Verwarnungen im Wiederholungsfalle ...

  • Zitat

    Und es standen ca. 200 Womos rum.


    Wie mit Angebot und Nachfrage.....offensichtlich mit 15 Euro viel viel zu billig. Da sind mir unsere Nachbarn mit den gelben Nummernschildern echt sympathisch. Da kommen solche Diskussionen überhaupt gar nicht erst auf.


    Jetzt haben wir schon tausende offizielle Stellplätze in Deutschland und es gibt immer wieder welche die es nicht sein lassen können.

  • Zitat von Andreas

    Wie mit Angebot und Nachfrage.....offensichtlich mit 15 Euro viel viel zu billig. Da sind mir unsere Nachbarn mit den gelben Nummernschildern echt sympathisch. Da kommen solche Diskussionen überhaupt gar nicht erst auf.


    Jetzt haben wir schon tausende offizielle Stellplätze in Deutschland und es gibt immer wieder welche die es nicht sein lassen können.


    Bitte den Thread von Anfang an lesen. Was kostet es denn in NL? Obwohl mir die Staatspartei mit dem "S" als zweiten Buchstaben überhaupt nicht gefällt, sind die 15 Euro wohl Ausdruck der Libertas bavariae, verständlich dass Bewohner anderer Bundesländer damit wenig anfangen können.
    Es fällt wohl in die Thematik "andere Länder, andere Sitten". Zum bayerischen Lebensstil gehört auch eine laxere Steuerfahndung, weniger Radarfallen, dafür etwas mehr Polizeigewalt sowie auch ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten. Zu den Themen wird jeder eine eigene Meinung haben, aber zumindest scheint der Flughafen MUC zu funktionieren.


    emma: Die Eingrenzung sollte Dir genügen.


    PS: Was mir nicht zusagt, ist ein Artikel in der lokalen Presse, dass die 200 Womos und auch anderen Fahrzeuge, die nachts dort standen, vielleicht aber auch die Tagesgäste Unmengen an Müll hinterlassen haben. Ich könnte mir vorstellen, dass die Gebühren und Verwarngelder dann wohl bald steigen werden.

    Gruß von Kaba (dem Theoretiker nur echt mit zehn Daumen)
    "Wilma": LPG-vollabhängiger Pössl 2WinR 25 Jahre Citroën, 2,2l 150PS Heavy, 140W Solar, 190Ah, 1500W WR, Sat+TV, böse Nespressomaschine, EZ 06/15

    Einmal editiert, zuletzt von Kaba ()

  • Und dann gibts noch Andere, die sind dann ganz anders als die Anderen >>


    Die hinterlassen dann ausser Müll "verärgerte Anwohner", schmeissen die ihnen zur Verfügung gestellten Scheisshäuser zum Abschied um und weg sind sie ...


    Die Stadtverwaltung ist "froh, dass sie weg sind".


    Von "Knöllchen" wurde nix erwähnt.


    Man muss den feigen Zipfelmützenträgern nur zeigen, wo der Hammer hängt.


    Dann klappt´s auch mit der Asozialität ;)


    Dazu noch ein Hessenschau - Bericht >>


    Netter "Input" für´s nächste Kastenwagen - Treffen :s12

    Als Gott Bayern erschuf, wollte er angeben 8)


    Adria Twin 640 SGX, ORC Aktiv Fahrwerk

    Einmal editiert, zuletzt von fredl089 ()

  • Wir parken und übernachten (nicht campen) grundsätzlich auch überall wo parken nicht verboten ist. Schließlich hab ich ein Auto und das steht auf einem Parkplatz. Was drinnen passiert hat keinen zu interessieren, solang es draußen nur ein parkendes Fahrzeug ist. Bisher gab das keine Probleme.


    Gruß Thomas

  • Dachte ich auch. Wir haben den Kasten in Prerow auf den Parkplatz gestellt (wirklich nur tagsüber geparkt für eine Wanderung), Parkschein gezahlt und reingelegt. Als wir zurückkamen, hatten wir ein 10€-Knöllchen wg. widerrechtlicher Nutzung.

    Viele Grüße von Steffi & Co. 2 Menschen und 2 kleine Hunde im Wingamm Oasi 540 Tour auf Ducato 2,3-160, Bj. 2019.

  • War der P mit dem Zusatz PKW versehen ?
    Für mich war immer alles was unter 3,5 T und WOMO= PKW.
    Vermutlich liege ich falsch,oder im Osten ticken die Uhren anders.
    Falls ich so ein Knöllchen erhalte frage ich unseren RA. ob gezahlt werden muss.


    Gruss Reinhold

  • Dachte ich auch. Wir haben den Kasten in Prerow auf den Parkplatz gestellt (wirklich nur tagsüber geparkt für eine Wanderung), Parkschein gezahlt und reingelegt. Als wir zurückkamen, hatten wir ein 10€-Knöllchen wg. widerrechtlicher Nutzung.


    Frag doch mal was das Ordnungsamt genau meint. Widerrechtliche Nutzung kann so vieles sein.


    Gruß Thomas

  • Auf einem PKW-Parkplatz (also mit dem PKW-Symbol gekennzeichnet oder wo dabeisteht "nur PKW") darf man nach StVO mit einem Wohnmobil nicht parken. Und ein ausgebauter Kasten ist eben auch ein Wohnmobil. Normalerweise steht das ja auch im Fahrzeugschein drin. Ein Grenzfall ist, wenn jemand seinen ausgebauten Kasten als PKW oder LKW zugelassen hat (wobei LKW ja auch nicht auf dem PKW-Parkplatz parken darf, also beschränken wir uns auf die PKW-Zulassung). Hier streiten sich die Rechtsgelehrten, ob hier eher die steuerrechtliche Einstufung, wie sie im Fahrzeugschein steht, oder die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs zu gelten hat.


    Aber für den Normalfall (also Wohnmobil-Zulassung) darf man strenggenommen nicht auf PKW-Plätzen stehen. Hier ist jetzt Fingerspitzengefühl gefragt. Voraussetzung für solch "rechtswidriges" Parken ist zunächst mal, dass das Fahrzeug möglichst unauffällig ist. Also, dezente Farbe, alle "Kriegsbemalung" (Hersteller-Logo und Rallyestreifen) weg, keine Satellitenschüssel und sichtbare Solarmodule auf dem Dach, keine Absorberkühlschrank-Lüftungsgitter (oder, wenn sie schon da sind, wenigstens gut farblich getarnt) usw.


    Wenn schon ein Weißware-WoMo auf dem PKW-Parkplatz steht, würde ich mich nicht dazustellen. Nicht aus Angst vor einem Knöllchen (die sogar berechtigt wäre, denn durch das auffällige Wohnmobil wird vielleicht ein vorbeilaufender Ordnungshüter erst sensibilisiert), sondern um dem Eindruck "da parken ständig Wohnmobile uns diesen Parkplatz zu" möglichst wenig aufkommen zu lassen. Je mehr die Wohnmobile unangenehm auffallen, um so mehr Einschränkungen werden eingerichtet. Und dem können gerade wir Kastenwagenfahrer durch unauffälliges Verhalten entgegen wirken. Mehr muss man, glaube ich, dazu nicht sagen ......


    Gruß
    Matthias

  • Zitat

    Wir parken und übernachten (nicht campen) grundsätzlich auch überall wo parken nicht verboten ist. Schließlich hab ich ein Auto und das steht auf einem Parkplatz. Was drinnen passiert hat keinen zu interessieren, solang es draußen nur ein parkendes Fahrzeug ist.


    Sehen die Niederländer etwas anders. Wer in seinem Fahrzeug übernachtet campiert. Diskussion sinnlos. Wir nur teurer. Und wer meint aus den Augen aus dem Sinn ich zahle das nicht wenn ich erst wieder zu hause bin.....Fehlanzeige die Geschichte wird vor Ort abgerechnet. Auch andere kleineren Verkehrssünden wie falsch Parken etc.pp. werden wenn nicht gezahlt wurde mindestens 3 Jahre weiterverfolgt. Wer es auch noch nicht kennt in Holland z.B. am Grenzübergang Elten werden alle Nummerschilder gescannt. Wer noch was offen hat wird dann wenn er Pech hat ca. 1Kilometer später abgefischt. Mag sein das der eine oder andere bisher davon gekommen ist aber derjenige hat einfach nur Glück gehabt. CP Nachbarn (Dauercamper) haben sogar zum Abkassieren schon Besuch auf dem Campingplatz bekommen.

  • Nett, die Holländer.


    In der Regel erkennt man den Unterschied zwischen Übernachten oder nur Parken von außen ja nicht. Von daher seh ich das entspannt, solang es kein Parkverbot gibt. In Europa gibt es m.W. kein Land wo man seine Unschuld beweisen muss. ;)


    Gruß Thomas

  • Je mehr die Wohnmobile unangenehm auffallen, um so mehr Einschränkungen werden eingerichtet. Und dem können gerade wir Kastenwagenfahrer durch unauffälliges Verhalten entgegen wirken.


    hab ich früher auch mal gedacht, und dann kommst Du 10 min. später dort erneut vorbei und der Nächste hat sich dort mit seinem 7m Mobil reingewürgt, sitzt unter der Markise vorm Auto und ist gerade dabei den Vorzeltteppich auszurollen und den Grill anzuwerfen... ich habs aufgegeben .


    Wenn da Platz ist , nicht expilzit nur für PKW ausgewiesen und meine Kiste passt so halbwegs auf die gekennzeichneten Fläche, stell ich mich da hin - sonst macht es ein Anderer.


    Thorsten


    PS: natürlich nicht in .nl, soweit war ich vorgewarnt ;)

  • Zitat

    In Europa gibt es m.W. kein Land wo man seine Unschuld beweisen muss.


    Wenn Du noch wach bist kriegst Du in der Regel und aus persönlicher Erfahrung erstmal nur einen Platzverweis. Der wird allerdings genauso oft zu einem späteren Zeitpunkt nochmal überprüft. Wenn Du dann noch da bist oder schon bubu machst wenn Sie das erstmal rund kommen dann brauchst Du nicht mehr viel erklären. Es ist allerdings auch eine Frage der Jahreszeit und wo man steht. Es wird viel toleriert aber man soll nicht denken das die Jungs nicht wissen was los ist. Wie sagt man so schön....Die erkennen Ihre Schweine schon am Gang.......Tagesgeschäft halt eben. Würden sie es nicht machen wäre Holland Küstenlinie ein großer wilder Campingplatz. Fahr mal vor dem ersten Mai (wenn es diese unausgesprochene "Schonfrist von früher noch gibt) nach Browersdam. Spätestens wenn man das live gesehen hat weiß man das es nicht anders geht.

  • Wenn Du noch wach bist kriegst Du in der Regel und aus persönlicher Erfahrung erstmal nur einen Platzverweis. Der wird allerdings genauso oft zu einem späteren Zeitpunkt nochmal überprüft. Wenn Du dann noch da bist oder schon bubu machst wenn Sie das erstmal rund kommen dann brauchst Du nicht mehr viel erklären.


    Also wenn ich noch wach bin, parke ich ja offensichtlich. Und Fahrzeuge muss man hin und wieder auch mal parken. Dafür gibts ja schließlich Parkplätze. Und ob ich schlafe oder noch in der Kneipe um die Ecke sitze, macht von außen keinen Unterschied. Sollte ich mal deswegen ein Ticket bekommen, geht es auf jedenfall mit dem Hinweis "geparkt" zurück. Auch wenns nur 5 € sind. Da bin ich stur.


    Aber das kann ja jeder handhaben wie er es für richtig hält. Oben Geschriebenes ist nur meine persönliche Sichtweise. Es gibt viele Vorschriften deren Verstöße von Beamten belangt werden obwohl sie rechtlich nicht haltbar sind. Der eine zahlt und gut, andere widersprechen regelmäßig mit Erfolg.


    Gruß Thomas

  • Aber dann bitte hier auch Berichten, damit meine schwarze Seele was zu lachen hat.


    Wir wohl nie passieren. Auf der Suche deiner schwarzen Seele was zum Lachen zu geben, fiel mir auf, dass es keine Gesetzesgrundlage für Übernachtungsverbote auf Parkplätzen gibt. Daher findet man auch keine Urteile dazu. Zumindest ich nicht. Also kein Stoff zum Lachen vorab und auch keinen irgendwann. Es ist wahrscheinlich noch nie jemand dafür belangt worden, solang er sich an die allgemeinen Parkregeln hält, weil das Übernachten schlichtweg nicht verboten ist. Germanangst?


    Ich lass mich gern vom Gegenteil überzeugen.


    Gruß Thomas


    PS: Versucht bitte sachlich zu bleiben. :)

  • Zitat aus [COLOR="#000000"]http://www.promobil.de/ratgebe…rken-erlaubt-6516964.html[/COLOR]


    "Mit dem Wohnmobil am Straßenrand übernachten Parken erlaubt?


    Wer mit dem Wohnmobil unterwegs ist, übernachtet auf Stell- oder Campingplätzen - so weit die gängige Praxis. Doch manchmal sieht es anders aus: Gerade auf längeren Strecken schlägt auch dann die Müdigkeit zu, wenn kein Stellplatz in der Nähe ist.


    In solchen Augenblicken fragen sich die meisten Reisemobilisten: Wo darf ich eigentlich übernachten? Wann wird aus Übernachten Campieren? Und welche Vorschriften gibt es überhaupt?


    Letzteres lässt sich relativ leicht beantworten. [COLOR="#FF8C00"]Das Parken gehört zum „Gemeingebrauch“ eines Fahrzeugs - und somit auch des Wohnmobils - und ist in Deutschland überall dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist.[/COLOR] Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt nämlich nicht, wo man seinen fahrbaren Untersatz abstellen darf, sondern enthält Bestimmungen, wo es untersagt ist. Zum Beispiel auf dem Gehweg: Auch wenn vielerorts mit zwei Reifen auf dem Gehsteig geparkt wird, ist es eigentlich nur dort erlaubt, wo ein Schild es explizit erlaubt. Doch selbst mit diesem Verkehrszeichen bezieht sich die Erlaubnis nur auf Fahrzeuge bis zu 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Führt man sich das Gewicht gängiger Wohnmobile vor Augen, dürfte klar sein, dass höchstens leichte Campingbusse mit zwei Rädern auf dem Gehweg parken dürfen.


    Neben den bekannten Park- und Halteverboten fordert Paragraph eins der StVO eine gegenseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer. Das bedeutet, dass man sich so verhalten soll, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Im Grunde eine selbstverständliche Forderung. Wer sich daran hält, kann sein Wohnmobil guten Gewissens am Straßenrand oder auf öffentlichen Parkplätzen abstellen.
    Darf man im Wohnmobil schlafen, wenn es auf der Straße parkt?


    Stellt man das Fahrzeug nicht nur ab, sondern schläft auch darin, sieht die Sache etwas anders aus. [COLOR="#FF8C00"]Einmaliges Übernachten im Fahrzeug zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist erlaubt[/COLOR]. Man geht dabei von einem Zeitraum von etwa zehn Stunden aus. Mehrmaliges Übernachten am selben Ort hingegen ist eine Sondernutzung, die einer Genehmigung bedarf.


    Aber Vorsicht: Damit aus der erlaubten einmaligen Übernachtung nicht doch noch eine genehmigungspflichtige Sondernutzung wird, sollte man auf Dinge wie das Aufstellen von Campingmöbeln auf jeden Fall verzichten. Die Nutzung der Campingausrüstung im Wohnmobil, also zum Beispiel der Küche oder des Bads, ist aber erlaubt. Schön für Reisemobilisten ist folgendes Verkehrszeichen: Das blaue Parkplatzschild mit einem weißen Zusatzschild mit einem Wohnmobil bedeutet, dass nur die abgebildeten Fahrzeuge - hier also Wohnmobile - parken dürfen.


    Übernachten am Straßenrand: Dauerparken oder Sondernutzung?
    Wer auf einem öffentlichen Parkplatz mehrmals nacheinander übernachtet, nutzt diesen zu Wohn- und nicht zu Verkehrszwecken. Es handelt sich hier dann nicht um Dauerparken, sondern um eine Sondernutzung. Auf Privatgrundstücken wie Tankstellen und Restaurants ist das Abstellen des Wohnmobils nur mit der Zustimmung des Eigentümers erlaubt.


    [COLOR="#FF8C00"]Das Recht auf eine einmalige Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit darf von Landesgesetzen nicht ohne Weiteres eingeschränkt werden. So findet man zum Beispiel auf mehreren offiziellen Internetauftritten der Stadt München den Hinweis, dass „im Wohnmobil am Straßenrand zu übernachten [...] im ganzen Stadtgebiet nicht erlaubt“ sei. Auf Nachfragen teilt die Stadt jedoch mit, dass damit in erster Linie mehrmaliges Übernachten gemeint ist. Eine einmalige Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist also auch in München erlaubt, wenn Schilder es nicht ausdrücklich verbieten.[/COLOR] Abseits von öffentlichen Straßen und Wegen können Landesvorschriften indes zusätzliche Einschränkungen vorsehen. Prinzipiell müssen Verbote jedweder Art aber klar durch eine entsprechende Beschilderung erkenntlich sein.


    So geht's: Parken an Autobahnraststätten
    Für Verwirrung sorgt bei Reisemobilisten immer wieder die Parksituation auf Autobahnraststätten: Wo soll man sich hinstellen, wenn nur Pkw- und Lkw-Parkplätze ausgeschildert sind? Besitzer von Wohnmobilen mit maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht dürften in diesem Fall eigentlich nirgendwo legal parken. Eine Anfrage beim Verkehrsministerium erbrachte keine zufriedenstellende Antwort, sondern nur den Hinweis, dass „die Länder vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bereits wiederholt aufgefordert wurden, WohnmobilenHier geht's zu passenden Produkten auf Amazon.de! das Parken entlang der Rastanlagen von Autobahnen und Kraftfahrstraßen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten zu ermöglichen“. Im oben geschilderten Fall bleibt also nur, möglichst platzsparend auf einem Pkw-Parkplatz zu parken oder weiterzufahren.


    Wohnmobile über 3,5 Tonnen dürfen eigentlich ausgeschilderte Lkw-Parkplätze nutzen, denn diese sind für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, ausgenommen Personenwagen und Kraftomnibusse, reserviert. Rechtsanwalt und promobil-Experte Rüdiger Zipper gibt aber zu bedenken, dass nicht alles, was erlaubt ist, auch sinnvoll ist und man diese Parkflächen besser den schweren Lkws freilassen sollte. Deren Fahrer sind bekannterweise zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen verpflichtet und auf diese Parkplätze angewiesen. Soweit es möglich ist, sollte man sich als Wohnmobilfahrer im Sinne des allgemeinen Rücksichtnahmegebots in so einem Fall lieber auf einen anderen freien Parkplatz stellen.


    Eine Alternative zu überfüllten Autobahnrastplätzen sind privat betriebene Autohöfe. Diese findet man an vielen Autobahnausfahrten. Auch wenn Parken an Autohöfen teils kostenpflichtig ist, entgeht man doch dem Trubel der Autobahnrastplätze. Neben Gastronomie und Shops findet man hier teilweise auch Entsorgungsstationen und für Campingfahrzeuge reservierte Parkflächen."


    Da steht alles drin, was man wissen muss. In Deutschland. Z.B. in den Niederlanden sieht das ja anders aus.



    Mit freundlichen Grüßen


    Leo

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