Hallo,
...wer kennt sich aus. Es ist doch erlaubt, mitgebrachte Speisen in Raststätten zu essen, oder liege ich da falsch?
Hallo,
...wer kennt sich aus. Es ist doch erlaubt, mitgebrachte Speisen in Raststätten zu essen, oder liege ich da falsch?
In einen Bayerischen Biergarten kannst deine Brotzeit mitbringen und verzehren aber in einer Raststätte würde ich sagen nein.
Aber Probier es mal,Mal sehen was die Pächter sagen.
lg Michi
@ Biker...ist das in Bayern sowas wie das Recht "zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeitauf allen öffentlichen Plätzen und Strassen für eine Nacht stehenbleiben zu dürfen" ?
Habe mit der Familie vor nicht allzulanger Zeit in einem chieminger Biergarten gesessen, und ordentlich schnabuliert, die mitgebrachte Brezen wurde jedoch bemängelt...
Zitat der Kellnerin: ist die von uns?
Antwort: Nein vom Bäcker!
Kellnerin: das geht so aber nicht...
Antwort: die Ihrige schmeckt aber nicht...
Kellnerin: dann essen sie sie doch beim Bäcker....
Antwort: da schmeckt das Bier aber nicht!
twister
Is ja Tourigebiet
gut gekonntert :good: :appl:
Es war ein ungeschriebenes Gesetz, wiegesagt war!!
Es gibt immer weniger Biergärten, wo du Deine Brotzeit selber mitbringen kannst.
In ländlichen Gebieten funst es meistens noch.
Eine Faustregel gibt es nicht.
Die gute alte bayrische Gemütlichkeit fällt immer mehr der Profitgier zum Opfer. :cry: :cry: (Siehe Oktoberfest).
An den Tischen und Bänken der Rastparkplätze ja.
In den Raststätten glaube ich nicht, ist ja ein Restaurant.
...aber, @ eichi, ich muss doch meine Notdurft verrichten können, ohne was zum Essen zu kaufen...
Notdurft...manmanman Motoflutschi...es wird Zeit dass Du wieder in Deine Heimat zurückkehrst :mrgreen: :mrgreen: :lol: :lol:
Tssstssstsss :roll: *hihihi* :lol:
Ich steh grad in Berlin auf'm WomoPlatz und les' eure geistigen Ergüsse
Is aba schoon unterhaltsam
@Moto
Meinst Du es Ernst mit der Frage "Notdurft" :roll:
Oder machst Du a Spässle?
funkt
was treibst du den da so in Berlin?
@moto
das mit der Notdurft verstehe ich jetzt auch nicht so richtig, musst du mal genauer erklären.
@all
ich kenn es auch nur so wie eichi. Auf den am Rastplatz vorhandenen Tischen und Bänken ist das alles kein Problem. Dafür sind sie ja schließlich installiert worden.
In der Raststätte selbst ist es zum größten Teil verboten. Ich habe schon viele Schilder in den Eingangsbereichen hängen sehen, wo drauf hingewiesen wurde, dass man es nicht darf.
...ich fahre jetzt erst mal mit mein BMW in die "Fränkische Schweiz" und heute Abend mache ich noch einen Erklärungsversuch...
Eventuell sollten wir uns das bayrische "Grundgesetz" näheranschauen, sowas wird dort sicherlich manifestiert sein...
Da bringt mich Twister auf eine Idee
Wir schweifen zwar ab, aber:
in der hessischen Landesverfassung ist in §21 die Todesstrafe noch verankert :pleas:
in einer alten Fassung (von 1946) war auch Diese noch in Bayern laut Verfassung zulässig 1949 wurde sie dann "abgeschafft" :prost:
Hey twister,
Du hattest fast recht. :good:
Da Kini Ludwig I. hat höchstpersönlich ein Dekret verabschiedet.
Siehe Wiki. http://de.wikipedia.org/wiki/Biergarten
Hi
Da lag ich ja nicht soweit daneben, es sind aber nur bestimmte Biergärten wo es erlaubt ist, ich glaube Hofbräu Hausbiergarten (gehört dem bay. Staat) Grosshesselohe usw.
In Salzburg/Mülln kann man zb. in Augustiner Bräustüberl seine Brotzeit mitbringen, ist sehr urig dort.
twister vieleicht gehörte der Biergarten direkt zur Kneipe und entsprach nicht den in der WIki genannten Kriterien.
lg Michi
Ich frag mich über was hier diskutiert wird. (Nächstens bringt jeder sein Bier und Schnaps mit in die Kneipe)
@ Alle,
...jetzt nehme ich ich das Thema noch einmal auf, ist ja total entgleist. So, meine Frau ist mit Ihrer Mutter nach Holland für einen Kurzurlaub gefahren. Gestern abend haben Sie für unterwegs ein paar Stullen geschmiert, um etwas zum Beissen zu haben. Auf die Frage von meiner Frau, wo die Thermoskanne sei, fragte ich widerum, wozu sie die selbige brauche. Antwort: Um Kaffee mit zu nehmen. Ich sagte: Geht doch in eine Raststätte zum Kaffee trinken, dann könnt ihr Eure Brote mitnehmen und essen. Darauf meine Schwiegermutter: Das sei verboten und nicht erlaubt.
Das ist der Hintergrund. Und, wenn Sie das machen, müssen sie dann ins Gefängnis??? Oder werden sie Raus geworfen vom Personal, beschimpft und angepöbelt??? Polizei geholt??? Oder was???
Meine Meinung ist: ES IST ERLAUBT.
...Hat nichts mit Biergarten zu tun...
Motowitsch
ich hab irgendwie das Gefühl das Du eine Raststätte mit einer gemeinnützigen "sozialen" staatlichen Erholungseinrichtung verwechselst. Sorry aber für mich ist eine Raststätten ein ganz normaler Wirtschaftsbetrieb/Gaststätte/Restaurant deren Pächter Ihre Brötchen mit der Bewirtung verdienen müssen. Wer lieber seine eigene Stulle kauen möchte kann das ja gerne tun....aber bitte schön draussen. Der heizt, putzt, beschäftigt Angestellte etc.pp. ja nicht zum Spass oder damit Kollege Sparfuchs schön im warmen trockenem seine mitgebrachte Stulle frinsseln kann, sondern um Geld mit seinem Betrieb zu verdienen!
Ich würde von mir aus garnicht auf die Idee kommmen mein eigenes Zeugs auszupacken/mitzubringen bzw. hab auch keinerlei Erwartungshaltung in dieser Richtung das zu dürfen!
Eine ähnliche Thematik gibt es übrigens auch auf Skihütten zu beobachten!
Mich würde mal interessieren was für eine Erwartungshaltung Du an eine Raststätte hast!
mfg Andreas
FALSCH Biker!!! Schnäppschen und Bier muss Du mit zur Bäckerei nehmen...(so richtig verstanden hast Du es immer noch nicht!!) :lol:
Wer keine Probleme hat, der sucht sich welche!!!
Gruß aus Ecktown :roll: von hoppetuz :roll:
Den Aussagen von Andreas schließe ich mich an. Er hat es auf den Punkt gebracht, viel mehr gibt es nicht zu sagen.
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