Wie ladet ihr eure E-Bikes?

  • Und verstößt damit gegen die VDE.
    Theoretisch darf man an einem WR auch nur ein Gerät betreiben.


    Isch hab gar keine Steckdose am WR selbst aber alle Steckdosen im Fahrzeug sind ab Werk über Netzvorrangschaltung am WR angeschlossen. Ob ich da gegen die VDE verstoße ist mir persönlich latte denn im Zweifel hat Hymer den Ball in der Xresse!

  • Hinter dem Wechselrichter hast du Schutztrennung IT-Netz und ohne weitere Maßnahmen ist da nur ein Gerät erlaubt, weil du bei 2 defekten Geräten sterben kannst, ganz einfach. Und nur weil es etwas zu kaufen gibt, muss der Betrieb noch lange nicht erlaubt sein.

  • Isch hab gar keine Steckdose am WR selbst aber alle Steckdosen im Fahrzeug sind ab Werk über Netzvorrangschaltung am WR angeschlossen. Ob ich da gegen die VDE verstoße ist mir persönlich latte denn im Zweifel hat Hymer den Ball in der Xresse!


    Das ist Grauzone. Normativ nicht erfasst, es sei denn, du hast ein Isolationsüberwachungsrelais in deiner Anlage. Für alles Andere müsstest du einen Erder einschlagen wenn man es genau nimmt.

  • Nee für die Konformität der Elektroanlage oder auch Gasanlage in einem Wohnmobil ab Werk haftet der Hersteller! Aber brauchen wir auch nicht weiter diskutieren! Wenn Du da einen auf Schlau machen willst ruf sämtliche Hersteller und CP Besitzer an und erkläre das denen.
    Bei Eigenkreationen biste selbst verantwortlich und auch in der Haftung.

  • Haften tut der Betreiber. Und der Hersteller baut sicher keinen WR ein sondern eher der Händler.


    Da biste leicht auf dem falschen Dampfer bei Hymer wird das im Werk verbaut und nicht beim Händler. Für sach und fachgerechten Einbau und damit auch für die Normierung ist eh der Einbauer in der Bütt. Ich als Endkunde bzw. Nicht Sach und Fachkundiger muss mich auf die Sach/fachgerechte und normierungskonforme Ausführung verlassen können. Ich kann und brauche das auch nicht zu wissen was wo in welcher Norm steht.

  • So ein Hersteller kann sicher auch außer der Norm arbeiten, wenn er die Verantwortung trägt. Norm ist kein Muss. Wenn etwas passiert, ist es aber viel einfacher, wenn man sagen kann, die Anlage entspricht den allgemein gültigen Regeln.

  • again what learned :klatsch::rolleyes:

    Hinter dem Wechselrichter hast du Schutztrennung IT-Netz und ohne weitere Maßnahmen ist da nur ein Gerät erlaubt, weil du bei 2 defekten Geräten sterben kannst


    ? IT-Netz was meinst damit?.
    Mein WR ist ist über FE abgesichert.

    herzliche Grüße Jürgen (Willst Du reisen oder wohnen? ;))
    ----------------------------------
    "MAIJA", Weinsberg Caratour 601 MQ, Fiat Duc, 2,3 Multijet 131PS, 290Wp Solar, 270 Ah, 1000W WR, ZLF, ..., EZ 6/17

  • :pMir ist das so was von egal ob das erlaubt ist oder nicht.:p


    Mir ging es einzig und alleine darum mit dem Forumsregel im Einklang dem TE mitzuteilen wie ich meine E Bikes auflade wenn ich freistehe und keinen Landstrom zur Verfügung habe.
    Wenn der WR 2 Dosen hat mach ich da auch 2 Stecker rein... basta. Wer Zeit genug hat kann das gerne anders machen. :D:D:D


    ... ich bin übrigens heute auch mit Anhänger bei 3 Spuren auf der ganz linken gefahren.....:rolleyes:

  • Habe heute die Antwort von Powerbutler auf meine Anfrage erhalten:


    • Wie lang ist das Anschlusskabel bzw. sind die Ladekabel?


    I.d.R. sind die Powerbutler Anschlusskabel, wie z.B. für Bosch Akkus 1,80m lang. Es gibt jedoch auch Adapter wie z.B. für Panasonic, die nur 0,30m lang sind.

    • Liegen an jedem Ausgang 2A an oder müssen sich die Zwei das teilen?


    Bei einem Dual oder Premium wird mit 2x 1,3A max geladen, wenn zwei Akkus gleichzeitig geladen werden. Ist nur einer angeschlossen, dann mit 2A max.

    • Ist zur Kühlung ein Lüfter eingebaut oder Passivkühlung, bei Lüfter, wieviel DB Lüftergeräusch?


    Es ist ein Lüfter im Single und Dual, der bei Temperaturen über 35 Grad Celsius anspringt. Der ist deutlich hörbar. Wieviel db haben wir nicht gemessen.
    Wer es ruhiger mag, der greift zum Powerbutler Premium, dessen Lüfter unhörbar ist.

    • Kann es Probleme mit der Gewährleistung von Bosch bei Verwendung des Powerbutler geben, da nicht Original-Lader?


    Grundsätzlich geschieht die Verwendung des Powerbutlers auf eigene Gefahr, da jeder E-Bike Hersteller die Verwendung eines anderen Ladegeräts als das Original nicht empfiehlt bzw. untersagt. Die Art zu laden ist aber beim Powerbutler sehr ähnlich zum Original, nur mit weniger Strom, was schonender für die Lebensdauer der Akkus ist. Da Powerbutler i.d.R. nur zu Urlaubsreisen verwendet werden und ansonsten mit dem Original-Ladegerät geladen wird, dürfte ein ev. Schaden schwer auf die Verwendung eines anderen Ladegeräts zurückzuführen sein. Uns ist nach mehr als zwei Jahren der Geschäftstätigkeit kein einziger Fall eines Akkuschadens zu Ohren gekommen und auch kein Problem mit Gewährleistung.

    • Wie hoch ist der „Eigenverbrauch“/Verlustleistung des Geräts?


    Der „Leerverbrauch“ - also wenn kein Akku zum Laden angeschlossen ist, beträgt beim Powerbutler Dual oder Premium ca. 1,25Wh.

    • Ist das Gerät geregelt und kommuniziert mit dem Akku oder liegt einfach nur konstant die Ladespannung an?


    Geregelt.

    • Berücksichtigt das Gerät die für Li-Ion Akkus erforderliche IU (CCCV) Ladung um wirklich eine komplett-Ladung zu erzielen?


    Ja, es wird nach dem CC/CV Verfahren geladen. Um jedoch die Lebensdauer des Akkus zu schon, wird der Ladevorgang bei einer Ladeschlussspannung von ca. 41,75 VDC beendet.

    herzliche Grüße Jürgen (Willst Du reisen oder wohnen? ;))
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