Stellplatzproblematik

  • Kommt immer ein bisschen drauf an, *wie* man seine Meinung äußert.
    Dazu noch fehlende Betonungen der Sätze und man bekommt schnell was in den falschen Hals.
    Z.b. bei Sätzen, die direkt drei unnette Wörter wie primitiv, niveaulos und vegetieren enthalten.


    Ich fordere übrigens einen Schnellzugrifff auf smileys! :besserwiss:

  • Hier noch ergänzende Information zum dem Fall aus dem von mir im Beitrag weiter oben verlinkten Zeitungsartikel, zu dessen Stand ich bei der Redaktion nachgefragt habe.


    Es hat dazu im März diesen Jahres eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Eckernförde gegeben. Leider steht der Bericht der Eckernförder Zeitung über die Verhandlung nicht auf deren Webseite zur Verfügung, so das ich ihn hier nicht verlinken kann. Darum eine kurze Zusammenfassung von mir.


    Der Richter hat sich der Sicht des Amtes Schlei-Ostsee angeschlossen und den Wohnmobilisten dazu verurteilt das vom Ordnungsamt geforderte Bußgeld in Höhe von 30 € zu zahlen. Der Betroffene war ohne Rechtsanwalt vor dem Gericht erschienen und hatte durch seine eigene verschwurbelte Begründung warum er dort übernachtet hat zu der Entscheidung beigetragen, dass er sich bei seiner Übernachtung nicht auf den Gemeingebrauch nach StVO berufen könne sondern das Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holsteins zum Tragen kommt deren Paragraph 37 die Übernachtung mit Wohnmobil nur auf dafür zugelassenen Plätzen erlaubt.
    Der Unterlegene will das Urteil nicht akzeptieren und kündigte an sich einen Rechtsanwalt zu nehmen und beim OLG Kiel die Zulassung weiterer Rechtsmittel zu beantragen. Nach Aussage des Redakteurs ist das wohl auch erfolgt aber beim OLG noch in Prüfung ob es zugelassen wird.


    Aussage vom Betroffenen "Mir geht es nicht um die 30 €, sondern ums Prinzip".


    Aussage vom zuständigen Ordnungsamtsleiter "Das Amt werde die Anbringung eines Schildes mit dem Hinweis auf das Verbot zur Übernachtung auf dem öffentlichen Parkplatz prüfen"

  • Die 30 € hat der gute Mann vermutlich schon mehrfach ausgegeben für seinen Rechtsstreit. Und wegen seines "Prinzips" gibt es demnächst ein weiteres Verbotsschild im deutschen Schilderwald. Ist sicher nicht der einzige Fall dieser Art. :mad:

  • "Das Amt werde die Anbringung eines Schildes mit dem Hinweis auf das Verbot zur Übernachtung auf dem öffentlichen Parkplatz prüfen"


    Bleibst du an der Sache dran? Schon allein auf das Schild bin ich gespannt.


    Bis jetzt ist es eben nur vor einem Amtsgericht verhandelt worden. Das kann man nicht werten.

    Zitat

    Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobile) dürfen nur auf den hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden. Verkehrsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.


    Da steht außerdem gar nix vom Übernachten, sondern vom Aufstellen. Das hätte ich tatsächlich gern mal rechtlich erklärt. Rein aus Interesse. Ich vermute mal, dass damit campingähnliches Verhalten gemeint ist und nicht Parken.


    Gruß Thomas

  • Wir geben erst Ruhe wenn es so wie in Tirol kommt......"In Tirol ist das Übernachten in Campingfahrzeugen nur auf behördlich genehmigten Campingplätzen gestattet. Dieses Übernachtungsverbot gilt auch auf Privatgrund."

  • Ich finde nicht, das ich jetzt bei jedem Satz dazu schreiben soll: "Das ist meine Meinung" oder "meiner Meinung nach" oder ähnliches.
    So ein Quatsch!
    Jede Äußerung hier im Forum ist eine Meinungsäußerung und sollte als solche angesehen werden, wie soll das denn anders funktionieren?
    Ausnahmen sind allenfalls Aussagen und öh Hinweise von Admins...


    Das ist jetzt bestimmt Haarspalterei, aber Uwe hat doch nicht gefordert, dass man "meiner Meinung nach" immer hinzufügen sollte?

    Gruß von Kaba (dem Theoretiker nur echt mit zehn Daumen)
    "Wilma": LPG-vollabhängiger Pössl 2WinR 25 Jahre Citroën, 2,2l 150PS Heavy, 140W Solar, 190Ah, 1500W WR, Sat+TV, böse Nespressomaschine, EZ 06/15

  • Thomas, Du bist schon auch so ein Prinzipienreiter?


    Mach doch mal Urlaub!


    Stimmt nicht. Ich schrieb, rein aus Interesse. Ich zahl meine Tickets immer. Und ich hab durch den Außendienst sehr viele und muss aufpassen nicht mit den Aktenzeichen durcheinander zu kommen.


    Ich hab einmal auf mein Recht gepocht. Da ging es um ein Parkverbot mit 10 m Zusatzzeichen. Ich bekam ein 15 € Ticket obwohl ich weit genug weg geparkt habe. Ich hab mich dagegen gewehrt und es landete am Ende vor dem Richter, der das Foto der Politesse anschaute und das Verfahren einstellte. Zwei Wochen später bekam ich eine Rechnung über 15,31 € Verfahrensgebühr. Seit dem zahle ich immer und pünktlich. Manchmal aber in zwei oder drei Raten (innerhalb der Frist), wenn ich das Ticket etwas ungerechtfertigt finde. Wenn ich es total ungerechtfertigt finde, lass ich es von meiner Frau von ihren Konto überweisen. Keine Ahnung warum die da manchmal ein paar Cent mehr eintippt. Wahrscheinlich wegen der langen Fingernägeln. Da passiert das schnell auf dem Ziffernblock. Der PKW ist auf die Firma zugelassen und die kann weder Geld einfach so annehmen noch darf sie ohne weiteres Auskunft geben. Komme ich in die Hölle?


    Gruß Thomas

  • Wir geben erst Ruhe wenn es so wie in Tirol kommt......"In Tirol ist das Übernachten in Campingfahrzeugen nur auf behördlich genehmigten Campingplätzen gestattet. Dieses Übernachtungsverbot gilt auch auf Privatgrund."


    Österreichs BIP setzt sich zu einen nicht unerheblichlichen Teil aus Einnahmen aus dem Tourismus zusammen. D.h. man ist auf jeden Groschen angewiesen, den ein noch so kleiner Campingplatz abwirft. Es ist diese Erkenntnis, die zu diesem Übernachtungsverbot geführt hat. Was das Bundesland Tirol angeht, was im übrigen deutlich kleiner als Oberbayern ist, nutze ich dies als reines Transitland nach Italien. Der Transit ist mit Jahrespickerl und Brennermaut mit 140 Euro teuer genug. Südtirol und das Trentino sind eh schöner und haben besseres Wetter. Das Übernachtungsverbot auf Privatgrund würde wohl kaum europäischen Recht entsprechen, wenn dagegen jemand klagen würde.

    Gruß von Kaba (dem Theoretiker nur echt mit zehn Daumen)
    "Wilma": LPG-vollabhängiger Pössl 2WinR 25 Jahre Citroën, 2,2l 150PS Heavy, 140W Solar, 190Ah, 1500W WR, Sat+TV, böse Nespressomaschine, EZ 06/15


  • Wahrscheinlich wegen der langen Fingernägeln.


    Lange Fingernägel wären jetzt nicht mein Fall, aber diese für zivilen Ungehorsam zu nutzen, ist dann doch irgendwie originell. Aber denke doch bitte an die armen Menschen, die unkündbar in Ämtern ihr Dasein fristen, bzw. an deren Blutdruck.

    Gruß von Kaba (dem Theoretiker nur echt mit zehn Daumen)
    "Wilma": LPG-vollabhängiger Pössl 2WinR 25 Jahre Citroën, 2,2l 150PS Heavy, 140W Solar, 190Ah, 1500W WR, Sat+TV, böse Nespressomaschine, EZ 06/15

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