Rundfunkgebühr im KaWa - WoMo????


  • Das "normale" bewegliche private Wohnmobil war kein Problem und wird auch ab 2013 keins sein, wobei ich nicht ausschließen kann, dass auch unter den GEZ-Leuten ein paar ihre Vorschriften nicht lesen bzw. verstehen können.
    Gruß
    Lutz


    Dann muss man den Damen und Herren der GEZ halt auf die Sprünge helfen!
    Sprich: Diese einfach vom Grundstück verweisen! Das hat bei uns bisher
    immer funktioniert.

  • mich hat die GEZ in meinem Büro mehrmals belästigt. Ich habe sie immer rausgeschmissen - und danach nie mehr was gehört. Sollte jeder so machen.


    Ich habe das GEZ Gesindel als sehr aggressives Pack vor der Tür der Zweiwohnung kennengelernt.


    Konsequent vor der Tür ohne Diskussion abfertigen. Dann ist Ruhe.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Spitzelhorden demnächst, aufgrund der Neuregelung, arbeitslos werden.



    Klaus

  • Schreiben wir von alten Kamellen oder von der neuen Rundfunkgebühr, die ab 1 Januar 2013 in Kraft treten soll?


    Bei dem hier von mir Angesprochenem geht es um die alten Kamellen, ist also insofern uninteressant.




    Das ist wieder mal Kaffeesatzleserei, wie wurden denn bisher stationäre Wohnwagen behandelt.
    Wer von den Abgezockten hat sich den gewehrt, bzw. wer kennt jemanden der nicht gezahlt hat und von der GEZ erfolgreich verklagt wurde ?????????????


    Gruß Henry

  • Egal ob alte oder neue Regelung. Was auch immer die GEZ von einem will. Es ist DEREN Problem. DIE müssen einem etwas nachweisen, nicht umgekehrt. Man sollte dich über dieses Unternehmen keine Gedanken machen. Die können einem GARNICHTS.


  • Sationäre Wohnwagen wurden bisher wie Ferienwohnungen behandelt, siehe Beitrag 1.


    Dann ist mir doch tätsächlich entgangen, dass ein Beitrag in einem Webforum einen Rechtsanspruch begründen kann.
    Bisher war ich der Meinung dazu bedarf es eines Gesetzes und der entsprechenden Rechtssprechung durch ein Gericht.


    Im übrigen schreibt die sächsiche Verbraucherzentrale, die auf ihren Seiten eine Zahlungspflicht suggeriert auf Anfrage:
    "Wir müssen davon ausgehen, dass sich die Gebührenpflicht für Wohnwagen unter Umständen aus § 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag ergeben kann, da von vielen Gerichten anerkannt ist, dass ein Wohnwagen als Wohnung dienen kann."
    Klingt irgendwie anders als:
    "Das Wohnmobil/ der Wohnwagen steht auf dem eigenen Grundstück
    In dem Fall wird keine gesonderte Gebühr fällig. Wird der Wohnwagen an einem anderen Ort stationär aufgestellt, ist er als eigene Wohneinheit zu zählen und damit anmelde- und gebührenpflichtig. Die gleiche Regelung gilt für Wohnmobile."




    Natürlich kann ein Gericht einen Wohnwagen als Wohnung anerkennen (es gibt etliche Leute die diesen als Dauerwohnsitz haben) und es kann daraus auch eine Gebührenpflicht ableiten - aber eben nicht Pimpelpampel auf irgendwelchen Webseiten, auch wenn Ihr Das noch hundertmal wiederholt.


    Im übrigen ist es mir völlig schnurz, welcher Depp wo was bezahlt, ich habe hier die rechtliche Lage in den Raum gestellt und wie diese ist - siehe Stellungnahme - könnte hätte wollen sein dürfen - wissen nicht.:s11
    Natürlich außer der GEZ: Wolle haben Geld, viel Geld, mut Du zahlen - immer - haben Recht - immer.


    Gruß Henry

  • Es gibt doch nette Aufkleber im Netz. Kleb ans Haus und an den Kasten ;)


    GEZ Mitarbeiter müssen draußen bleiben.
    Sollten sie dennoch versuchen sich unter fadenscheinigen Vorwand den Zutritt zu erschleichen, müssen sie mit einer Strafanzeige nach § xyz rechen.


    Evtl. hilft es.

  • Dann ist mir doch tätsächlich entgangen, dass ein Beitrag in einem Webforum einen Rechtsanspruch begründen kann.
    Bisher war ich der Meinung dazu bedarf es eines Gesetzes und der entsprechenden Rechtssprechung durch ein Gericht
    ...aber eben nicht Pimpelpampel auf irgendwelchen Webseiten, auch wenn Ihr Das noch hundertmal wiederholt.
    ...


    Hallo Henry,
    da siehst Du mal wieder, wie wichtig dieses Forum ist :s12
    Freut mich, Dir geholfen zu haben.
    Gruß
    Lutz

  • ....... wobei ich nicht ausschließen kann, dass auch unter den GEZ-Leuten ein paar ihre Vorschriften nicht lesen bzw. verstehen können......


    Wollen die gar nicht, nicht vergessen der Aussendienst der GEZ arbeitet wie eine Drückerkolone - Provision für jedes gedrückte Abo - egal Rechtsgrundlage Hauptsache neuer Zahler.



    ...Manfred

  • Wollen die gar nicht, nicht vergessen der Aussendienst der GEZ arbeitet wie eine Drückerkolone - Provision für jedes gedrückte Abo - egal Rechtsgrundlage Hauptsache neuer Zahler.



    ...Manfred


    Deshalb wenn die an der Haustüre klingeln, den Rottweiler vorschicken:s7

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