Verkauf ohne Gasprüfung

  • Hallo Leute,
    ich habe gerade frischen Tüv bekommen. Allerdings haben die Tüver mir die Gasleitung gekappt, da sie meinten es wäre nicht vorschriftsgemäß. Die Vorbesitzer scheinen so durch die Gasprüfung gekommen zu sein, da ich nichts verändert habe. Es ging lediglich um die Kammer in der die Flashcne stehen, welche angeblich nicht gasdicht ist.


    Nun wollte ich das Mobil verkaufen. Mache ich mich Strafbar, wenn ich die Leitung repariere um die Funktionalität wieder herzustellen? Das Wohnmobil ohne funktionieren Kühlschrank, Ofen und Herd zu verkaufen ist wohl eher schwer. Ich wollte nun einfach die Leitung wieder herstellen und die Käufer darauf hinweisen, dass es keine Gasprüfung gab.


    Was meint ihr wäre das beste bzw was könnte ein Lösung sein. Will mich nicht strafbar machen.


    Liebe Grüße
    Tina

  • Liebe Tina,


    schön, dass Dich Dein Weg in unsere Community geführt hat. Ein herzliches Willkommen vom Team. Da wir gerne wissen, wer bei uns dabei sein will, bitten wir Dich, das da zu lesen und Dich dann dort vorzustellen. Danach geht's dann hier wieder weiter.
    (Und damit ich das vorübergehend geschlossene Thema sofort wieder öffnen kann, schicke mir doch bitte, nachdem Du Dich vorgestellt hast, eine "Unterhaltung" {PN} zur Erinnerung. Danke.)


    Viel Freude im Kastenwagenforum.


    PS: Wie wärs mit reparieren und dann ne Gasprüfung machen lassen?!

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

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