Unfall mit dem Kasten, was beachten??

  • Hallo Forum, nun ist´s passiert:
    [Blockierte Grafik: http://edv-graesser.de/picsdivers/Bild_10.jpg]


    Zum Glück ist niemandem was passiert, nur verbogenes Blech. Unser Unfallgegener hatte unsere Schrankwand einfach übersehen, naja :s10


    Nach der polizeilichen Aufnahme des Unfalls (bei dem zweifelsfrei Festgestellt wurde, dass uns keine Schuld trifft, (da wir von rechts kamen) und dem Abschleppen kümmert sich jetzt ein Gutachter und ein Rechtsanwalt um den Fall. Trotzdem wäre ich über etwas Input darüber dankbar, auf was wir speziell beim Instandsetzen des Fahrzeugs achten sollten. Vieleicht hat ja schonmal jemand das ganze durchexerziert und ist jetzt schlauer als wir. :confused:


    Thomas

  • Hallo,


    am gleichen Eck hatten wir 2006 einen Schaden, weil ein Traktor gemeint hat, links abzubiegen, als wir noch am überholen waren.....


    Allerdings war bei uns das Licht nicht kaputt, sondern nur der Kotflügel, sprich: wir konnten unseren Urlaub damals fortsetzen und sind danach in eine Peugeot-Vertragswerkstatt, da wir unseren Burow direkt vom Hersteller haben.


    Aber:
    Wir haben sofort bei Burow nachgefragt, ob wir den Ausbau checken lassen müssen. War in unserem Fall nicht so, allerdings hat Burow beim nächsten WoMo-Service einen Blick mehr drauf geworfen. Es war alles i.O.


    Tipp von uns: Setz Dich mit Deinem Ausbauer/dem WoMo-Händler in Verbindung. Denn eine normale Auto-Werkstatt kann Dir zwar das Auto reparieren, vom Ausbau und den Kräften die darauf wirken, haben sie normalerweise nicht viel Ahnung.

    Liebe Grüße
    Caro und Tom


    ****************************************************************
    seit 15.09.06 unterwegs mit unserem roten Schnuckelchen
    Burow Petite auf Peugeot Boxer 2,2

  • Hallo Tommi,


    wozu einen Rechtsanwalt wenn schon vor Ort geklärt wurde das euch keine Schuld betrifft. Wenn der Unfallgegner einsichtig ist und die Geschichte schnellstens seiner Versicherung meldet, ist ein Anwalt überflüssig.


    Tom

  • tomhier: genau daran hatte / habe ich so meine Zweifel :s1 Trotz eindeutiger Sachlage hat er beim Polizeiprotokoll den Verstoß NICHT zugegeben, was für mih der Anlass war das weitere die Profis regeln zu lassen. Ist wohl so in Zeiten der Vollkaskomentalität :crazy


    Thomas

  • ...Trotz eindeutiger Sachlage hat er beim Polizeiprotokoll den Verstoß NICHT zugegeben, ...


    darüber würde ich mich nicht wundern.
    Versicherungen verlangen das eigentlich von Versicherungsnehmern, Du sollst - auch wenn Du eigentlich Schuld bist - jegliche Schuld ablehnen.

  • Hallo Tommi !


    Grundsatz Nr 1: Gutachter anfordern !
    Grundsatz Nr 2: Rechtsanwalt konsultieren !
    Grundsatz Nr 3:Fahrzeug vermessen lassen !!


    Jede kleine Kollision kann unsere Kästen verschieben.
    (innerlich verwinden)


    Liebe Grüße Josef

    Die Raben fliegen in Scharen, der Adler fliegt allein!
    Globescout Fiat 3,0l von K.B. aus K., Fiedler-Bühne

  • Hallo tommi,
    auf jedenfall einen Gutachter hinzuziehen - wir hatten letztes Jahr einen Unfall - uns ist ein Rad von einem entegenkommenden Trailer vorne vor die Stoßstange geprallt. Sichtbarer Schaden: Stoßstange etwas defekt und ein Scheinwerfer. Nach dem der Gutachter unseren Kasten mal näher angeschaut hatte - 26 Tage Werkstatt und 12.000€ Schaden.
    Die Frage der Schuld war bei uns Gott sei dank ja eindeutig.
    Liebe Grüße
    tweety

  • Hallo tommi,


    Du bist genau richtig vorgegangen in dem Du sofort Gutachter und Rechtsanwalt eingeschaltet hast.


    Nach derzeitiger Rechtssprechung hast Du Anspruch auf Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug (das auch in zumutbarer Nähe verfügbar sein muss). Der Gutachter muss entsprechende Fahrzeuge recherchieren, dabei solltest Du ihm tunlichst helfen, da junge gebrauchte Kastenwagen nicht häufig angeboten werden und Gutachter nur selten Kastenwagenspezialisten sind.
    Falls der Schaden recht groß ist, muss der Gutachter Dir 3 Aufkäufer für Dein Fahrzeug nennen. Die Versicherung zahlt entweder die Reparaturkosten, die bis zu 30 % über den vom Gutachter ermittelten Kosten liegen dürfen oder den Wiederbeschaffungswert abzüglich Verkaufserlös Deines Fahrzeugs.
    Die Abschlepp-, Aufbewahrungs-, Gutachter- und Anwaltskosten gehen zu Lasten der gegnerischen Versicherung.
    Es war richtig von Dir, einen Anwalt einzuschalten. Ich habe im Frühjahr meinen Unfall ohne Anwalt abgewickelt, das würde ich künftig nicht wieder tun, da ein erheblicher Schriftwechsel und Verwaltungsaufwand anfällt, den die Versicherung ohne Anwalt nicht angemessen ersetzt.


    Herzliche Grüße aus Eckernförde von hoppetuz:s11

    Herzliche Grüße aus Schleswig von hoppetuz


    Globecar Fortscout, Ford 2,2 l - Probleme sollte man lösen anstatt sie zu suchen! ;)

  • Hallo,


    wenn Du einen RA einschaltest, vorher bei Deiner Rechtsschutzversicherung nachfragen, ob sie das übernimmt.

    Liebe Grüße
    Caro und Tom


    ****************************************************************
    seit 15.09.06 unterwegs mit unserem roten Schnuckelchen
    Burow Petite auf Peugeot Boxer 2,2

  • Anwaltskosten werden nicht von der gegnerischen Versicherung getragen und sind erstmal Dein persönliches "Problem"!


    mfg Andreas


    Hi!


    Bei uns im Ösiland ist es wieder anders, wenn die Schuld ziemlich
    eindeutig ist, zahlt die gegnerische Versicherung immer den RA.
    Mir ist vor drei Jahren ein Lieferwagen hinten auf das stehende
    Fahrzeug aufgefahren, eigentlich eindeutig, für mein Peitschen-
    schlagsyndrom wollten sie nicht zahlen, also RA auf Kosten der
    gegnerischen Versicherung und bald kam die Kohle.
    Also merke, RA immer gut :D
    Bei diesem Unfall in D (eigentlich mit einem D) hätte ich einen
    Leihwagen von der gegnerischen Versicherung bekommen, in A
    nicht, ausser ich habe eine Versicherung (kostet extra bei der Haftpflicht).
    Also RA immer gut, um einem die zustehenden Forderungen etwas
    Nachdruck zu verleihen, fördert eigentlich immer die Zahlungsbereitschaft
    des Gegner, positiv für Zeit und Höhe.


    LGryße
    Mike aus Salzburg


    P.S. .. bei meinem Unfall wollte ich 1000 Euro Schmerzensgeld,
    die Versicherung sagte, keine Schmerzen, also kein Geld. Mit
    RA und Sachverständigengutachten gab es 1200 Euronen, die Kosten
    Gutachten 550,- - RA 700,- + SG 1200 = 2450, aber Rechnung geht
    trotzdem für die Versicherung auf, weil sich nicht alle wehren

  • Auch nach deutschem Recht wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung der Anwalt bezahlt! Da liegt Andreas wohl falsch!


    Wie soll denn ein Normalbürger seine Rechte sonst geltend machen? Jura-Schnell-Studium?


    Chester

  • Warum sollte eine Versicherung die einen Schadensfall "ordentlich" reguliert den durch den Unfallgegner unnötig eingeschalteten Rechtsanwalt bezahlen?
    Gibt es Grund für eine "Beanstandung" der Schadensabwicklung und diese Forderungen wird auf dem Klageweg mit Rechtbeistand erstritten, dann kriegste natürlich Deine Kohle für den RA wieder.
    mfg Andreas

  • Moin Andreas,


    m. w. und nach meinen persönlichen Erfahrungen zahlt die gegnerische Versicherung sehr wohl den Anwalt. Es ist mein gutes Recht, mich anwaltlich vertreten zu lassen.


    Zudem kann man in der letzten Zeit die Erfahrung machen, daß kaum eine Versicherung den Schaden noch "ordemtlich" reguliert. Vielmehr wird fast überall eine Verzögerungstaktik angewandt, um den Geschädigten "gar" zu kochen und zu hoffen, daß der aufgibt. Ein Anwalt ist somit schon fast Standard und mittlerweile in fast allen Fällen zwingend erforderlich.


    Ein Freund von mir hatte einen Motorradunfall. Ein Autofahrer hatte ihn umgefahren, als er vor einer Ampel stand. Die Schuldfrage war definitiv geklärt. Trotzdem hat die Versicherung die Regulierung sage und schreibe 4 Jahre hinausgezögert.


    Soviel zur "ordentlichen Regulierung".


    Ach ja - die Rechtsschutzversicherung übernimmt auch nicht jeden Fall. Nur, wenn ein Verfahren Aussicht auf Erfolg hat, zahlt die Rechtsschutz. Dann allerdings brauche ich sie nicht - dann im Erfolgsfall muß sie ja gar nicht zahlen - dann zahlt der Gegner. Soviel zum Rechtsschutz.


    Positive Ausnahme ist da der ADAC, der mir schon drei mal völlig unbürokratisch geholfen hat. Hat man heute aber nicht mehr oft!:s6:s6

  • Zudem kann man in der letzten Zeit die Erfahrung machen, daß kaum eine Versicherung den Schaden noch "ordemtlich" reguliert. Vielmehr wird fast überall eine Verzögerungstaktik angewandt, um den Geschädigten "gar" zu kochen und zu hoffen, daß der aufgibt. Ein Anwalt ist somit schon fast Standard und mittlerweile in fast allen Fällen zwingend erforderlich.


    Hi!


    Sehe ich auch so.
    Bei uns kommt jetzt wegen Scheixx ein Sachvertändiger der dann
    einem Einreden will, dass die Karre vorher schon so ausgesehen
    hat. Da braucht "Mann" dann auch noch einen guten Mechaniker,
    der sich mit dem Sachverständigen herumschlägt. Früher reichte
    ein Foto und ein Schadensbericht. Um hier keine Zweifel aufkommen
    zu lassen, ich fahre seit 32 Jahren unfallfrei.


    LGryße
    Mike aus Salzburg


    P.S. (natürlich gibt es hier Ausnahmen)
    Versicherungen
    Gebrauchtwagenhändler
    Teppichhändler
    Banken
    die größten Gauner :s1
    arbeite selbst für eine Bank,
    mit der "digitalen Zeitvernichtungsmaschine" also EDVauler

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