Welche Kocher ohne Gasprüfung wurden bei Euch zur WoMo zulassung akzeptiert?

  • Hi


    das wollte ich die Bastler schon lange mal fragen und Stefan hat mich mit seinem Spirituskocher grad wieder daran erinnert.
    Mit welchen Kochern seid ihr durch die Wohnmobilzulassung gekommen ohne eine Gasanlage und ohne eine Gasprüfung vorzuweisen?


    Dass das ganz offiziell geht zeigt dieser Webeartikel.


    Mein Favorit ist der 2 flammige hier.


    http://www.outzeit.at/outdoor/…ampingaz-kocher-fold-n-go


    Aber da steht nix von Gasstop und ohne geht der sicher nicht durch. ;(


    Robert

  • Hi


    also bei dem hier steht ausdrücklich dabei dass er für den Betrieb in geschlossenen Räumen geeignet ist.

    Zitat

    •Für den Einsatz in geschlossenen Räumen geeignet


    Ist ja auch generell praktischer 2 getrennte Kocher zu benutzen dass man zum Kaffeekochen nicht den zweiflammigen aufstellen muss.
    CAMPINGAZ Bistro 300/Bistro 300 Stopgaz
    Den gibt's auch in anderen Farben.


    Der hier ist auch für Indoor geeignet und etwas flacher aber mit anderen Kartuschen.
    http://www.ebay.de/itm/TISCH-G…R-1-BRENNER-/161710503603

    Zitat


    ##Instastart - Zündung (Piezozündung) und Stopgaz-System (Zündsicherung: Gaszufuhr wird gestoppt, sobald die Flamme erlischt)


    ##33 x 32 x 11,5 cm, 1,7 kg


    ##Mit integriertem Druckregler für konstante Leistung, Überhitzungsschutz, auch für den Einsatz in geschlossenen Räumen geeignet


    Robert

  • ... Der hier ist auch für Indoor geeignet und etwas flacher aber mit anderen Kartuschen.
    http://www.ebay.de/itm/TISCH-G…R-1-BRENNER-/161710503603


    Hallo Robert,
    ich will dir die flachen "Bistro" bzw Tischkocher ausdrücklich empfehlen. Ich verwende die Dinger seit über 15 Jahren!


    Die Kocher sind in Asien als Tischkocher sehr verbreitet und stehen stabil (breit und niedriger Schwerpunkt) auch auf nicht ganz ebenen Untergründen.


    Die verwendete Gaskartusche (Spraydosenform) nennt sich MSF-1 und ist zB in ebay im 14er Pack ab 1,- Euro pro Stück zu bekommen. Eine reicht uns beim Campen für rund eine Woche. (beim kochen im freien entscheidet der Windschutz über alles...)


    Nach meiner Erfahrung ist es vorteilhaft ein Kocher Modell mit abnehmbarer Topfauflage zu wählen (zum reinigen!). Ideal wenn die Topfauflage auch umgedreht auf den Kocher aufgelegt werden kann. (=platzsparend beim verstauen!)*


    Der TÜV will nur eine (fest) eigebaute Kochstelle im Auto, dass kann sogar eine Elektro-Kochplatte sein! Ich denke auch nicht dass der TÜV aktuell bei der Womo Eintragung eines Ducatos arg penibel ist, das waren sie doch eigentlich nur zu Zeiten als es darum ging mit der Womo Zulassung bei PKW-Geländewägen fett Steuern zu sparen.


    Korrekterweise solltest du für die Verwendung in geschlossenen Räumen einen Kocher mit Flammüberwachung (zB "Stopgaz") verwenden. Diese thermische Überwachung unterbricht den Gasaustritt sobald die Flamme erlischt. Obgleich von den 200g Gas aus der (Spray)Dose viel weniger Gefahr ausgeht als wenn eine 11kg Buddel am Kocher hängt ...



    *Beispiel für Kocher mit umdrehbarer Topfauflage:
    http://www.hausundwerkstatt24.…iezozuendung-evergreen-oa

  • Hallo Tommy


    Ich danke dir für deine Erfahrungen. Ich hatte ja immer richtige Gasanlagen in den Autos und mit Zelt nur die runden Minikocher direkt auf den kleinen 200g Kartuschen.


    Bedeutet aber auch dass man den Kocher für den TÜV festschrauben muss?
    In dem Werbeartikel zum VWBus sieht das aber anders aus.


    Ja jetzt wo dus sagst hab ich die kleinen Tischlocher in SüdOstAsien auch schon gesehen aber in 99% der Fälle kochen sie doch an großen Woks mit 10kg Gasflaschen.


    Robert

  • ... Bedeutet aber auch dass man den Kocher für den TÜV festschrauben muss?
    In dem Werbeartikel zum VWBus sieht das aber anders aus.


    Ja jetzt wo dus sagst hab ich die kleinen Tischlocher in SüdOstAsien auch schon gesehen aber in 99% der Fälle kochen sie doch an großen Woks mit 10kg Gasflaschen.


    Ja wie gesagt, in Asien als Tisch-Kocher bzw nach deren Maßstäben zum warmhalten :-)))


    Ich benutze mein Camping Teil im Sommer sogar zuhause auf der Terrasse mit dem Wok, mit der 2.500 Watt Gasflamme unterm Blech-Wok gehts schon ein bischen ;)


    Beim TÜV würde ich keine Probleme erwarten. Man wirds deinem Auto ja ansehen dass es nicht nur ums sparen von Steuern geht, sondern die Nutzung als Camper ernsthaft vorgesehen ist. Festschrauben also wahrscheinlich nicht nötig (aber eigentlich auch kein Problem). Vielleicht genügt es schon das konkrete Kocherplätzchen im Auto als solches zu kennzeichnen.

  • Einer der Prüfer bei dem ich für die Womo Zulassung war, bestand auf eine komplett fest eingebaute Gasanlage. Ohne Gasanlage ginge nur eine 230v Herdplatte. Die auch nur, wenn ich eine vom Fachmann angeschlossene Außensteckdose hätte.
    Alle Prüfer bestanden aber darauf, dass der Kocher fest eingebaut war. Der letzte Prüfer, der meinen Jumper auch umgeschrieben hat, hat sich meinen Kocher und die Halterung (ein Rahmen in den der Kocher passt, auf der Arbeitsplatte verschraubt) nur beilaufig angeschaut und dann eingetragen.


    Ich habe den Kartuschenkocher von Campinggaz, der hat eine Zündsicherung. Kostet um die 40€


    Wieder ein anderer, wollte diesen Kocher auf gar keinen Fall eintragen ...:confused:

  • Hi


    Ja kann ich mir gut vorstellen dass es unterm Strich von der Willkür oder Großzügikeit des Prüfers abhängt.
    Glück ist eben immer bei allem ein wichtiger Faktor.


    Zitat

    Beim TÜV würde ich keine Probleme erwarten. Man wirds deinem Auto ja ansehen dass es nicht nur ums sparen von Steuern geht, sondern die Nutzung als Camper ernsthaft vorgesehen ist.


    Ich würde aber gern vorab nur einen sogenannten Notausbau mit einem Küchenkasten der Kocher, fließend Wasser und Stauraum erfüllt, machen.
    Den Tisch bau ich vorab und als Bett hoffe ich eine Matratze durchzubekommen.
    Fehlen nur noch Stühle und was spricht gegen Campingstühle? Fals fest verbaut sein muss kannnich die auch anschrauben.
    Eben was profisorisches das ausschließlich die Vorschriften erfüllt und möchte ihn erst dann in Ruhe richtig ausbauen wie in CAD geplant.


    Der Ausbau wir bei mir nämlich schon paar Monate kosten weil wir einen Pflegefall haben der eigentlich die WE in Anspruch nimmt.


    Robert

  • Dann machs doch so wie ich. Küchenblock mit Zweiflammen-Kocher, unten im Block ne 6Kg Gasflasche, das ganze mit vier Schraubverbindungen befestigt. Ist in 5Min abgeschraubt und kann draußen abgestellt...oder gerollt werden. .
    Das fällt nicht unter Festgaseinbau.
    [attach]57217.vB[/ATTACH]

  • Hi Ernst


    RESPEKT !!!! die Macht ist wohl mir dir ...... ;) ...... dass du das so durch die Tüvprüfung bekommen hast, oder beherrscht du Hypnose.
    Ich steh ja zu 120% auf Seiten der Selbstausbauer, aber das hätte ich mich nicht getraut, dir das so abzunehmen wenn ich ein Prüfer wäre.


    Jetzt bin ich aber schon etwas verwirrt.
    Also Entweder gibt's im Auto eine Kochgelegenheit oder nicht. Wenn das eine Kochgelegenheit ist und kein Flaschentransport dann müsste eine so große Menge Gas doch nach unten mit 100x100mm entlüftet sein?
    Wenn nicht ist es doch nur ein Flaschentransport und keine Kochgelegenheit?
    Und dann das Ding auch noch auf Rädern. Das darf doch schon von der Ladungs-Sicherung kein TÜV-Beamter sehen.


    Ich glaub ich hab die falschen Vorstellungen was erlaubt und verboten ist.
    Jetzt klär mich mal bitte auf!
    ....
    Hab grad mal nachgelesen was da bei Reimo steht.
    Ok das klingt schon recht flexibel bis wischiwaschi und kann ausgelegt werden wie man will.


    Was mich am meisten wundert ist das mit den Quersitzplätzen.
    Man hat mir erzählt dafür gibt es keine Sitzzulassung während der Fahrt mehr.
    Doch nun steht hier bei Reimo:


    Zitat

    Für vor dem 1.1.1992 erstmals zugelassene Fahrzeuge werden für Sitzplätze in Fahrtrichtung, vor denen sich keine ausreichend gepolsterten Abstützmöglichkeiten befinden, bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit benötigt. Für Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung genügen "geeignete Abstützungen"
    Für ab dem 1.1.1992 zugelassene Fahrzeuge werden für alle in Fahrtrichtung befindlichen Sitze geprüfte Verankerungspunkte und bauartgenehmigte Sicherheitsgurte benötigt. Eine Sitzbank darf sich im Falle eines Unfalls nicht zerlegen.
    [COLOR="#FF0000"]Bei Sitzen entgegen der und quer zur Fahrtrichtung hat sich nichts geändert[/COLOR].



    Den Herdkasten mir Fließend Wasser und zulässigem Gaskocher gibt's übrigens schon, den muss ich nicht erst bauen.
    Und weil die Kleine Gaskartusche nur (ich glaub) 220ml Gas fast hoffe ich dass es keine Vorschrift zur Lüftung im Fahrzeugboden gibt?


    Wie sah denn der Rest von deiner Einrichtung aus und wie waren die Vorschriften als du das so durchbekommen hast.
    Hat sich da seither was geändert? Bei Reimo klingt das nicht so.


    Und noch Einer:


    Zitat

    Ohne Gasanlage ginge nur eine 230v Herdplatte. Die auch nur, wenn ich eine vom Fachmann angeschlossene Außensteckdose hätte.


    Äääm, da hatte ich auch meine ganz eigenen Vorstellungen.
    Ich wollte diesmal kein unnötiges Loch in die Außenhaut schneiden um eine Stromsteckdose anzubringen, sondern das 220V Kabel durch eine .."natürliche Öffnung, wie Heizung usw.".. in den Motorraum führen wo die Steckverbindung Regen- und Diebstahlsicher unter der Motorhaube verschlossen sind. Von 12-Kabeln kann ich mich dabei ja fern halten. Ob das wohl so geht?


    Robert

  • Hallo,


    mein Tipp: geh' zum TÜVer deines Vertrauens und kläre alles vorher mit ihm direkt ab:s12


    Wäre bei mir auch so gut gelaufen, wenn nicht der TÜVer zwischenzeitlich einen Bandscheibenvorfall bekommen hätte >Klick<


    Mit Gruß aus Unterfranken


    Wolf

  • Tja Robert, ich fahre kein WOMO, sondern LKW. Da ist nix mit eintragen, weil kein Festeinbau.
    Gasleitung ist von der Flasche abgeschraubt und der rote Deckel ist drauf.
    Gekocht wird erst wenn der Boxer steht.....Schlauch dran und gut ist.
    Über Ladungssicherung brauchen wir uns nicht weiter unterhalten. Der Block ist mit vier M8er Schrauben und Schellen am Schutzgitter
    befestigt, Des Winkele das vorne zu sehen ist, hat keine sichernde Funktion.
    Oder glaubst du ich verzurre die Mopeds auf der Ladefläche mit Gummispannern?
    TÜV war grad erst wieder. :s12

    Peugeot Boxer 2010. H2,L3, 3l ,156PS. Rückfahrkamera, Webasto Standheizung, 3X100WP JWS Solarmodule, Votronic MPP 350 DUO Regler, 180AH AMG Batterien.

  • Hi Wolf


    TÜV und Vertrauen ??
    Ich kenn einen Surfer bei der Dekra aber die WoMo Ummeldung macht nur der TÜV so viel ich weis.
    Also hab ich null Vertrauen weil das alles Gummiregeln sind die sich jeder Prüfer nach Lust und (Tages)Laune zurechtbiegen kann.


    Trotzdem gute Idee mit denen vorher zu sprechen aber hier in München kenn ich das nur so dass man in einer Schlange wartet und der Typ dann gebührenpflichtig ein Auto prüfen will und kein unbezahltes Pläuschchen halten möchte.


    Ich geh mal im Forum Fragen ob jemand einen TÜV außerhalb Münchens SüdOsten kennt der sich Zeit für meine Fragen Zeit nimmt.



    Servus Ernst
    Na ja dann haben wir 2 absolut unterschiedliche Vorauusetzungen. Ich brauch eine anerkannte Kochgelegenheit die der TÜV akzeptiert. Und gekocht wird ja auch im Wohnmobil nur im Stillstand.


    Hi Patrik
    Ja gut dann werd ich das auf alle Fälle mal so versuchen wie ich das unter der Motorhaube machen möchte.
    Strom wird ja nicht eingetragen also wird womöglich auch nicht danach gefragt wenn ich keinekeinen Elektroherd betreibe.


    Robert

  • Habe in Ingolstadt mit dem TÜV gesprochen, der besteht auf einer "nicht ohne Werkzeug zu entfernbaren Kochgelegenheit". Der Prüfer hat mir zur einer billigen 220V Platte geraten, kochen könne ich ja danach worauf ich wolle, z.B. einem Innenraumzugelassenen, mobilen Gaskocher.
    Weiß aber nicht, ob das im Umkehrschluss auch bedeutete, dass man einen externen 220V Anschluss braucht? Danke nicht, dass man vorkochen muss...


    Gruss,
    Götz

  • Also die Dekra in Nordsachsen akzeptiert nur "prüfbare Kochgelegenheiten". Auf Nachfrage wurde dann präzisiert. Einbaugaskocher mit Flasche und Druckminderer oder Elektroplatte mit "entsprechender Elektrik von VDO-Zertifizierten abgenommen".
    Keine Kartuschenkocher, keine Spirituskocher oder sonst was, nur oben Genanntes.


    Ich hab 2-Flammen-Gaskocher, darunter ne kleine Flasche und mit Druckminderer und orangen Schlauch direkt verbunden. Ohne Absperrhahn oder sonst was. Entlüftung nach unten war nötig, Gasdichter Kasten nicht - "Gas ist eh schwerer und verschwindet durchs Loch". Gasprüfung ist trotzdem nötig.


    Ist schon alles sehr willkürlich je nach Prüfer. Aber nicht aufregen, gemeinsamen Nenner aushandeln und fertig.

  • Hat sich da bezüglich der Spirituskocher was beim TÜV geändert?
    Ich habe in meinem T4 einen Origo 3000 drin und damit, allerdings vor 11 Jahren, den offiziellen TÜV-Segen für die WoMo-Eintragung erhalten.
    Den Origo kann ich nur wärmstens empfehlen. 2x 1500Watt Wärmeleistung, keine Düsen die verstopfen oder losrütteln können.
    Ich habe den Kocher auf eine Platte montiert, diese Platte rechts und links in ein U-Profil(im Küchenblock verschraubt) geschoben und hinter dem Kocher mit einer einfachen Schraube gesichert. Die Schraube nur in ein durch die Platte und die Arbeitsplatte gehendes Loch gesteckt. So kann die Platte mit dem Kocher, während der Fahrt nicht aus der Führung rutschen und ist bei Bedarf innerhalb einer Minute nach draußen verlegt.
    Ich habe sogar schon den ein oder anderen Gedanken gehegt, den moderneren Origo(ich glaube 4000) in den Amundsen einzubauen. Dann könnte ich auch hier auf die einzige Gasleitung und die lütte Buddel verzichten und Gasprüfung wäre Schnee von gestern. Sind bisher ABER nur Gedanken.
    Gruß
    Frank

  • Hi,


    ja, ist ein lustiges Thema: Womo-Zulassung-Kochstelle.


    Damals bei unseren T4 wollte der TÜV auch ne fest verbaute Kochstelle.


    Hab dann ne mini E-Kochplatte mit Auszug verbaut(in einem IKEA-Küchenhängeschrank)-gekocht wurde nie darauf.


    [attach]58651.vB[/ATTACH]


    Ich denke die Vorstellungen der Prüfer liegen da ganz weit auseinander.


    Gruß

  • Servus Stefan,


    schau doch mal in deine Tüv-Abnahme ob da der Name von dem guten Mann steht und teil ihn mir mal bitte per PN mit.
    Vielleicht kann man mit dem einen festen Termin ausmachen.


    Ansonsten kann man nur so oft an verschiedene Tüvstellen fahren bis einer genug Verstand hat dass er die Regeln so auslegt wie sie technisch sinnvoll sind.
    Es gibt eben keinen logischen Grund einen Gaskocher der für Innenräume ausdrücklich zugelassen ist abzulehnen.
    Nur Willkür oder Dummheit kann da was dagegen haben.


    Robert

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