Südschweden / Südnorwegen im Winter mit Ganzjahresreifen?

  • Der Ganzjahresreifen ist die Lösung für "nicht rischtisch kalt bis nicht rischtisch heiß",
    sozusagen "der aquatoriale Eisbär" unter den Krallentieren.


    ....ist wie beim altdeutschen Weinbrand Jacobi.
    Da verspricht die Werbung auch "Jacobi1880, mit 18 und mit 80" (ich erleb's so hoffentlich nicht mehr und mein Sohn schenkt mir dann zum 80igsten etwa lebenszeilich angemessen "Vernünftiges", wie mindestens einen XO)

    Ralph.
    ________________________________________________________
    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

  • Winterreifen unter +7°C besser; Sommerreifen über +15°C besser.


    Völlig korrekt. Sommerreifen brechen aber völlig ein bei nasser, sehr kalter Strasse. WInterreifen zu warm gefahren verlieren hauptsächlich beim Verschleiss und dem Risiko zu platzen. Der Bremsweg bleibt akzeptabel. Gerade in der Nebensaison über die Alpen hinweg kann man in Temperaturbedingungen geraten, die nach deinem Hinweis einen Reifenwechsel dringend nötig machen würden. Da ist ein Ganzjahresreifen sicherer als evt. mit völlig falschem Reifen weiterfahren zu müssen wenn der richtige zu Hause liegt.

    Pössl Roadcamp R, 2015, Citroen 2,2 l / Euro 5 / 130 PS, heavy, 150 Ah Liontron, WCS Ladebooster, 100 Wp Solar, Maxxfan.

  • Wir waren Ende des Jahres nochmal in der Schweiz unterwegs, schön Schneeschuhwandern am SanBernadino. Übernachtet haben wir auf dem Parkplatz vor dem Tunnel. Über Nacht hat es schön geschneit und wir wollten wieder weiter, also auf die Autobahn wieder rauf und wir standen im Stau. Der Grund war das die Polizei die Reifen der Fahrzeuge kontrolliert hat, an der Seite standen 2 PKW und ein Transporter. Wir waren die letzten und der Kollege musterte meine Reifen und gab sein o.k. da Winterreifen mit ausreichend Profil. Er zeigte auf den Transporter und sagte der hat Allwetter mit knapp 4 mm Profil, nach seiner Ansicht zu wenig. Die PKW's hatten Sommerreifen !
    Die Abschleppwagen kamen uns dann entgegen.
    In der Schweiz gibt es wohl keine Winterreifenpflicht, aber bei eine Unfall sind wohl min. 5.000,- angesagt da es dann als Straftat gehandhabt wird.

  • Gerüchten zufolge wird man in Italien heftigst gebüsst, wenn man im Sommer mit Winterreifen erwischt wird. Für mich nicht nachvollziehbar...
    Weiss jemand was genaueres?
    Da wir eh nicht wahnsinnig viele Kilometer machen, wäre es für uns denkbar, das ganze Jahr mit Winterschlappen zu fahren... die Ganzjahresreifen habe ich kürzlich rückwärts vom Belchen runtergebracht.


    Gruss
    Markus

  • Das is jetzt wieder ein völlig anderes Thema. Gebüsst - scheint Schweizerdeutsch zu sein - wird man nur, wenn der Speedindex des WR < Vmax. deines Fahrzeugs ist. Da selbst der 3.0 lt. Papiere nur 152 fährt, ist das irrelevant.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • wird man nur, wenn der Speedindex des WR < Vmax. deines Fahrzeugs ist


    zur Erklärung. In Deutschland ist es mal grundsätzlich so, dass ein Reifen aushalten muss, wenn man Vollgas fährt. Vor langer Zeit waren Winterreifen aber technisch am Limit bei Vollgas. Da gab es dann eine Sondererlaubnis für Reifen mit einer Zulassung von weniger als Vmax und einen schönen Aufkleber mit einem Temposchild für das Cockpit.


    Da das technisch überholt ist, hat Italien diese Sonderregelung (die in D das ganze Jahr gilt) für die Sommermonate nun zurückgenommen. Ein Reifen muss von 16.05 bis 14.10. für die in den Fahrzeugpapieren ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit zugelassen sein. Auch wenn es ein Winterreifen ist.


    Für die Fiat/Citroen/Peugeot sind die gängigen Winterreifen über der Vmax zugelassen, da gibt es gar keine Einschränkungen.


    hier der originaltext vom ADAC, entnommen von: www.adac.de

    Italien: Winterreifenverbot ab 15. Mai

    - Italien: Winterreifenverbot in den Sommermonaten -

    Widersprüchliche Meldungen aus Italien über die Verwendung von Winterreifen im Sommer haben für Verwirrung und Verunsicherung bei betroffenen Autofahrern geführt. Nach aufwändiger Recherche der ADAC-Juristen und darauf erfolgter Klarstellung des Landesamtes für Kfz der Provinz Bozen lässt sich feststellen, dass in Italien ab dem 15.05. spezielle Winterreifen während der Sommermonate nicht mehr verwendet werden dürfen. Das Verbot gilt auch für deutsche Kraftfahrzeuge und Anhänger. Motorräder sind von der Regelung nicht betroffen. Es handelt sich jedoch nicht um ein generelles Verbot, in den Sommermonaten Winterreifen zu benutzen.



    An Kraftfahrzeugen montierte Reifen dürfen grundsätzlich den im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) angegebenen Geschwindigkeitsindex nicht unterschreiten.



    Eine Ausnahme hiervon wird in Italien nur in den Wintermonaten zwischen dem 15. Oktober und 15. Mai des Folgejahres gewährt: In diesem Zeitraum dürfen wegen der Winterreifenpflicht auch solche Reifen verwendet werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen, als in den Fahrzeugpapieren vorgesehen ist (mit entsprechendem Geschwindigkeitsaufkleber im Sichtfeld des Fahrers).

    In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf nach einer Verordnung des italienischen Transportministeriums mit Winter- oder Ganzjahresreifen dagegen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht.

    Pössl Roadcamp R, 2015, Citroen 2,2 l / Euro 5 / 130 PS, heavy, 150 Ah Liontron, WCS Ladebooster, 100 Wp Solar, Maxxfan.

  • Dann mach ich mal mit beim Kapern meines eigenen Threads :)


    (Vielleicht kann ein Moderator das mal in einen zweiten Thread auftrennen).


    @benni1974 soweit ich das verstehe geht es aber um den in den Papieren ausgewiesenen Geschwindigkeitsindex der Reifen unter Nr. 15.1/15.2 - (...)


    korrigiert: bei mir steht ein R drin und das deckt sich mit der Angabe auf meinen Vanco Winter 2 sowie Michelin Agilis Camping

  • In meinem "Schein" steht: V max = 148
    Da reicht ein Reifen der Klasse Klasse "P", bis 150 km, um für die italienische Regelung konform zu sein
    unter 15.1/15.2 steht bei mir 215/75 R16 C/CP 116Q. Das spielt aber in diesem Zusammenhang keine Rolle, denn entscheidend wäre was auf deiner Reifenflanke draufsteht.
    So ganz nebenbei... Ich fahre jetzt seit 25 Jahren regelmässig nach Italien. Eine allgemeine Verkehrskontrolle, bei der auf die Reifen geschaut würde, ist extrem unwahrscheinlich an einem modernen Fahrzeug. Für mehr als die Warntafel oder die Geschwindigkeitsmessung hat sich die Carabinieri oder die Polizia stradale noch nie interessiert. Die Gardia di Finanzia, die interessieren sich für Zigaretten, wollen die Quittung vom Restaurant sehen oder fragen mal, wo man übernachtet hat. Die Polizia communale kümmert sich um Parkprobleme. Deutsche Zulassungsdetails von Touristen interessieren alle Polizeiarten in Italien einen Sch..dreck, wenn man sich nicht irgendwie auffällig gemacht hat.

    Pössl Roadcamp R, 2015, Citroen 2,2 l / Euro 5 / 130 PS, heavy, 150 Ah Liontron, WCS Ladebooster, 100 Wp Solar, Maxxfan.

  • Hallo Michael,


    da du ja selbst deinen Fred kaperst will ich mal drauf antworten;).


    Du nimmst die angegebene Höchstgeschwindikeit in deinen Fahrzeugpapieren, also z.B. 152 Km/h.
    Dazu kommt noch ein Aufschlag: 152Km/h * 0,01 + 6,5Km/h = 8,02Km/h ergibt somit 160,02Km/h.
    Somit ist eigentlich ei Q- Reifen bis 160 nicht zulässig, es muss mindestens ein R bis 170Km/h sein.
    Es ist hier völlig egal was hinter der Reifengröße eingetragen ist, nur obige Formel ist zu erfüllen.


    @benni1974
    Also kein P bei dir möglich, Mindestanforderung Q:).


    Viele Grüße, André


    PS: Peter aus #59 hat natürlich Recht;-)
    https://www.adac.de/infotestra…=33173&SourcePageId=47698
    Aber nen 3.0er mit Q fahren:eek:

    Viele Grüße, André
    Challenger Vany V114 Special Edition, Ducato 2.3 130PS, EZ 06/2016, Fiamma F65S, EuroCarry

    5 Mal editiert, zuletzt von Hietroibratl ()

  • azu kommt noch ein Aufschlag: 152Km/h * 0,01 + 6,5Km/h = 8,02Km/h ergibt somit 160,02Km/h.


    Wenn wir hier schon am verquirlen sind: Nur bei Fahrzeugen mit ABE (= alt) - bei Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis entfällt der Sicherheitsfaktor. Vmax = 160 km/h -> Q reicht.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

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