Zulässiges Gesamtgewicht in Verbindung mit Abgasnorm

  • Hallo zusammen,


    der Eine oder Andere wird sich evtl. noch an mich erinnern. Wir sind vor ein paar Jahren vom Womo auf einen Kasten umgestiegen, mussten dann aber aus persönlichen Gründen leider wieder ein größeres Womo haben. Jetzt würde ich gerne wieder mal auf Eueren Erfahungsschatz zurückgreifen.


    Nun suchen wir für meine Schwägerin (1 Erwachsene plus 2 Kids) einen Kastenwagen mit Aufstelldach.


    Angeschaut haben wir uns bisher den Clever Celebration mit 6 m Länge auf Citroen Jumper? Uns wurde gesagt, dass weder beim Ducato noch beim Jumper, trotz Heavy-Fahrwerk eine Auflastung > 3,5 t möglich ist. Grund wären Abgasvorschriften. Hymer bietet aber > 3,5 t an.


    Könnt ihr mir sagen, wie die aktuelle Situation bei den Abgas-Homologationen in Verbindung mit den Abgasvorschriften ist? Wird eine spätere Aufkastung möglich sein?


    Reicht evtl. der Jumper mit 3,5 t? Es würde ja einiges an Gewicht dazu kommen: Aufstelldach 140 kg, Anhängekupplung, Markise, 3 Fahrräder, 3 Personen .....


    Wie sind Eure Erfahrungen mit Clever und dem Jumper ganz allgemein?


    Besten Dank schon mal und einen schönen Sonntag.


    Liebe Grüße
    Niko

  • Kann mir nicht vorstellen, dass die Abgasnorm etwas mit dem Gewicht zu tun hat. In der Malibu Preisliste ist immer noch der 4t Kasten als Maxi bestellbar. Wird bei anderen Herstellern genauso sein.

    Grüße aus Oberfranken (Forchheim)
    Jürgen
    Malibu 600 DB2; BJ 2015; Fiat; 3,5 t Maxi; 3 l; Solar 100 W; Alu Tankgasflaschen; Sat-Anlage; LiFePO4 rundum

  • Wird eine spätere Auflastung möglich sein?


    Bei Euro 6d-temp-Fahrzeugen eher nicht.
    Durch ein höheres Gewicht würde sich ein Mehrverbrauch und dadurch eine Änderung der Abgaswerte ergeben.
    Durch das ganze WLTP-Gedöns darf man nachträglich nichts mehr machen was zu einer Erhöhung der Abgaswerte führen würde.
    Sogar eine nachträgliche Änderung der Fahrzeug-Silhouette (Markise, Solar, Sat) oder Änderung der Reifenrollwiderstandsklasse soll nicht mehr möglich sein.

  • Also wir fahren (noch) den Jumper,3,5t,mit Aufstelldach und 4 Personen und sind immer gut zurecht gekommen mit dem Gewicht.Vor 3 Jahren als wir nach Norwegen gefahren sind,waren wir knapp an den 3,5t dran.Allerdings hatten wir da auch keine Räder mit.Unser Aufstelldach wurde allerdings auch nur mit 100 kg berechnet und wir fahren nen Roadcamp R.Die sind meines Wissens nach nochmal 100kg leichter wie die 6m Kästen.

  • Bei Euro 6d-temp-Fahrzeugen eher nicht.
    Durch ein höheres Gewicht würde sich ein Mehrverbrauch und dadurch eine Änderung der Abgaswerte ergeben.
    Durch das ganze WLTP-Gedöns darf man nachträglich nichts mehr machen was zu einer Erhöhung der Abgaswerte führen würde.
    Sogar eine nachträgliche Änderung der Fahrzeug-Silhouette (Markise, Solar, Sat) oder Änderung der Reifenrollwiderstandsklasse soll nicht mehr möglich sein.


    Wer sagt das? Dann dürfte man ja bei keinem Fahrzeug mehr nen Dachträger oder AHK dran haben.

  • Die Abgasnorm hat in sofern etwas mit dem GG zu tun, dass für jede Gewichtsklasse die Homologation erstellt werden muss. Evtl. hat Citroen diese ja nicht.


    Gruß
    Niko


    So ist das korrekt.
    Und da werden Zu und Anbauten wie Markise, etc. in der Homologation schon dazu gerechnet.
    Mit neuer Abgasnorm benötigt jede Gewichtsklasse eine neue Freigabe durch das KBA, so auch ein Light oder Maxi Fahrgestell mit "möglicher" Nachrüstung diverser Anbauteile, welche eben in dieser Klasse möglich wären.

  • Bei Euro 6d-temp-Fahrzeugen eher nicht.
    Durch ein höheres Gewicht würde sich ein Mehrverbrauch und dadurch eine Änderung der Abgaswerte ergeben.
    Durch das ganze WLTP-Gedöns darf man nachträglich nichts mehr machen was zu einer Erhöhung der Abgaswerte führen würde.
    Sogar eine nachträgliche Änderung der Fahrzeug-Silhouette (Markise, Solar, Sat) oder Änderung der Reifenrollwiderstandsklasse soll nicht mehr möglich sein.


    Die Aussage ist nicht korrekt.
    Diese Änderungen werden im Zuge der Homologation der neuen Euro Norm für jede mögliche Gewichtsklasse beim KBA vom Hersteller neu beantragt und bezieht sich auf die höchste Gewichtung eines je eingeführten Modells.
    Das ist nicht nur bei Kastenwagen die Regel, sondern in allen Bereichen bei Einführung oder Änderung von Kraftfahrzeugklassen.


    Beispiel:
    Ein Pössl Summit 640 mit neuer Abgasnorm mit Baujahr 2020 benötigt halt eine neue Freigabe vom KBA in seinen Möglichkeiten, was eben verbaut werden kann und darf.
    Die muß sich der Hersteller natürlich einholen.
    Nicht alles möchte der Kunde ja haben, aber möglich wäre es halt.


    Bestes Beispiel anhand der Optionsliste: Eine Anhängerkupplung.


    Umgekehrt benötigt sonst der Käufer für alle Anbauteile letztendlich eine Einzelabnahme außerhalb einer Homologation.


    Zu nennen wäre dann hier als Beispiel die Änderung der Bereifung außerhalb der Homologation.

  • Die Eröffnungsfrage ist nicht ganz so falsch zu verstehen und hat tatsächlich diese Hintergründe.
    Sie muß nur von der richtigen Seite aus beleuchtet werden, damit ein Schuh draus wird.

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