Unfallschaden, Einschätzung

  • In dem von DraussenNurKännchen gegebenen Link ist unter IV/1 ein, glaube ich, nicht unwichtiger Hinweis versteckt:


    Nach Maßgabe der 6. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie der EU (KH-Richtlinie 2009/103/EG vom 16.9.2009) können Geschädigte mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ihren Verkehrsunfallschaden grundsätzlich auch über einen Schadensregulierungsbeauftragten in ihrem jeweiligen Wohnsitzland abwickeln.


    Was das die für die Abwicklung genau bedeutet, weiß ich mangels Erfahrung nicht, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass es die Sache erleichtert. Mal mit den RA reden, ob er das kennt.

  • Das ist ein Vertreter der ausländischen Versicherung im eigenen Land (Korrespondenzversicherer). Zu 99 % eine deutsche Versicherung die die Übermittlung der Kommunikation übernimmt. Macht die Regulierung etwas einfacher bietet aber keine Vorteile im Bezug auf unterschiedliche Schadenersatzregelungen der Länder.

  • Bestellst Du einen Sachverständigen und es handelt sich um einen Schaden größer 1T€ wird die gegnerische Versicherung i.d.R. auch noch den eigenen Sachverständigen schicken - ist ja klar.


    Nope - läuft in der Praxis anders!!!


    Die gegnerische Haftpflicht lässt vielmehr durch einen Prüfdienstleister wie z.B. ClaimsControl Dein Sachverständigen-Gutachten hinsichtlich der Kostenhöhen der einzelnen Positionen prüfen. (Ohne dabei selber das Fahrzeug durch einen KFZ-Sachverständigen zu begutachten).


    Ziel dabei: die Höhe des Schadensersatzes aus Versicherer-Perspektive zu "optimieren"/kürzen!


    Im übrigen, Roland, vielleicht einmal ein kleiner Exkurs zum deutschen Recht:
    § 249 BGB regelt sehr klar, dass der Schädiger den Zustand wiederherzustellen hat, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand (Unfall) nicht eingetreten wäre. Bei einem KFZ-Sachschaden bedeutet dies, dass der eintritts-pflichtige Versicherer die notwendigen Reparaturkosten zu erstatten hat. Als notwendig werden dabei die Kosten angesehen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (z.B. BGH, Urt. v. 15.10.1991, Az. VI ZR 314/90).


    Der Unfallverursacher, bzw. dessen Haftpflicht-Versicherer, trägt dabei (BGH, Urteil v. 29.10.1974, Az.: VI ZR 42/73).
    (1) die Kosten der Einholung des zur Schadenfeststellung erforderlichen Sachverständigengutachtens, (Bagatellgrenze ca. EUR 750)
    (2) die zur Wiederherstellung erforderlichen Reparatur-Kosten
    (3) das sog. Werkstattrisiko. (Sinnvoll, da die Unfall-Instandsetzung nicht im sog. Einflussbereich des Geschädigten liegt: Dieser kann i.d.R. auch nicht beurteilen, ob eine Maßnahme sinnvoll ist oder nicht.)

  • Wie gesagt, ich bin bisher auch schon mit gegnerischen Gutachten klar gekommen, besonders mit dem, was ich mit dem gegnerischen Gutachter diskutieren und auch positiv - für mich - beeinflussen konnte :)
    ( da habe ich das Fahrzeug zur gegnerischen Versicherung bzw. deren Sachverständingen gefahren und wir haben uns gemeinsam den Schaden angesehen - ich habe doch mehr gesehen wie er :) ......aber er war auch willig zu sehen.....)


    Aber im vorliegenden Fall kann ein Gutachten ja durch den "Gegner" erfolgen.
    Das einfach mal abwarten.


    Eine Überprüfung und Kürzung des Gutachtens habe ich noch nicht gehabt, das kenne ich so nicht.
    Ist ja vor allem für den Gutachter, so sein Gutachten gerechtfertigt gekürzt wird, eine schallende Ohrfeige bzw. gibt Anlass für Diskussionen.
    ( peinlich fand ich ja schon den Umstand, das ein von mir beauftragte Gutachter Tomaten auf den Augen hatte und ein sehr teures defektes Teil übersehen oder auch einfach vergessen hatte :( )

  • Ganz am Anfang gab es schon den Hinweis auf die bestehende Versicherung und den relativ eindeutigen Verursacher.
    In Italien dürften die Deckungssummen für den vorliegenden Fall auch ausreichend sein, so meine Vermutung.
    ( das Wichtige - alles nur Blech / Metall .....)
    mfg

  • Im Idealfall hat man über die Zusatzdeckung Auslandsschadenschutz. Dann kann man die Füße hochlegen und die eigene Versicherung regulieren lassen, die dann im Ausland Regress nimmt.


    Ansonsten die Vollkasko in Anspruch nehmen, Selbstbeteiligung und Hochstufung hinnehmen und den gleichen Service wie beim Auslandsschadenschutz genießen. Ist der Regress vollständig möglich oder kauft man den Rest zurück, wird die Hochstufung (und Selbstbeteilung) rückgängig gemacht.


    Hochstufung je nach Tarif beachten. Aktuell bei RMV (KRAVAG):
    Typischerweise fangen die meisten mit SF8 bei 32 % an. Ein Vollkaskoschaden -> SF0 43 %
    Also eine sehr überschaubare Erhöhung. Nach Zwei Jahren ist man bereits wieder bei 34 %. Die Abstufungen sind mittlerweile sehr eng.


    Nachtrag sei mir erlaubt:
    Und schon ist es nicht mehr egal, ob man die billigste oder eine gute Versicherung gewählt hat. ;)

  • Findet eigentlich ein Rücktransport statt, wenn abzusehen ist, dass es sich um einen Totalschaden handelt? Dann geht doch das Wrack in den Besitz der zahlenden Versicherung über als Restwert.


    Nachdem das Gutachten in Deutschland gemacht wird, ist noch nicht klar, ob es sich um einen Totalschaden handelt.
    Der Wagen sollte in ca 2 Wochen bei meinem Fiat Händler eintreffen, dann wird begutachtet.
    Diesen Transport organisiert und zahlt der Fiat Mobilitätsservice, sozusagen unabhängig von dem Umfang des Schadens.

  • Moin Michael,
    ähnliches, nicht ganz so großes Pech haben wir letztes Jahr in Schweden erlebt. Ein PKW versuchte uns zu überholen und streifte unseren Pössl an der Fahrerseite. Die Regulierung war völlig problemlos.
    So sind wir vorgegangen:
    Am Ort des Geschehens haben wir beide Fahrzeuge, Schäden und gegnerische Dokumente fotografiert. Der Unfallgegner war zum Glück kooperativ. Die Polizei war nicht bereit zu kommen.


    Dann haben wir unsere Versicherung (KRAVAG) informiert und von dort den Hinweis bekommen, uns an den Zentralruf der Autoversicherer ( zentralruf.de ) zu wenden, um die in Deutschland für den schwedischen Versicherer tätige Versicherung zu erfahren.


    Per Onlineabfrage ließ sich das über das KFZ Kennzeichen des Gegners in Erfahrung bringen. Das war die Gothaer in unserem Fall. Unsere Forderung haben wir dort per E-Mail angemeldet und bekamen einen Meldebogen für den Schaden, den wir noch unterwegs ausgefüllt zurückgesandt und mit Fotos belegt haben.


    Zurück in D hat unsere Fiat Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellt. Ergebnis: ca. 4000€.


    Diesen Kostenvoranschlag habe ich bei der Gothaer eingereicht. Ziemlich schnell bekam ich den Nettobetrag erstattet. Das war natürlich nicht in meinem Sinne, zumal wir die Reparatur schon beauftragt hatten. Die Fiat Werkstatt bot an, ihre Kosten direkt mit der Versicherung abzurechnen, was ich auch genehmigte.


    Nach Rücksprache mit der Versicherung leitete ich den bereits gezahlten Betrag an die Werkstatt weiter. Eine Kopie der Endrechnung habe ich mir ausstellen lassen und das war das letzte, was ich in der Angelegenheit unternehmen musste. Ich wünsche Dir, dass es mit den Italienern ähnlich glatt läuft.


    Grüße
    Wolf


  • Hallo Wolf,
    Danke für deine Schilderung! Das lief ja relativ gut.
    Die gegnerische Versicherung in Deutschland, die Allianz, hatte ich sofort informiert.


    Bin gespannt wie es in meinem Fall weitergeht.
    Ich halte euch auf dem laufenden.

  • Hallo Michael
    Wie ist denn jetzt der Stand der Dinge? Inzwischen sind ja einige Tage in's Land gegangen und sicher ist auch der Abwicklungs-Vorgang eingeleitet...
    Mich - und wahrscheinlich Andere auch - würde interessieren wie hoch der Schaden bewertet wurde und wie denn die Versicherungen reagiert haben.


    Hast du einen Anwalt eingeschaltet ?


    Vielen Dank schon mal für deine Rückmeldung.

  • Hallo zusammen,
    mittlerweile hat sich einiges getan und der Vorgang ist großteils abgewickelt. So lief es bis dato:
    - der Schaden wurde durch die eigene Vollkasko abgewickelt, wie es hier auch empfohlen wurde (Kravag, abgeschlossen über RMV). Das erspart monatelanges Warten und sichert die Regulierung nach deutschem Recht zu (Unfall war in Italien).
    - Die Vollkasko hat einen Gutachter beauftragt.
    - Schadenshöhe knapp 50.000 Euro! Somit kam die Reparatur für mich defintiv nicht in Frage.
    - Verkauf des Fahrzeugs an den Höchstbietenden laut Gutachten (Ausahlung des Restwerts 32.900 Euro)
    - Die Vollkasko hat die Differenz zwischen Wiederbeschafffungswert (=Zeitwert vor dem Unfall) und Restwert abzgl. 2% Mwst. geleistet.
    - Leider hat nicht die Neuwertentschädigung gegriffen, da laut AVB die Schadenshöhe über dem Wiederbeschaffungswert hätte liegen müssen (das Kleingedruckte lohnt sich zu lesen...). Hier versuche ich noch einen Ausgleich zu erwirken, Ergebnis offen.
    - Ist der Regress der Kravag bei der gegnerischen Versicherung erfolgreich, erhalte ich die Selbstbeteilgung zurück und die Hochstufung entfällt.
    - Ich hatte einen Anwalt eingeschaltet, aber dies war bis dato nicht wirklich notwendig, alle Schritte liefen bisher problemlos, da die Regulierung eindeutig ist.


    Mein Tipp:
    - Auslandsschutzbrief abschließen, wie Andolini geschrieben hat. Dann erfolgt die Regulierung immer nach deutschem Recht und man muss sich nicht mit ausländischen Versicherern und deren oft ungünstigere Rechtslage auseinandersetzen und kann sich einen Anwalt sparen.
    - Das Kleingedruckte bei den Versicherungen lesen und vergleichen...Totalschaden wird unterschiedlich definiert.


    Erfahrung:
    - Der Fiat Camper Service hat gute Arbeit geleistet und hat sich intensiv um uns gekümmert. Selbst zwei kleine Koffer wurden bezahlt, damit wir einen Teil des Gepäcks im Flugzeug mitnehmen konnten.
    - Unfall (v.a. im Ausland) ist trotzdem mist!


    Ich wünsch allen einen unfallfreie Fahrt!

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