Unfallschaden, Einschätzung

  • Oh je, jetzt geht vieles durcheinander.


    Fakt ist:
    Jeder Geschädigte hat das Recht auf einen Anwalt und ein selbst beauftragtes Gutachten.
    Die entstehenden Kosten hat die gegnerische Haftpflichtversicherung zu bezahlen.


    Lasst Euch nicht auf‘s Glatteis führen.

  • Oh je, jetzt geht vieles durcheinander.


    Fakt ist:
    Jeder Geschädigte hat das Recht auf einen Anwalt und ein selbst beauftragtes Gutachten.
    Die entstehenden Kosten hat die gegnerische Haftpflichtversicherung zu bezahlen.


    Lasst Euch nicht auf‘s Glatteis führen.


    Nach deutschem Recht vielleicht.
    Was spricht das - in diesem Fall - italienische Recht?

  • Ja, man kann auch beliebig viele Gutachten einholen, fragt sich halt was Sinn macht.


    Kommt es zu einer Reparatur, spielt das Gutachten ja eine eher untergeordnete Rolle.
    Das Gutachten entscheidet natürlich darüber, ob die Reparatur überhaupt angegangen wird.


    Die Werkstatt wird aber eine Reparatur sehr schön dokumentieren, die tatsächlichen Kosten ganz genau aufschlüsseln und auch Nachweisen können.
    Die Kosten können dann durchaus deutlich höher ausfallen wie das Gutachten.
    Das wissen die Gutachter auch !

  • Ja, manch einer glaubt es ginge alles nach deutschem Recht - weit gefehlt ........
    Also immer gut überlegen, ob man sich auf ein Streit im Ausland nach ausländischem Recht wirklich einlassen möchte.
    ( ich kenne da ein Fall. War dann leider in Griechenland .......... Viele Jahre später das ernüchternde Urteil ...... :( )


    Dann gibt es noch den immer gültigen Spruch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand ........
    Mal drüber nachdenken :)

  • Eine VK habe (RMV, Kravag)


    Dann geht zur Not immer die Neuwertentschädigung.
    Hast du den Schutzbrief mit abgeschlossen? https://www.rmv-versicherung.d…l-reisemobil-schutzbrief/
    Dann sag das deinem Anwalt. Italienisches Recht kann dir dann egal sein. Die Kravag reguliert deinen Schaden und klärt alles mit dem ital. Versicherer.


    Wenn ich dir bei der Kommunikation mit der RMV/Kravag helfen kann, schreib mir eine PN.


    Alles wird gut
    Thomas

  • Da scheine ich bisher ja Glück gehabt zu haben, bei den paar Fällen, die ich bisher in meinem Leben hatte, ging das immer ziemlich geschmeidig über die Bühne. Bei einem Unfall im Ausland würde ich mich da allerdings auch nicht drauf verlassen. Ich hab mich übrigens immer schon gefragt, wer freiwillig Versicherungen bei Allianz und HUK abschließt die sind doch schon seit Jahrzehnten berüchtigt dafür, gerne zu nehmen und ungern zu geben.

  • Nach deutschem Recht vielleicht.
    Was spricht das - in diesem Fall - italienische Recht?


    Italienisches Recht sagt, dass die Versicherung den Gutachter beauftragt und nicht der Geschädigte... Heisst, ich kann mir nicht ohne weiteres einen Gutachter aussuchen, dessen Ergebnis und dessen Kosten sie dann akzeptieren.
    Ich kann natürlich ein eigenes Gutachten in Auftrag geben, wenn das erstere nicht realistisch erscheint, aber dann auf meine Kosten.

  • ..........................Ich hab mich übrigens immer schon gefragt, wer freiwillig Versicherungen bei Allianz und HUK abschließt die sind doch schon seit Jahrzehnten berüchtigt dafür, gerne zu nehmen und ungern zu geben.


    Moooment. Was interessiert mich, wie mein Versicherer Haftpflichtschäden regelt? Davon bin ich als Verursacher doch gar nicht betroffen.
    Interessant ist meine Jahresprämie. Hört sich hart an, ist aber unsere reale Welt. Gruß Holger

    Adria Matrix Plus M 670 SL 50 Y Silver Collection | Ducato X290 | 2,3 130 PS | EZ 04/2016 |
    vorher: Adria Twin | Ducato X250 | 2,3 120PS | EZ 09/2006

  • ...deswegen die Sache mit der eigenen Vollkasko. Der Rabattverlust wird wahrscheinlich geringer sein, als das was die ausl. Versciherung nicht zahlt.


    Hast Du bei der Versicherung evtll. sogar den Auslandsschadenschutz angeklickt? Das wäre dann natürlich für dich der Bringer und entlastet dich etlicher sorgen.

  • ...deswegen die Sache mit der eigenen Vollkasko. Der Rabattverlust wird wahrscheinlich geringer sein, als das was die ausl. Versciherung nicht zahlt.


    Hast Du bei der Versicherung evtll. sogar den Auslandsschadenschutz angeklickt? Das wäre dann natürlich für dich der Bringer und entlastet dich etlicher sorgen.


    Leider nicht :(
    Wenn ich wieder ein Wohnmobil versichere, dann wähle ich diese Option.

  • Einen Anwalt habe ich heute schon informiert und werde alles weitere dann mit ihm in Deutschland besprechen.
    Dadurch, dass italienisches Recht zur Anwendung kommt, gibt es manches zu beachten. Einfacher wirds dadurch leider nicht!


    Stell dich auf ein lange Geschichte hin, bei uns ticken dir Uhren bekanntlich anders als in DE.
    Da ich Ital. VS kenne, habe ich vorsorglich bei der HUK eine Ausland-Schadenschutz-Versicherung dazu genommen
    Sorgen Sie bereits vor Reiseantritt für den richtigen Schutz



    Sobald es im Ausland kracht, gilt in der Regel auch das dortige Schadenersatzrecht: Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung oder auch Anwaltskosten stehen dem Geschädigten nicht in allen europäischen Staaten und zum Teil nicht in der hier üblichen Höhe zu. Wer vorbeugen will, kann in Verbindung mit seiner Kfz-Versicherung eine Ausland-Schadenschutz-Versicherung abschließen. Der eigene Versicherer garantiert dann, Personen- und Sachschäden so zu regulieren, als hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert in diesem Fall der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.

    Pössl Vario 545, Citroen 2.2 HDI 130 PS, 3.5 T, All in, Winterpaket, MT Solar, MT Laderbooster, MT BC, Fan-tastic Vent, ab. AHK und Atera Strada DL

  • Bei einem Womo am Auslandsschadenschutz zu sparen ist harakiri - vor allem wenn man auch ab und zu außerhalb der EU unterwegs ist.
    Und beim Vergleich kommt man neben der meist horrenden Höherstufungen in der Kasko und dem teuren Auslandsschadenschutz der bei J&P oder der RMV nur mit nutzlosem Quatsch in teuren Paketen angeboten wird zu dem Ergebnis, daß genau diese Versicherungen nur billig aber nicht preiswert sind. Bei der zuvor genannten HUK kostet der Auslandsschadenschutz genau 12 Eur in Jahr, das macht keinen arm.


    Ja, das waren belehrende Worte die jetzt nicht mehr helfen, aber die meisten glauben oder merken es leider erst wenn das Problem an der Tür klingelt.

  • dem teuren Auslandsschadenschutz der bei J&P oder der RMV nur mit nutzlosem Quatsch in teuren Paketen angeboten wird


    ... naja, 49 EUR für den Auslandsschadensschutz bei RMV finde ich jetzt nicht überzogen.
    Ist aber wie immer Geschmacksache.

  • Kommt es zu einer Reparatur, spielt das Gutachten ja eine eher untergeordnete Rolle.
    Das Gutachten entscheidet natürlich darüber, ob die Reparatur überhaupt angegangen wird.


    Sorry Roland, das ist schon wieder grober Unfug!
    Das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen hilft dem Geschädigten, seine Schadensersatz-Ansprüche durchzusetzen:

    • detaillierte Beschreibung der entstandenen Unfall-Schäden
    • genaue Beschreibung aller notwendigen Reparaturen zur Instandsetzung (Festlegung des Reparatur-Weges)
    • Kalkulation der voraussichtlich anfallenden Reparaturkosten
    • Ermittlung von Restwert, Wiederbeschaffungswert und merkantiler Wertminderung


    Ein Gutachten beziffert in EUR den durch den Unfall entstandenen Schaden und bildet damit die Basis für jegliche Schadensersatzansprüche.

  • Der Sachverständige ist allerdings nie gleichzeitig Hellseher !
    Bei dem Schaden wird es einige Unwägbarkeiten geben - vermutlich wird das im Gutachten auch vermerkt werden.


    Eine Position "Fahrzeug ist zu vermessen " die ich in einem Gutachten nach Schaden hatte, könnte je nach Resultat ganz erhebliche Mehrkosten nach sich ziehen.


    Das Getriebe in dem Fahrzeug, wird der Gutachter leider auch nicht mittels Röntgenblick auf Funktion prüfen können - wird also von einer Werkstatt geprüft werden müssen.
    Es kann OK sein, es kann beschädigt sein.
    Nur um mal zwei einfache Beispiele zu nennen.

  • Du hattest noch nie einen Schaden, der begutachtet wurde? Weil deine Beschreibung mit der Lebenswirklichkeit nicht vereinbar ist.


    Natürlich kann der Gutachter das beurteilen. Dazu ist er da. Und bei Unwägbarkeiten geht er - als amtlich bestellt - eher von einem Schaden an dem Bauteil aus, als andersrum. Ich hatte in den letzten 3 Jahrzehnten schon einige Gutachten in der Hand, in denen sich die Gutachter nie in die falsche Richtung geirrt haben.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Natürlich hatte ich schon einige Gutachten - auch eins was so falsch war, das der Gutachter es nach meiner Reklamation neu erstellen und erweitern durfte.


    Das letzte Gutachten war leider vor wenigen Monaten erforderlich - das war OK - der Fall war aber auch eher simpel !
    mfg

  • als amtlich bestellt - eher von einem Schaden an dem Bauteil aus, als andersrum


    Kann ich ebenso bestätigen, da ein amtlich bestellter Gutachter immer den "WorstCase" verbrieft.


    Das ist aber genau der Grund, warum einige Versicherer versuchen die Beurteilung und Auswertung "zu drücken".....und anzweifeln.


    Denn diese wissen um die "vorsorgliche" Erstellung eines Gutachtens.


    Nach dem Motto:
    Das ein oder andere beschädigte Bauteil ist bestimmt noch irgendwie gerade zu dengeln, bevor man "alt gegen neu" tauscht.


    LG Otti

  • Bestellst Du einen Sachverständigen und es handelt sich um einen Schaden größer 1T€ wird die gegnerische Versicherung i.d.R. auch noch den eigenen Sachverständigen schicken - ist ja klar.


    Aber, wie schon mehrfach gesagt, das Gutachten der gegnerischen Versicherung abwarten und dann entscheiden.
    ( ich habe schon nach Gutachten des Gegners abgerechnet, aber auch schon reparieren lassen )


    Der Fall um den hier geht, verspricht ein "spannendes" Gutachten.

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