VanTourer 540 Modell 2018 Umleimer im ganzen Innenausbau lösen sich, wer hat das gleiche Problem?

  • Hallo, wir haben unseren Vantourer 640 im August 2018 gekauft. Bei Abholung hingen auch alle Umleimer lose an den Schränken. Auch bei allen abgerundeten Stellen hat er sich gelöst. Uns wurde zugesagt, dass dies in Ordnung gebracht wird. Nach mehreren Erinnerungen per Mail und dann noch zwei Anrufen, wurde die Sache im Februar 2019 repariert, bzw. teilweise ausgetauscht. Leider hingen die Umleimer Anfang Juli schon wieder runter. Und es ist absehbar, dass sich noch weitere lösen werden. Vor 4 Wochen habe ich dies beim Händler reklamiert. Leider bis jetzt keine Antwort.... Das macht keinen Spaß.
    Vg

  • Siehe mein Beitrag # 6 weiter oben.


    Die von mir beschriebene Konzilianz hat sich mittlerweile erledigt. Die Beseitigung weiterer gemeldeter Mängel kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist wurde von meinem Händler vor einem Jahr schriftlich per E-Mail abgelehnt mit den Worten: „Laut Bilder handelt es sich um mechanische Gewalteinwirkung. Kein Bestandteil der Garantie.“

  • Hallo, wir haben unseren Vantourer 640 im August 2018 gekauft. Bei Abholung hingen auch alle Umleimer lose an den Schränken. Auch bei allen abgerundeten Stellen hat er sich gelöst.


    Hallo Jutta,
    1. Es wäre schön, wenn du dich und euer Fahrzeug hier im Forum kurz vorstellen tätest
    2. Dabei könntest du uns auch gleich daran teilhaben lassen, weshalb ihr einen Innenausbau mit einem solcherart Grundmangel überhaupt "übernommen" habt.


    Zu deinem Verständnis:
    Eine Kantenanleimmaschine ist die mit entscheidendste und auch mit die teuerste Maschine im Innenausbau. So ein Gerät ist kein "Bügeleisen", sondern kostet in hochwertiger Ausführung mal locker mehr als ein komplett ausgebauter Kastenwagen.
    - Hierbei wird für euren Innenausbau eine breitere Dickschichtkante von der Rolle an eine Schnittkante eines "Brett[chens]" angeführt.
    - Dabei wird zugleich Schmelzkleber in Idealtemperatur zwischen Kante und Brettchen zugeführt bzw. über kleine Düsen in präzise vorgegebener Menge auf die Breite der Schnittkante verteilt.
    - Im weiteren Prozeß wird das Kantenmaterial dann an die mit Schmelzkleber vorbeschichtete Schnittkante extem stark angepresst und verbleibende Überstände hernach auch noch beigefräst und die Kante dabei auch noch leicht gerundet.
    Letzteres passiert alles derart präzise, dass du mit den Fingern weder verbleibende Kantenüberstände spüren kannst, noch dass andererseits die dünne Dekorkaschierung der Innenausbaufläche auch nur sichtlich angekratzt wird.
    --> Das ist höchste Präzision, die - nun eher verständlich - ihren Preis hat (den der Maschine).


    Wird solch eine hochwertige Präzisionsmaschine nicht gewissenhaft gewartet und auch immer wieder gesäubert, gibt es Ausfälle/Fehler im Herstellungsablauf. Genau die Mängelbildungen wie von dir/euch jetzt erfahren.
    ....und dann mach das "Nachbessern" so dann mal im Nachhinein "mit der Hand". Das funzt nicht.
    Ein nachträgliches "Anbügeln" geht auf Grund der Kantenstärke und des sich dahinter bereits in die Holzfasern verdrückten Schmelzklebers nicht zu dauerhafter Zufriedenheit und Haltbarkeit. Das mag "an einer kleineren Fehlstelle" grad noch so gehen, doch nicht bei einem gesamten Innenausbau.



    Wenn eine Kantenanleimmaschine z.B. nicht die richtige Temperatur für den Schmelzkleber hat, oder die Schmelzkleberzufuhr nicht ausreichend flächig erfolgt ist (Düse verstopft), sind so mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit alle[!] Kanten betroffen und nicht nur die bereits "gesehenen" Fehlverleimungen. Schließlich wird in der Herstellung da nicht mal diese und dann mal jene Kante angefahren, sondern die Flächen werden in Serienfertigung hintereinander an derselben Maschine durchgezogen:
    Der Fehler sitzt somit bereits im grundsätzlichen Ablauf der Fertigung, auch wenn sich dieser nicht unmittelbar gleich an allen Kanten "zeigt".


    Ohne Flächenaustausch geht da nichts, weil komplette Verbauungen nicht im Nachhinein durch eine Kantenanleimmaschine geschoben werden können.


    Aus meiner Sicht ein "gravierender Mangel",
    und in Bezug auf den Innenausbau ein Grund für einen Komplett-Austausch aller[!] Einrichtungsflächen bzw. sogar einer Wandlung (da im Nachhinein nicht "nachbesserbar").
    Ich täte da einen Fachgutachter (selbst wenn auf eigene Kosten) hinzuziehen.


    In Beitrag #2 ist der Lösungsweg dazu bereits benannt worden:

    Das Zauberwort heißt "Sachmangelhaftung". Du musst auf Nacherfüllung drängen, dann entstehen dir keine Kosten. Lass dich nicht abwimmeln.

    Ralph.
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    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

    7 Mal editiert, zuletzt von rosenzausel ()


  • ...
    In Beitrag #2 ist der Lösungsweg dazu bereits benannt worden:


    Stichwort "Sachmängelhaftung":
    Die ist - für Reklamierende - häufig das Problem, denn Ansprechpartner für Ansprüche aus dieser Sachmängelhaftung aka Gewährleistung ist der Händler und nicht das Herstellerwerk. Und dieser Händler kann, lt. vielen Argumenten in diversen WoMo-Foren gegen ein bestimmtes Auftreten diesem gegenüber, ja "nichts dafür", daß das Werk ihm diese Qualität liefert.


    An wen als den Händler soll man sich als reklamierender Käufer denn sonst wenden?


    In meinem Fall verwies Westfalia mich an den Händler zurück. Dabei realisierte ich, daß es bei Westfalia, vielleicht auch bei anderen Herstellern (das sollte jeder mal überprüfen / ich denke, das ist bei den Meisten so) überhaupt keine Werksgarantie gibt, sondern das Werk den Händler bei der Sachmängelhaftung unterstützt. Der verweist natürlich gern auf´s Werk, darauf, daß die Garantieabteilung gerade "krank" ist, "Urlaub" hat oder sonstwie Gründe da sind, daß er nichts machen kann. Das ist, nüchtern betrachtet, Bullshit und nichts als Abwimmeln.


    Zurück zum "der kann nichts dafür":


    Der Händler weiss also, wenn er eine Vertriebsvereinbarung mit einem Werk abschließt, auf was er sich einlässt und daß er derjenige ist, der dem Käufer gegenüber haftet. Er macht das, um Geld zu verdienen. Ihm ist bekannt, daß bei so einer Konstellation Kosten anfallen. Über die existiert mit dem Werk eine Vereinbarung. Ob pauschalisiert oder per Einzelfall. Das muss einen Käufer aber nicht interessieren.


    Ich als reklamierender Käufer kann also den Händler schonen und mich von dem hinhalten lassen. Er behandelt mich dann immer freundlich, nimmt mich aber nicht ernst. Vielleicht hat dann mal irgendjemand Zeit, sich meines Problems anzunehmen? Oder auch nicht. Auf jeden Fall habe ich keine Konflikte.


    Oder ich beziehe mich schlicht und einfach auf die Sachmängelhaftung, berufe mich auf die darin klar geregelten Fristen und zeige mich entschlossen, aber immer gesprächsbereit. Dann wird er flott, denn es könnte für ihn teuer und zeitaufwendig werden.


    Also an die/den TE: Ab zum Anwalt. Der ist dafür da, solche Fälle rechtssicher abzuhandeln.......
    .....oder warten, bis sich mal jemand kümmert.


    Gruß


    Leo


    PS: Sorry, das liest sich nach Lebenshilfe. Mir liegt es jedoch fern, irgendjemanden belehren zu wollen. Andererseits schmerzt es ein bisschen, zu lesen, wie sich manche Händler in Gewährleistungsfällen verhalten. Dem muss man m.E. entgegenwirken.

  • PS: Sorry, das liest sich nach Lebenshilfe. Mir liegt es jedoch fern, irgendjemanden belehren zu wollen. Andererseits schmerzt es ein bisschen, zu lesen, wie sich manche Händler in Gewährleistungsfällen verhalten. Dem muss man m.E. entgegenwirken.


    Nö. "Lebenshilfe" wäre es, ein Fahrzeug mit solch offensichtlichen[!] Mängeln bei der "Übernahme" erst gar nicht in den eigenen Besitz übernehmen zu wollen. Diese Hilfe kommt jetzt zwar zurecht, doch jetzt nach Übernahme auch eh zu spät.
    Irgendwie hat "übernehmen" so dann wortwörtlich auch etwas damit zu tun, so auch die Mängel (wenn sicherlich auch mit schriftlicher Fixierung) in den eigenen Gebrauch MIT übernommen zu haben.
    Ingebrauchnahme ist durchaus eine juristische Form der Abnahme. Nur die bei der Fahrzeugübernahme explizit festgehaltenen Mängel sind dann noch nachzubessern, wie "Kante an Trennwand zum Bad lose" oder so.


    Unberührt davon bleiben versteckte Mängel, die für den Verbraucher nicht offenkundig erkennbar gewesen sein konnten.
    Schon wieder so ein "deutsches Wort" in Aussagepräzision: offen + kundig.
    Dazu hat unser Gesetzgeber die "Gewährleistung" erfunden: 2 Jahre muss die Inneneinrichtung halten, doch bereist nach 6 Monaten muss der Kunde seinerseits beweisen, dass diese Mängel (die im Grunde ein einziger, sich überall entsprechend zeigender Mangel sind) bereits bei Übernahme vorhanden gewesen sind. AUch dazu mein obiger Sermon über "Kantenbearbeitungsmaschine".


    Letztendlich führt dies dann nach Zeit und damit verbundener Eigennutzung in diesem Fall ggfls. noch dazu, dass einige dieser Mängel (wenn man mal jede nichtverleimte Kante als separat zu sehenden Mangel betrachtet) dann auch noch auf "mangelnde Pflege" oder "unsachgemäße Feuchteeinwirkung im Gebrauch" zurückgeführt werden. Dann ist selbst der Händler raus aus dieser Verknotung.


    Ein defekter Kühlschrank ist austauschbar. Kann so auch mit überschaubarem Aufwand nachgebessert werden.
    Zahlt so dann der Händler, holt sich dies vom Hersteller zurück und dieser von Dometic. Wenn alles glatt verläuft.
    Eine verkratzte und schlecht austauschbare Oberfläche führt ggfls dann noch zu einem großzügigen Nachlass im Preis oder der Markise-umsonst. Eine fehlende Dichtnaht kann schnell mal in wenigen Minuten nachgearbeitet werden.
    Alles Kinkerlitzchen.
    Eine vom Fertigungsprozeß her "in allen Teilen" mangelhafte Kantenausführung hingegen nicht, selbst wenn dieser Mangel noch nicht an allen Kanten gleichermaßen in Erscheinung getreten sein sollte. Deshalb auch mein obiger Sermon über die Arbeitsweise einer Kantenbearbeitungsmaschine die wegen all ihrer "Features" mal in etwa die Baulänge einer Reihenhausbreite hat. Die kennt so weder ein Anwalt noch der "normalsterbliche" Kunde, in ihren Anforderungen an den Bediener i.A. nichtmals ein Händler.


    Und was die Haftung des Händlers angeht, der rechnet das mit dem Hersteller ab. Das Werk ist schließlich nicht "vor Ort".
    Ist bei jedem Kauf entsprechend, wo ich mich bei Mängeln auch an den Händler meiner Waschmaschine wende und nicht an den Siemenskonzern.


    Eine komplette Überarbeitung solch einer Einrichtung "in allen Teilen" ist dem Händler i.A. nichtmals von seiner Werkstattausstattung her möglich. Zudem braucht er dazu die Einrichtung "in allen wesentlichen Komponenten", also jedes Teil, welches mit einer Kante bestückt worden ist. Das liegt nicht eben mal so im Herstellerwerk herum, da ist alles abgezählt und wird nach Anlieferung auch prompt gleich restlos verbaut.


    Diese Einrichtungsteile werden bevorzugt von Zulieferern gefertigt, zeitgerecht gestellt (wie war das gleich noch mit "Lopez" und dem "das Warenlager rollt auf der Autobahn"?), und "frisch geliefert" werden diese dann im Werk nur noch montiert.
    So sind selbst den Monteuren im Herstellerwerk solche Mängel durchaus nicht zwangsläufig gleich offensichtlich, wenige superheiße Tage dort auf dem Hof gestanden könnten dazu dann schon reichen. Und die hatten wir.


    Solch eine Mängelbeseitigung kann so wohl nur "das Herstellerwerk", und das dürfte sich sträuben, seinen Produktionsablauf durch eine solche Reklamation zum Stillstand bringen zu wollen. Der Zeitplan ist fixiert und Extrapersonal gibt es nicht.
    Und es daaaauuuueeeert, bis für solch einen Fall dann auch eine "Sondereinrichtung" (1 Stück) geordert, gebaut und geliefert worden ist.


    Also
    1. alles schnell und so frühzeitig wie irgend möglich
    2. jede Kleinigkeit dokumentieren, es "sind" nur ein einziger Mangel an unterschiedlichen Stellen (siehe oben)
    2. Anwalt finden und berufen, ggfls auch selbst auf eigene Kosten den Anwalt auch noch wechseln.
    Das muss passen, denn das ist bereits schnell mal ein Streitwert oberhalb der Grenze beim Amtsgerichts.
    3. Gutachter (Fachgutachter, kein KFZ-Sachverständiger!), hierzu bei der Handwerkskammer Infod einholen.
    4. auf Wandlung dringen, was jetzt noch "gut" aussieht, straft euch morgen (insbesondere, wenn "morgen" nach 2 Jahren und einem Tag ist).


    Das ist keine Rechtsberatung, das wäre hierbei meine ganz persönliche und laienhafte Vorgehensweise als Tischlermeister
    (der solchein Fahrzeug gar nicht erst "übernommen" hätte)

    Ralph.
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    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

  • Nö.
    ...


    Doch, Ralph. Sowohl Dein als auch mein letzter Beitrag (Deiner über die technischen Hintergründe war nicht gemeint) könnten für sich jeweils eine Art von Lebenshilfe sein, die dann beim Fragesteller schräg ankommt.


    Das muss man als Fragesteller abkönnen, denn hier antworten Menschen, die zum Teil das alles bereits durch haben bzw. in ihrer gegenwärtigen bzw. vergangenen beruflichen Beschäftigung damit zu tun hatten.


    Wenn das tatsächlich schräg ankommt, kann man es auch überlesen können.



    Gruß


    Leo


    PS: Ich bringe einen solchen Hinweis gern. In einem anderen Forum wird sowas gern als Besserwisserei aufgefasst. Wobei ich mich dann frage, was der Fragesteller will: Eine ehrliche Antwort oder eine Bestätigung der eigenen Meinung.

  • Wenn das tatsächlich schräg ankommt, kann man es auch überlesen können.


    Gruß
    Leo


    PS: Ich bringe einen solchen Hinweis gern. In einem anderen Forum wird sowas gern als Besserwisserei aufgefasst.


    Naja, Leo,
    Klugscheißern ist das Eine, etwas wirklich besser zu wissen (z.B. ein "Besser-Wissen" aus beruflicher Erfahrung, Stichwort Kantenbearbeitungszentrum) ist das Andere.
    Und wer fragt, will Antworten und Wahrheiten lesen. Sonst hätte er sich die Frage ersparen können.
    Kommt es dann "schräg" an und der/die Fragende fühlte sich "angep.....erlt", liegt dies zumeist eher mehr im Ärger über das voraus gegangene, eigene Handeln, als über die Antwort selbst. Wenn diese sachlich gefasst worden ist.
    Dafür sind Foren da.
    Ich wünsche der Themenerstellerin inständig, dass sie so zu einem für sich zufreidenstellenden Ergebnis gelangen kann. Ist schließlich kein Brotkauf.

    Ralph.
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    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

  • Erstaunlich. Erstaunlich. Erstaunlich


    Ja, ich bin nahezu begeistert über die hinreichende und interessante Ausführung einer solchen Maschine in ihrer Arbeitsweise und was so ein Teil kostet.


    Hätte ich nicht gedacht und habe wieder etwas in meinem Wissen dazu gelernt.


    Aber lieber Ralph ....das du natürlich als Tischlermeister "diese" Fahrzeuge mit dementsprechender Vorschädigung mit ganz anderen Augen betrachtest, obliegt ja nun nicht jedem.


    Und was letztendlich dem Käufer versprochen wurde durch einen Händler, welcher wahrscheinlich selber nicht das Ausmaß und Wirkung erkannte/erkennen konnte wissen wir nicht.


    Von daher ist es nicht immer ganz so einfach ein Wägelchen mit gutem Möbelbau zu finden.


    Egal ob Reisemobil, Kastenwagen oder Caravan.

  • @ottikess Stimmt, Otti.
    Ein Fachlaie ließe sich so schnell mit ein paar Retuschen "abbügeln" (bissl Pattex auf die Kante und wieder angedrückt. Pattex altert!).
    Daher auch der Passus über die versteckten Mängel, also Mängel, die nicht offen(sichtbar) + kundig(wissend) angemahnt werden können/konnten.
    Es fehlt dem Kunden bzw. der Kundin dafür die Kundigkeit über den Herstellungsprozeß. Jetzt (hoffentlich) nicht mehr:


    Unberührt davon bleiben versteckte Mängel, die für den Verbraucher nicht offenkundig erkennbar gewesen sein konnten.
    Schon wieder so ein "deutsches Wort" in Aussagepräzision: offen + kundig.
    Dazu hat unser Gesetzgeber die "Gewährleistung" erfunden: 2 Jahre muss die Inneneinrichtung halten, doch bereist nach 6 Monaten muss der Kunde seinerseits beweisen, dass diese Mängel (die im Grunde ein einziger, sich überall entsprechend zeigender Mangel sind) bereits bei Übernahme vorhanden gewesen sind. AUch dazu mein obiger Sermon über "Kantenbearbeitungsmaschine".

    Ralph.
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    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

  • Zitat von rosenzausel

    ...versteckten Mängel...


    Die gibt es juristisch gar nicht. Um die Fristen der Gewährleistung zu verlängern, müsste dem Verkäufer Arglist nachgewiesen werden.


    Ich habe übrigens auch das Problem mit bis jetzt 3 gelösten Umleimern. Nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen durch den Händler wurde nun wohl bei Knaus reklamiert. Das Ergebnis steht noch aus.

    Gruß Thomas
    _____________________________________________
    Knaus Boxstar Lifetime 600 Platinum Selection 130 PS

  • Ihr wisst, dass der Themenstarter vor einem Jahr das letzte mal geschrieben hat? ;)

    Gruß aus der Südpfalz, Martin
    Knaus BoxStar Road 540 mit Raumbad (Fiat Ducato 250, 130PS, Autom.) aus 6.2014. Ohne Werksbeklebung, Markise, Trittstufe, Remis-Verdunklung. Mit Sonderlackierungen, Fensterfolie, Trennvorhang, 2. Aufbaubatterie.


  • Erstaunlich. Erstaunlich. Erstaunlich


    Ja, ich bin nahezu begeistert über die ...... interessante Ausführung einer solchen Maschine in ihrer Arbeitsweise und was so ein Teil kostet.


    Hätte ich nicht gedacht und habe wieder etwas ..... dazu gelernt.


    Dem kann ich mich nur anschließen!
    Wirklich sehr interessant!:fingerh:

    Liebe Grüße, Barbara:)

                    :S "Bleibt's so, wiad's seid's, wos andas bleibt eich eh ned übrig!" ;)
                                    
    frei nach Günter Grünwald


                                                bami

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