Rundfunkgebühr im KaWa - WoMo????

  • :
    Das Wohnmobil/ der Wohnwagen steht auf dem eigenen Grundstück
    In dem Fall wird keine gesonderte Gebühr fällig. Wird der Wohnwagen an einem anderen Ort stationär aufgestellt, ist er als eigene Wohneinheit zu zählen und damit anmelde- und gebührenpflichtig. Die gleiche Regelung gilt für Wohnmobile.


    Woher hast Du denn den Schwachsinn ??? :s7
    Zeige mir bitte die Stelle im Rundfunkstaatsvertrag oder Rundfunkgebührenstaatsvertrag wo diese Definition steht. :s12


    Dies konnte nicht mal die GEZ, trotz intensiver Nachfrage.


    Entscheidend ist, was im Gesetz steht, und nicht was die A....r von der GEZ sabbeln.



    Gruß Henry

  • Zumindest bis Ende 2012 hat treckeripaq recht. Wohnwagen und Wohnmobile auf eingefassten Grundstücken werden wie Wochenendgrundstücke betrachtet und sind GEZ-pflichtig.


    Also nix Schwachsinn Herr Geistschreiber!


    Gruß


    Uli

  • Tach,


    als ich 2004 meinen ersten Kasten kaufte, habe ich den wegen des Radios bei der GEZ angemeldet. Ich mußte Rundfunkgebühren zahlen, obwohl wir für unseren Haushalt bereits zahlten. Dieser war auf den Namen meiner LAP gemeldet - und da wir nicht verheiratet waren und sind, mußte ich für das auf meinen Namen zugelassene KFZ tatsächlich zahlen.


    Die nächsten Kästen wurden daher auf den Namen der Dame zugelassen......


    Nach dem Verkauf meines ersten Kastens habe ich die GEZ ordnungsgemäß wieder abgemeldet. Seitdem nerven diese Typen mich regelmäßig mit der Aufforderung, meine Rundfunkgeräte wieder anzumelden - man glaubt es nicht.


    Ich habe vom ersten Schreiben an einfach nicht mehr darauf reagiert und Ruhe ist - solle die doch schreiben soviel sie wollen.

    Gruß Hotte
    Globescout R plus, Citroen Jumper 163 PS
    "Eine Lösung hätte ich - aber sie paßt nicht zu dem Problem"::zungelang:

  • Warum geht ihr euch gegenseitig an die Gurgel.


    Ein neues Gesetz ist gerade erst in Arbeit.


    Nun sollten wir erst mal ein Bier im Wohnmobil trinken und abwarten.


    Soweit ich es deute bleche ich einmal für meinen Haushalt und das Wohnmobil ist somit aus den Schneider außer ich vermiete das gute Stück.
    [COLOR="SeaGreen"]Also abwarten und Tee (Bier) trinken.[/COLOR]


    Gruß Kurt

  • stationär



    Hallo,
    da fehlt ein kleines aber wichtiges Wörtchen, nämlich "stationär". War im Startbeitrag noch drin. Wenn ich den Wohnwagen / das Wohnmobil so einrichte, dass ich das Teil nicht mehr wegfahren kann (abgemeldet, Räder gegen Stützen gewechselt, Holzhütte drum u.s.w, halt wie beim Dauercamper), dürfte er / es einer Ferienwohnung / einem Ferienhaus gleichzustellen sein. Bloß weil der Wagen im Moment mal gerade nicht fährt, ist er noch nicht stationär. Das ganze ist allerdings mein Versuch, das ganze logisch zu erfassen (wahrscheinlich klappts aber eh nicht ), schriftlich hab ich dazu nichts.
    Gruß
    Lutz


  • Dann kannst Du ja bitte, bitte die entsprechende Passage des Gesetzes zitieren, aus der sich diese Gebührenpflicht ergibt.
    Einfach mal nach Rundfunkgebührenstaatsvertrag googeln.


    Kleiner Tipp, da mein Beitrag anscheinend diagonal gelesen wurde.
    Selbst die GEZ konnte auf Anfrage nicht darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage sie Wochenendhäuser einer Zweitwohnung gleichstellt und Gebühren einziehen will.
    Und noch ein Tipp, irgendwelche Behauptungen auf einer Webseite (selbst der GEZ) stellen keinen rechtlich relevanten Sachverhalt dar.


    Ergo - keine Rechtsgrundlage - keine Zahlungsverpflichtung.


    Aber Du darfst natürlich zahlen.:s10


    Gruß Henry

  • Warum geht ihr euch gegenseitig an die Gurgel.


    Gehen wir uns doch nicht.


    Wer der GEZ denn Schwachsinn den sie verbreitet abkauft ist selber schuld, aber dann sollte man es nicht anderen Leuten als Tatsache verkaufen.


    Ich habe die GEZ direkt kontaktiert und einen recht intensiven Mailverkehr gehabt - mit dem Ergebnis - blablabla.


    Wer hat den Rundfunkstaats- und Rundfunkgebührenstaatsvertrag wirklich durchgelesen - bitte melden !!!!


    Gruß Henry

  • Hallo Leute,


    zum Thema stationär kann ich aus dem Bereich des Steuerrechts etwas sagen:


    Wir haben im Feuerwehrhaus eine NEA (Netzersatzanlage = großer Stromerzeuger) die ist fest im Keller installiert => stationär => Heizöl tanken erlaubt.


    Dann haben wir noch eine NEA auf einem Anhänger die man irgendwo hin fahren kann (z.B. Krankenhaus Pumpstation Altenheim usw..) um dort Strom für das Gebäude zu machen. Würde man sagen "stationär weil das Ding ist dafür gedacht in GEBÄUDE einzuspeisen."


    NEIN => das ist NICHT stationär. Völlig egal ob das Ding dort 1 Tag oder 1 Jahr steht. Solange man es AUF EIGENER ACHSE bewegen KÖNNTE ist es mobil und damit ist Diesel tanken angesagt.


    Ob man das jetz 1:1 auf die GEZ übertragen kann keine Ahnung.

  • Schreiben wir von alten Kamellen oder von der neuen Rundfunkgebühr, die ab 1 Januar 2013 in Kraft treten soll?


    Die Rechtssicherheit für die neue Regelung gibt es in 3 bis 10 Jahren wenn die ersten Probleme ausgeklagt sind. Bis dahin wird die GEZ erst einmal ihre Meinung/Auslegung als allein gültigen Maßstab anlegen.


    Peter

  • Auf die Frage nach dem Universum, dem Sinn der Welt und dem ganzen anderen Rest gibt es schon lange die Antwort, wer " per Anhalter durch die Galaxis" gelesen hat, weiß das: 42 :s7


    Spass beiseite.


    Wer bei der GEZ ordnungsgemäß seinen Fernseher, Radio und PC angemeldet hat, dessen Autoradio ist damit automatisch mit angemeldet, außer er nutzt das Fahrzeug gewerblich. In dem Fall müsste das Autoradio separat angemeldet werden. So ist zumindest mein Wissensstand.


    Gruß


    Wolfgang:s11

  • Diese GEZ ist jedenfalls keine Behörde ! Das ist eine Abzockstation mit Stasi-Methoden. Wahrscheinlich sind ganz viele von diesem Haufen dahin gewechselt... (sag ich jetzt mal so!!).


    Trooooooooootzdem würde mich mal interessieren, ob es so ist, wie oben beschrieben. Und wenn das dann so sein sollte (was ich nicht wirklich glaube...), müsste man den, der sich so einen dämlichen Schwachsinn einfallen lässt...Ich schreib es lieber nicht...;)


  • ...Trooooooooootzdem würde mich mal interessieren, ob es so ist, wie oben beschrieben. Und wenn das dann so sein sollte (was ich nicht wirklich glaube...), ...)


    Hallo,
    wenn Du damit die Gebühr für STATIONÄRE Wohnwagen und -mobile meinst, hat sich mit dem neuen Recht eigentlich nichts geändert.
    Die Definition für "Wohnung" findet man hier : http://www.rundfunkbeitrag.de/service/haeufige-fragen.shtml#buerger-was-zaehlt-als-wohnung.
    Und da werden mit Sicherheit auch die stationär = unbeweglich = ortsfest gemachten Wohnwagen /-mobile (stationäres Mobil, eigentlich ein Widerspruch in sich) für Dauercamping drunter fallen. Die werden dann wie Ferienwohnungen behandelt, wetten ? :rolleyes:
    Das "normale" bewegliche private Wohnmobil war kein Problem und wird auch ab 2013 keins sein, wobei ich nicht ausschließen kann, dass auch unter den GEZ-Leuten ein paar ihre Vorschriften nicht lesen bzw. verstehen können.
    Gruß
    Lutz

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