Hallo Leute,
ich habe gerade frischen Tüv bekommen. Allerdings haben die Tüver mir die Gasleitung gekappt, da sie meinten es wäre nicht vorschriftsgemäß. Die Vorbesitzer scheinen so durch die Gasprüfung gekommen zu sein, da ich nichts verändert habe. Es ging lediglich um die Kammer in der die Flashcne stehen, welche angeblich nicht gasdicht ist.
Nun wollte ich das Mobil verkaufen. Mache ich mich Strafbar, wenn ich die Leitung repariere um die Funktionalität wieder herzustellen? Das Wohnmobil ohne funktionieren Kühlschrank, Ofen und Herd zu verkaufen ist wohl eher schwer. Ich wollte nun einfach die Leitung wieder herstellen und die Käufer darauf hinweisen, dass es keine Gasprüfung gab.
Was meint ihr wäre das beste bzw was könnte ein Lösung sein. Will mich nicht strafbar machen.
Liebe Grüße
Tina