Das wird juristisch bestimmt noch lustig. Normalerweise hätte das KBA allen 2015 betroffenen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis entziehen müssen. (man verliert schliesslich schon die BE wenn man ein blaues Standlicht einbaut). Waren natürlich zu viele Fahrzeuge. Jetzt hat man Leute unter Androhung der Stilllegung zum Softwareupdate gezwungen. Bei Vielen sind Folgeschäden (AGR) aufgetreten, deren Kosten an den Betroffenen hängen geblieben sind. Und jetzt das Urteil vom Verwaltungsgericht....es bleibt spannend.
Könnte noch interessant werden für Leute mit optimierter Software --> "ich habe nichts anderes als VW gemacht"
Gruß
Volker