Moin, ich wusste nicht so richtig wohin ich mein Thema plazieren sollte.
Da es ja mit Auflastung durch ZLF zu tun hat, war ich mal so frei und hab es hier heineigepackt.
Zu meiner Frage:
Da unser neuer Roadcruiser XL gewichtsmäßig ziemlich am Limit war, beschlossen wir das Fahrzeug mittels ZLF aufzulasten. Nach der Abnahme beim TÜV musste im KFZ Schein das neue zulässige Gesamtgewicht auf 4,25t geändert werden.
Ich war ziemlich überrascht als ich sah, dass die Mitarbeiterin der Zulassungstelle den Termin für die nächste bzw. die erste HU erst nach drei Jahren nach der Erstzulassung eintrug.
Auf meine Nachfrage ob Fahrzeuge über 3,5t nicht nach 24 Monaten zum ersten mal zur HU müssten, meinte sie , dass dies nur bei LKW´s so wäre und Womos davon ausgenommen wären.
Wenn ich im Netzt recherchiere finde ich aber immer nur den Hinweis das schwere Womos das erste Mal nach 24 Monaten zum TÜV müssten.
Was mach ich da am besten?
Geh ich wirklich, so wie im Schein und auf meinem Kennzeichen notiert, erst nach drei Jahren zum TÜV?
Oder verlier ich den Versicherungschutz, wenn ich nicht nach 24 Monaten gehe?
Habt ihr eine Lösung?
Gruß Tim.