zeigt mir eure Felgen

  • Hallo zusammen,
    Haben nun die ersten Touren hinter uns und ich muss sagen das die neuen Reifen ein wahrer Segen sind im Vergleich zur Originalbereifung. Der Fahrkomfort ist signifikant gestiegen.


    Gruß
    Matze

  • Ich hab nie behauptet, dass ich die Reifen auf den Serienfelgen montieren will. Aber das hätte man schon an der Erwähnung des Gutachtens so interpretieren können ;)
    Ich will hier nicht klugschei*en. Mir geht es nur um Rechtssicherheit, bevor ich mir was montiere. Und gerade bei Reifen geht es um Sicherheit.
    Und wenn ich ne Reifenfreigabe dabei habe oder die eingetragen sind, ist doch alles gut ;)


  • https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=15&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwj9ku-fnrDeAhVRxIUKHTqCCeUQFjAOegQIAhAC&url=https://www.adac.de/_mmm/pdf/Reifenkennzeichnung_Pkw_888KB_33176.pdf&usg=AOvVaw3baPSAuFjrgSIm3WI1-8GL


    Seite 13
    Lastindex/Load-Index (LI)
    Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Eintragung in den
    Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65 R 13 77 T.
    Neuerung seit Ende 2004 1): In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren
    vorgeschriebenen Lastindizes (LI) der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast
    (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal
    mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit
    einem niedrigeren Load-Index (Li) als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an
    die Reifen bezüglich des LI ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte
    der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein,
    Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen
    ausreichen, die den LI 87 (entspricht 545 kg pro Reifen, siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da
    den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der
    Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl beim LI. Diese Regelung greift deswegen
    vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z.B. die Verwendung von verstärkten Reifen (reinforced)
    vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.



    1) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen"
    auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Danke für die Aufklärung. Ich denke wir reden aber die ganze Zeit aneinander vorbei ;)
    Im ersten Absatz des Schreibens steht nämlich auch folgendes:

    Zitat

    Die Problemstellungen beziehen sich ausschließlich auf die im Fahrzeugschein unter Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 eingetragenen Reifendimensionen und Felgen (Rad-/Reifenkombinationen) und nicht auf Umbereifungen mit anderen Rad-/Reifenkombinationen!

    .
    Da ich nicht vor habe die Serienfelgen zu verwenden, wird mir der Gang zum TÜV vorab nicht erspart bleiben.

  • Bei der Eintragung einer komplett neuen Rad-Reifen-Kombi ist ja eh alles bei Null. Da kann sich der eintragende Gutachter eh nur auf die geltenden Gesetze beziehen, die wiederum "nur" einen ausreichenden LI vorschreiben. Insofern ist dann auch ein Bezug auf die alte (bisher eingetragenenen) Rad-Reifen-Kombi unmaßgeblich.


    = auch dort kann dir der Prüfer die Eintragung eines Reifens mit LI 115 nicht versagen.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Kommt immer auf den Prüfer an. Was ich da alles schon erlebt hab. Eine Prüfstelle, der selbe PKW, verschiedene Prüfer an verschiedenen Tagen und unterschiedliche Aussagen ;)
    Daher erspar ich mir den Ärger im Nachhinein und frag da auf Empfehlung des Reifenhändlers vor dem Kauf mal an.
    Sein Problem ist nämlich, dass die Räder für einen Fiat Ducato (e3*2007/46...) zugelassen sind. Bei mir als Hersteller aber Hymer (e1*2007/46...) drin steht. Daher hab ich auch zwei COC Papiere, einmal von Fiat und einmal von Hymer.

  • mach nur! Ich will dich ja nicht abhalten. "Prüfer", egal, was sie prüfen (und ich hab beruflich mit vielen zu tun) merken, ob der Gegenüber Ahnung hat (= sich informiert) oder ein Lamm ist, das man abkanzeln kann. Wenn der Prüfer etwas ablehnt, muss er sich dafür rechtfertigen, warum er das tut und dazu muss er die (gesetzlichen) Grundlagen beachten. Du bist ja schließlich kein Bittsteller, sondern Kunde. Aber duckend kommt man natürlich leichter durch´s Leben.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Ich würde den TÜV Prüfern oder Reifenhändlern erstmal keine Willkür unterstellen. Ich glaube auch, dass sie sich bei einer Genehmigung eher rechtfertigen müssen, als bei einer Ablehnung, sollte zu einem Unfall oder Schaden kommen.
    Es geht schließlich um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Wir reden ja hier von Reifen und nicht von einem Auspuff ;)
    Daher auch steht auch noch im letzten Absatz des BRV Antrages (daran wird sich auch ein TÜV Prüfer orientieren):

    Zitat

    Damit ist nun über das BMVBW und den FKT Sonderausschuss "Räder und Reifen" eine eindeutige Rechtssicherheit zu diesem seit Jahren in der Praxis kontrovers diskutierten Thema geschaffen worden, die aber gleichzeitig auch unterstellt, dass der Reifenfachhandel sehr verantwortungsbewusst damit umgeht - siehe hierzu insbesondere den Punkt C), aber auch bei Transportern auch den Punkt B) in Kombination mit E) - hier muss vor dem Hintergrund der permanenten Auslastung dieser Fahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit und dem Wissen, dass auch bei diesen Fahrzeugen mehr oder weniger der vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten wird und die Reifen damit permanent am Limit belastet werden, die kostengünstigste Variante bei Weitem nicht immer die beste (für den Kunden) sein! Unbenommen bleibt für jeden Fachhandelsbetrieb natürlich nach wie vor die Möglichkeit, den Empfehlungen der Fahrzeughersteller - ob in bezug auf Speed- und Lastindex, die Bauart oder auf das Reifenfabrikat/die herstellerspezifische Kennzeichnung nach Fahrzeugschein -Folge zu leisten.

  • Bezog sich auf :

    "Prüfer", egal, was sie prüfen (und ich hab beruflich mit vielen zu tun) merken, ob der Gegenüber Ahnung hat (= sich informiert) oder ein Lamm ist, das man abkanzeln kann.


    ...und darunter gehören auch Reifenhändler, die klar gewinnorientiert (im Gegensatz zum TÜV Prüfer), aber die gleiche Verantwortung tragen und daher prüfen, ob zulässig, bevor sie es einem montieren. Und glaub mir, viele sichern sich mittlerweile schriftlich ab, wenn ein Kunde gegen die Ablehnung trotzdem montiert haben möchte.


    Aber bevor das eigentliche Thema weiter in einer Grundsatzdiskussion untergeht, können wir nicht einfach wieder nur ein paar Fotos von Felgen sehen? Zumal ich doch ursprünglich nur wissen wollte, ob es überhaupt AT Reifen mit LI 116 gibt ;)

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