anderen Reifen wird das weitgehend ausgeglichen.
Wenn sich der Durchmesser nicht ändert, was bringt das dann für die Bodenfreiheit? -
Du liest schon gerne nur die Hälfte und den Rest brauchst du mundgerecht?
Umrüstung auf 18“ und entsprechende AT-Reifen. Angeblich soll man hier mit niedrigerem Reifendruck auskommen und dadurch spürbar mehr Fahrkomfort erreichbar sein.
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255/60 18er Reifen bringt gegenüber 15" Serienbereifung 3cm mehr Luft unter dem Bauch. Höherlegung weiterr 4-5 cm. Macht zusammen 7-8 cm. Das ist schon mal eine ganze Menge. Wenn dann noch die Trittstufe raus kommt und der Auspuff behandelt wird, wirds richtig viel (das letztere habe ich mir gespart, weil über 20 cm Luft für MICH ausreichen).
Habe von ORC alles aus einer Hand bekommen, einschl. Eintragung.
Sagmal, bei deinen Reifen mit 60er Querschnitt, muss da der Tacho angepasst werden? -
18“-Felgen mit aufgezogenen General Grabber (255/55R18 109H) bringen lt. Aussage nochmal ca. 3 cm
Also 6cm Durchmesser macht 12,5km Unterschied, wenn man 100km fährt -
Solltest nochmal in dein Mathebuch kucken und die Sache mit Durchmesser und Umfang nachschaun. Gleichzeitig ist nicht jede Werbeaussage wirklich ganz richtig. Und wenn meine Reifen abgefahren sind, ist das Auto auch wieder 1 cm tiefer gelegt.
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Der Wechsel von 16 Zoll auf 18 Zoll mit den entsprechenden Reifen hat bei mir 19 mm im Durchmesser gebracht, also ca. 10 mm an Bodenfreiheit.
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Solltest nochmal in dein Mathebuch kucken und die Sache mit Durchmesser und Umfang nachschaun
Brauch ich kein Mathebuch. Der Reifenrechner sagt für die orginalreifen 68,2cm Durchmesser und 207,3 Umfang. Wenn ich die Bodenfreiheit 3cm erhöhen will, muss der Reifen 6cm mehr durchmesser haben. und dann hat er 233,1cm Umfang.
Und die 3cm mehr Bodenfreiheit stammen ja nicht von mir -
Der von mir konsultierte Reifenrechener kommt auf 4,9 %. Wo ist da jetzt ein Problem?
Selbst die 4,9% sind ein Problem, wenn der Kilometerzähler max. +/- 5% Toleranz haben darf. Du weist ja nicht, ob der nicht schon 3%+ hat, dann bist du bei + 8% -
Laut Ersatzteileprogramm verwendet z.B. Fiat immer den gleichen Tacho-Geber, egal ob das Fahrzeug mit 215/70-15 oder mit 225/75-16 ausgeliefert wird.
Mit 215/70-15 eilt der Tacho im Rahmen der gesetzlichen Grenzen vor; Mit 225/75-16 geht der Tacho mit geringer Voreilung relativ genau.
Wenn sich der Abrollumfang von Umrüst-Reifen im Bereich der Serienreifen befindet, kommt es technisch/rechtlich in Bezug auf den Tacho zu keinem Problem.
...vorausgesetzt der Prüfingenieur sieht das genau so -
Wo hast Du denn einen Tachogeber gefunden?
In meinem Schaltplan vom Ducato 250 Bj. ca. 2013 (einen neueren Plan habe ich leider nicht) ist überhaupt kein Tachogeber vorhanden. Ich gehe davon aus, dass das Signal der ABS-Sensoren ausgewertet wird. Der Rest ist Software.
Also, wenn Tachoangleichung nötig sein sollte, kann das nur über die Software gemacht werden.Gruß
Matthias -
Wo hast Du denn einen Tachogeber gefunden? Ducato 250
Asche auf mein Haupt. Hab' das Vorgängermodell in ePer erwischt. :augengross:
War aber schon damals immer der gleiche Geber. -
Sagmal, bei deinen Reifen mit 60er Querschnitt, muss da der Tacho angepasst werden?
Ich habe das Maxifahrwerk mit serienmäßig 16" Rädern gehabt. Es war keine Tachoanpassung nötig. Wie das beim Light Fahrwerk mit serienmäßig 15" Rädern aussieht, weiß ich nicht. -
Im Gutachten sind die Größen bei denen der Tacho angeglichen werden muß mit G38/ G88 oder G 96 gekennzeichnet. Bei allen anderen aufgelisteten Größen(z.B. 255 55 18) liegt die Abweichung in der Toleranz.
G38 Ist die Reifengröße 225/70R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G88 Ist die Reifengröße 215/75R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen
G96 Ist die Reifengröße 225/75R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.Grüße vom Bodensee
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