Ich finde "ihr" bzw. "der ein oder andere" macht sich an der und ähnlicher Stelle zu viele "was wäre wenn" Gedanken. Nach gesundem Menschenverstand und auf den hiesigen Fall gilt eine Dichtigkeitsgarantie für die durch den Ausbauer durchgeführten Arbeiten. Wenn ich dann von einem dritten (der mir dankeswerterweise für genau seine Arbeit auch eine Garantie gibt) an einer anderen Stelle Arbeiten vornehmen lasse, ist diese Stelle von der Garantie des Ausbauers natürlich ausgenommen, warum damit die übrigen Punkte erlöschen sollen erschließt sich mir nicht. Schwierig wird es natürlich, auch auf den konkreten Thread bezogen, wenn der Solarknabe das Kabel durchs vom eigentlichen Ausbauer montierte Hecki zieht.
Auch wenn die freiwillige Garantie nicht die Härte der Gewährleistungspflicht hat, ist sie eben Bestandteil des Kaufvertrages wie jede andere zugesagte Eigenschaft/Leistung auch.
Das sich in Garantiebedingungen Arbeiten dritter, an nicht die Garantie betreffenden Teilen, allgemein und wirksam ausschließen lassen (bzw. anderweitig die Garantie verfällt) möchte ich bezogen auf ein Fahrzeug gern mal sehen. Da gibt es Themennah genug Urteile zb. im Kontext freie Werkstätten und Herstellergarantie.