:
Das Wohnmobil/ der Wohnwagen steht auf dem eigenen Grundstück
In dem Fall wird keine gesonderte Gebühr fällig. Wird der Wohnwagen an einem anderen Ort stationär aufgestellt, ist er als eigene Wohneinheit zu zählen und damit anmelde- und gebührenpflichtig. Die gleiche Regelung gilt für Wohnmobile.
Woher hast Du denn den Schwachsinn ??? :s7
Zeige mir bitte die Stelle im Rundfunkstaatsvertrag oder Rundfunkgebührenstaatsvertrag wo diese Definition steht. :s12
Dies konnte nicht mal die GEZ, trotz intensiver Nachfrage.
Entscheidend ist, was im Gesetz steht, und nicht was die A....r von der GEZ sabbeln.
Gruß Henry