Unfallschaden, Einschätzung

  • Nimm lieber sofort einen Anwalt. Als Laie kann man das nicht überblicken und wird am Ende übern Tisch gezogen. Hab ich selbst mal versucht, musste dann aber schnell feststellen, dass ich dem ganzen, auch zeitlich und nervlich, nicht gewachsen war. Bis die Einsicht dann gekommen ist, kann man sich selbst schon nachteilig geäußert haben.

  • Lass Dich auch beraten, ob es sinnvoll und kostenmässig besser wäre, das über die Vollkasko, sofern vorhanden, abzurechnen. Dann würde, sofern ich richtig informiert bin, deutsches Recht gelten, was bei der Reparaturabrechnung/Totalschadensabrechnung günstiger sein kann.
    Falls dann die italienische Versicherung bezahlt, kannst Du den Schaden ja zurückkommen.


    Wichtig hierzu wäre eine rechtzeitige Schadensmeldung an die eigene Versicherung.


    Viel Glück.

  • Nimm lieber sofort einen Anwalt. Als Laie kann man das nicht überblicken und wird am Ende übern Tisch gezogen. Hab ich selbst mal versucht, musste dann aber schnell feststellen, dass ich dem ganzen, auch zeitlich und nervlich, nicht gewachsen war. Bis die Einsicht dann gekommen ist, kann man sich selbst schon nachteilig geäußert haben.


    Mir ist das ganze auch zu kompliziert, hatte noch nie einen Unfall, geschweige denn mit Beteiligung Ausland und in dieser Höhe.
    Ich habe einen Anwalt, der sich im Verkehrsrecht auskennt, einheschaltet. Ende der Woche besprechen wir zuhause die nächsten Schritte.

  • Lass Dich auch beraten, ob es sinnvoll und kostenmässig besser wäre, das über die Vollkasko, sofern vorhanden, abzurechnen. Dann würde, sofern ich richtig informiert bin, deutsches Recht gelten, was bei der Reparaturabrechnung/Totalschadensabrechnung günstiger sein kann.
    Falls dann die italienische Versicherung bezahlt, kannst Du den Schaden ja zurückkommen.


    Wichtig hierzu wäre eine rechtzeitige Schadensmeldung an die eigene Versicherung.


    Viel Glück.


    Eine VK habe (RMV, Kravag). Aber das bedeutet dann ja eine massive Zurückstufung in der SF Klassen... Ich werde den Punkt aber abklären. Danke für den Hinweis!

  • Eine VK habe (RMV, Kravag). Aber das bedeutet dann ja eine massive Zurückstufung in der SF Klassen... Ich werde den Punkt aber abklären. Danke für den Hinweis!


    Soweit ich weiß, hat das für Dich keine Konsequenzen, sofern die Gegnerin Schuld ist. Deine Versicherung reguliert deinen Schaden und rechnet das anschließend mit der gegnerischen Versicherung ab. Bei offenen Fragen streiten die sich dann. Aus der Nummer bist Du aber raus. Anders sieht das natürlich bei Teilschuld aus. Aber selbst bei Rückstufung würde ich mir keinen Kopf machen. Für genau den Fall hast Du ja die VK.


    Ulli

  • Puh, das hört sich nicht gut an. Ist die Schuldfrage eindeutig oder besteht der Raum für Diskussionen?
    10.000 für dieses Schadensbild...Das wird dann bei mir deutlich darüber liegen...


    Bei mir ist die Schuldfrage zu 100% klar (100% Schuld beim Unfallgegner) - und die Versicherung hat auch ihre Einstandspflicht erklärt.
    Nur gezahlt hat sie bislang nix, .... ist wohl Methode bei dieser Versicherung (HUK).


    Dein Unfallschaden ist sicher vom Umfang her deutlich höher. Hinzu kommt bei Dir noch, dass der Unfallort im Ausland ist, ggfs. mit einem Kfz-Halter/ Versicherer im Ausland, und einer interessanten Einstands-Pflicht-Frage (gegnerischer Fahrer fuhr unter Drogeneinfluss). Bin gespannt, was Dein Anwalt sagt.


    Bzgl. Vollkasko:
    Ich hatte seinerzeit auch meine Vollkasko angerufen (RMV/KRAVAG). Die hätten die Regulierung des Schadens auch übernommen und mit der gegnerischen Verischerung abgerechnet. Hätten mich dann aber in der VK höher gestuft. Was ich nicht wollte.


    Ich drück Dir die Daumen!
    Lass bitte von Dir hören, wie es bei Dir mit der Regulierung weiterläuft. Ich denke, für viele hier im Forum interessant,


    Cheers!


    Hans

  • Zu dem Ärger, den man mit gegnerischen Versicherern haben kann empfehle ich gerne diesen Beitrag:


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    Uuuh... Das hört sich nicht gut an. Dachte mir schon dass das noch ein Thema werden wird, vor allem bei der Summe.

  • Ich habe aber auch schon mal einen Schaden mit dem Sachverständigen des Gegners / Unfallverursachers / ganz problemlos abgewickelt.


    Nix für Ungut Roland, aber damit bewegen wir uns dann im Bereich von „Glaube, Liebe, Hoffnung“ ( so hieß mal mein Religionsbuch in der Schule).


    Mir ist eindeutig wohler, meine berechtigten Ansprüche durch meinen Gutachter feststellen zu lassen und durch meinen Anwalt beim Unfallgegner einfordern zu lassen.
    Ich hätte sonst ein wenig Sorge, dass der Gutachter der Gegenseite ggfs. ein „Gefälligkeitsgutachten“ für seinen Auftraggeber erstellt.
    Als gutgläubiger Dritter (Geschädigter) würdest Du noch nicht mal mitbekommen/beziffern können, um wieviel Euros Du im Schadensersatz „über den Tisch gezogen“ wirst. Darauf hätte ich irgendwie keine Lust. :zungelang:

  • @ Hans
    Bei einem derartigen Schaden wird wohl kein Sachverständiger in Europa bescheinigen, das das mit einer Dose Politur wieder zu richten ist :(


    Sachverständigte heissen so, weil sie Sachverstand haben.
    Dem ist i.d.R. auch so.


    Hier kommt ja hinzu, das es die Version, das Geld vom Gegner kassieren und dann für ein paar Euro die Delle raus machen, nicht möglich ist.
    Da die Sachverständingen nicht ganz blöd sind, werden Sie hier sofort erkennen, das es, sofern die Reparatur möglich erscheint, noch reichlich Unwägbarkeiten geben wird.
    Es ist eben nicht jeder Schaden durch scharfes hinsehen erkennbar - in vorliegenden Fall kann sich der Sachverständige schon gleich auf " Unwägbarkeiten " einstellen, so meine Einschätzung.


    Mal sehen was der "böse" gegnerische Sachverständig da so fest stellt.
    Den eigen bestellten Sachverständigen zahlt man natürlich. In wie weit der dann vom Gegner auch noch bezahlt wird, das bleibt zu klären.

  • .........................
    Den eigen bestellten Sachverständigen zahlt man natürlich. In wie weit der dann vom Gegner auch noch bezahlt wird, das bleibt zu klären.


    Den bezahlt die eigene Rechtsschutzversicherung, die auch den Anwalt bezahlt. Gruß Holger

    Adria Matrix Plus M 670 SL 50 Y Silver Collection | Ducato X290 | 2,3 130 PS | EZ 04/2016 |
    vorher: Adria Twin | Ducato X250 | 2,3 120PS | EZ 09/2006

  • Ja, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, die auch die Deckungszusage erteilt, dann bezahlt die das.


    Ja, weißich.
    In diesem Fall alles eindeutig.
    Die strecken vor und holen sich am Ende alles von der gegnerischen Versicherung zurück.
    Deshalb fragt ein Anwalt gleich am Anfang nach der Policen-Nr. und wundert sich, wenn man keine RS-Versich. hat.
    Gruß Holger

    Adria Matrix Plus M 670 SL 50 Y Silver Collection | Ducato X290 | 2,3 130 PS | EZ 04/2016 |
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  • Hier gehts ja drunter und drüber. Selbstverständlich hat man als Geschädigter das Recht, einen eigenen Gutachter zu benennen.
    Die Kosten trägt die gegenerische Versicherung, wichtig ist aber zunächst die Regulierungszusage und die muss in diesem Fall der Rechtsanwalt
    mit dem deutschen Beauftragten der ausländischen Versicherung klären. Das ist im EU-Recht eigentlich ganz gut geregelt.

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