Hallo liebe Gemeinde,
ich bin der neue Teilnehmer. Ich lese schon seit Jahren hier mit, und auch wenn ich gar keinen Kastenwagen kaufen will bin ich doch häufig hier.
Warum: Ich plane eine Wohnkabine auszubauen und alle Fragen bezüglich Technik und Selbstbau werden hier einfach deutlich substanzieller behandelt, als in den versch. Womo-Foren.
Nun meine Frage:
Gebe ich bei google die Stichworte "wohnmobilzulassung ohne kocher" ein, dann bekomme ich die Info, das ein festeingebauter Kocher zwingende Voraussetzung für die Zulassung als Womo sei. So kenne ich es auch aus meinen T2 Zeiten. "Ohne Kocher kein Womo".
Gebe ich aber die Stichworte "wohnmobil als LKW zulassen" ein, dann werde ich daran erinnert, dass das Fahren mit eines Wohnmobils mit LKW-Zulassung auch als Steuerhinterziehung gewertet werden könnte. Grund: Der bestimmungsgemäße Gebrauch des Fahrzeugs als Gütertransportmittel ist nicht mehr gegeben. Mitentscheidend sei wohl auchl die Art der Nutzung / bzw. der äußere und innere Eindruck des Fahrzeugs.
So und nun baue ich einen LKW-Kastenwagen aus mit Fenstern und mit Tisch und Bett und Schrank und Bad Markise und und und aber OHNE Kocher.
Was sagt der TüV bei der nächsten HU. Oder ist entscheidend, was der Zoll sagt. Aber der sieht das Fahrzeug ja nicht.
Grüße
michael