Welche Gaskartuschen oder -flaschen legal im Fahrzeug mitführen?

  • Hallo zusammen,


    ich plane gerade meinen Selbstausbau und habe schon viel hier im Forum gelesen und gelernt.
    Was mir aber noch nicht ganz klar ist, ist wie es sich (für den TÜV) mit dem Gas verhält.


    Ich würde gerne einen kompaketen 1- oder 2flammigen Gaskocher einbauen.
    - Für eine 5kg/11kg-Gasflasche benötige ich ja einen separaten Gaskasten mit Entlüftung.
    - Die kleinen Schraubkartuschen dürfen (soweit ich es verstehe) ja ohne weiteres im Fahrzeug mitgeführt werden und benötigen keine Gasprüfung/Gaskasten oder sonstiges.


    Was ist aber zB mit den 2kg Gasflaschen (Campinggaz R904)? klick
    Dürfte ich diese auch ohne Gaskasten mitführen?


    Bitte nur passive Verlinkungen zu anderen Datenquellen!

  • Kann ich nicht empfehlen da ich persönlich schon Flaschen mit undichten Kugelventilen hatte. Ich transportiere die nur noch im Gaskasten mit dem eingeschraubten Transportverschluss. Die Kocheraufsätze sind im Bereich des Gewindes aus Alu, sind nur aufgeschraubt und können sich während der Fahrt losrappeln und oder abbrechen.
    Ich kann nur wärmstens empfehlen von solchen Lösungen Abstand zu nehmen. Selbst eine kleine Gaskartusche entleert im Innenraum sorgt für explosive Stimmung und plastische Veränderung des Kastens.

  • Für die Campingas Flaschen (die blauen) gibt es fertige Gaskästen, sieht einem Eimer mit Deckel ähnlich und wird fest mit dem Fahrzeug verschraubt inkl Entlüftungsanschluss.


    Eine Tischgrill mit Gaskartusche integriert habe ich seit Jahren ohne Problem im Einsatz, aber die Kartusche wird beim Transport im Koffer getrennt (lässt sich sonst nicht einpacken; Sicherheitsmechanismus!)

    Megamobil Sport Jumper Maxi 636 H3, 2.0 163PS, D6E, 240 AH LiFePo, Kompressor, Druckwasser, zusatz Luftfeder, Maxxfan, SOG

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