Zulassung LKW oder Wohnmobil ohne Kochstelle

  • Hallo liebe Gemeinde,


    ich bin der neue Teilnehmer. Ich lese schon seit Jahren hier mit, und auch wenn ich gar keinen Kastenwagen kaufen will bin ich doch häufig hier.
    Warum: Ich plane eine Wohnkabine auszubauen und alle Fragen bezüglich Technik und Selbstbau werden hier einfach deutlich substanzieller behandelt, als in den versch. Womo-Foren.


    Nun meine Frage:
    Gebe ich bei google die Stichworte "wohnmobilzulassung ohne kocher" ein, dann bekomme ich die Info, das ein festeingebauter Kocher zwingende Voraussetzung für die Zulassung als Womo sei. So kenne ich es auch aus meinen T2 Zeiten. "Ohne Kocher kein Womo".


    Gebe ich aber die Stichworte "wohnmobil als LKW zulassen" ein, dann werde ich daran erinnert, dass das Fahren mit eines Wohnmobils mit LKW-Zulassung auch als Steuerhinterziehung gewertet werden könnte. Grund: Der bestimmungsgemäße Gebrauch des Fahrzeugs als Gütertransportmittel ist nicht mehr gegeben. Mitentscheidend sei wohl auchl die Art der Nutzung / bzw. der äußere und innere Eindruck des Fahrzeugs.


    So und nun baue ich einen LKW-Kastenwagen aus mit Fenstern und mit Tisch und Bett und Schrank und Bad Markise und und und aber OHNE Kocher.


    Was sagt der TüV bei der nächsten HU. Oder ist entscheidend, was der Zoll sagt. Aber der sieht das Fahrzeug ja nicht.


    Grüße
    michael

  • Missverständnis: die Sache mit den 230V Platten ist bekannt (kann Probleme bei nicht EDV-gerechter Außensteckdose geben). ABER darum geht es mir gar nicht.


    Ich will gar keine Kochgelegenheit im Auto haben (ich koche nicht, niemals nicht ;);)), und wenn ich dann zum TüV fahre? LKW mit Koffer is nicht, wegen eindeutig Wohnmobilcharakter. Womöglich sogar Betriebserlaubnis erloschen. Womo is nicht, wegen fehlender Kochgelegenheit.

  • Dann schraub doch einen Spirituskocher irgendwo hin. Kannst Du ja später wieder wegmachen bis zum nächsten TÜV ein einem Jahr (falls der den überhaupt beim zweiten Mal noch sehen will, wenn das ganze Fahrzeug genügend noch Wohnmobil "riecht").
    Du musst bei dem Spirituskocher nur darauf achten, dass in der Bedienungsanleitung steht, er sei für Fahrzeuge zugelassen. Sonst wird er nicht anerkannt. War jedenfalls bei meinem Sohn so, als er seinen T4 Multivan zum Wohnmobil hat umschreiben lassen.
    2. Versuch: Spirituskocher mit Zulassung für Fahrzeuge - überhaupt kein Problem!


    LKW-Zulassung ist nicht erstrebenswert. Wohnmobil ist wesentlich billiger in Steuer und Versicherung.


    Gruß
    Matthias

  • Das wäre die Notlösung. Aber zuerst kaufen, dann festschrauben, dann umbauen....
    Darf ich vielleichct daran erinnern: Meine Frage war aber, was passiert, wenn gar nichts drinnesteht.


    Und warum ist LKW-Zulassung nicht erstrebenswert. Mein Pick-Up kostet 172 Euro als LKW und das trotz Euro 0. Als Womo wären es 450.
    Aber selbst mit Euro 6 stehen immer noch 210 an. Es gibt Versicherungen, die versichern auch mit Bildnachweis als Womo - sind dann aber nicht ganz so billig.

  • Hallo Michael,


    die Sache ist doch eigentlich relativ einfach.


    Eine Zulassung als Wohnmobil ist aufgrund des fehlenden Kochers nicht möglich.
    Eine Zulassung als "Sonder-KFZ wohnmobilähnlich ohne Kocher" gibt es nicht.


    Also bleibt nur die Möglichkeit die LKW Zulassung zu behalten. :fingerh::klatsch::klatsch:
    Dem TÜV ist dies übrigens wurscht.


    Gruss Frank

  • Hallo Frank


    die Sache ist doch eigentlich relativ einfach.


    Genau das sehen zumindest einige andere anders:
    Die LKW Zulassung kann nicht behalten werden, weil das Fahrzeug nicht mehr zur Beförderung von Gütern geeignet ist.
    Nur ein Beispiel: Promobil vom März 2018:
    "Für die Zulassung hat die nicht erfolgte Umschreibung zum Sonderfahrzeug keine Auswirkungen. Anders sieht es bei Fahrzeugen aus, die als Nutzfahrzeug zugelassen sind. Werden die Anforderungen an die Transporteigenschaften eines Lkw nicht mehr erfüllt, erlischt die Betriebserlaubnis."


    Google mal: Wohnmobil als LKW zulassen

  • Wie glaubhaft ist den ein Zeitschriftenartikel der von "Sonderfahrzeug" schreibt, obwohl es ein "Sonstiges Fahrzeug" ist? Du stichst gerade in ein Kastenwagenforumwespennest.:eek:

  • Ich habe seit Jahren T4 und T5 mit Reisemobilausbau. Allerdings den Bulli immer als LKW zugelassen. Der TÜV hat sichnie dafür interesiiert. Wichtig ist aber, dass der Ausbau mit Bordmitteln ausgebaut werden kann. dann ist es Ladung

  • Meiner ist LKW und Tüv hat er auch. Allerdings hab ich auch die Trennwand noch drin. Und meiner kostet glaub ich irgendwas um 160-170€ Steuern mit E5.


    Aber evtl. ist ja die Kaffeemaschine auch eine Kochstelle:D

  • Ich habe seit Jahren T4 und T5 mit Reisemobilausbau. Allerdings den Bulli immer als LKW zugelassen. Der TÜV hat sichnie dafür interesiiert. Wichtig ist aber, dass der Ausbau mit Bordmitteln ausgebaut werden kann. dann ist es Ladung


    Genau. Ladung ist alles, was mit den Händen oder je nach Prüfer maximal dem serienmäßigen Bord-Werkzeug demontiert werden kann. Flügelschrauben zählen dazu, Ratschen und Riemen, Schnallen usw.


    Aber im Prinzip bestätigt dein Beitrag meine Position: Wenn das Womo vollgestellt ist mit Möbeln, alle fest verschraubt, dann kann es gar keine Güter mehr transportieren bzw. der hauptsächliche Einsatzzweck ist ein anderer. Also muss zwangsläufig die LKW Zulassung erlöschen.


    Gibts da vielleicht einen Hebel gegen die "Kocher-Richtlinie"?

  • Elektrische Kochplatte reicht immer noch. Dann braucht man aber eine feste 230 V-Installation mit Außenanschluss zur Einspeisung. Da ist ein Spirituskocher weniger Aufwand ;)

  • Heute mit dem zuständigen Ingeneur gesprochen (TüV Süd):


    "....tatsächlich ein Widersprich - habe ich so noch gar nicht dran gedacht....."


    Beide Positionen sind richtig. Mit Möbeln kein LKW und ohne Kocher kein Womo. Er bat mich eine 230V Platte fest zu verschrauben. Das wäre ihm das Liebste, dann wäre die Sache eindeutig und er müsste keine Verrenkung bei der Eintragung machen. Auf die EDV-Problematik habe ich ihn nicht angesprochen. Wenn ich den Kocher aber partout nicht wolle, würde er zur Not eine LKW - Zulassung, geschlossener Kasten eintragen, auch wenn das eigentlich nicht gehe. Umschlüsseln als PKW wäre noch unsinniger und mehr Möglichkeiten gebe es ja nicht.
    Auf meinen Vorschlag, der Einfachheit halber auf den Kocher zu verzichten, wollte er nicht eingehen. Immerhin hat das Teil Dusche, WC usw.


    Heißt im Klartext: Ob das Teil eigentlich ein Womo mit LKW Zulassung ist, das seiner Bestimmung zum Transport von Gütern gar nicht gerecht werden kann - das ist ihm egal.


    Die Kochplatte ist heilig, war heilig und wird immer heilig sein.


    Schade - ein Versuch wars wert.


    Ich werds also mit 230V und OHNE irgendeinen Anschluss probieren. Fest verschraubt muss sie halt sein. Wenn das nicht klappt:


    Welcher Kartuschenkocher ist denn innenraumgeeignet?

  • Transport von Gütern gar nicht gerecht werden kann - das ist ihm egal.


    Ihm schon, dem Finazamt aber sicherlich nicht ;)
    Zugegeben ich kenne keine, der deswegen wirklich Bekanntschaft mit dem Amt gemacht hat, aber im Prinzip ist es Steuerhinterziehung.


    Und ich möchte ganz direkt sein. Such mal im Forum, da findest du die wildesten Geschichten von Prüfern. Fast jedes mal kommt der Hinweis, es woanders zu versuchen. Du kannst mit deinem Prüfer sogar reden und er möchte dich auch verstehen. Bau einfach eine 8€(!) Kochplatte ein. Dann ist jeder zufrieden und du sparst ne Menge Geld bei der Versicherung.


    Sobald du den Wisch vom tüv hast schmeißt du das Ding in den Keller und kannst zwei Jahre lang unbeschwert Reisen. Beim nächsten Tüv schraubst du die kurz wieder rein


    Ich wollte auch erst eine E-Platte einbauen, aber der Prüfer wollte dann die komplette E-Versorgung sehen. Die wollte ich nicht haben. Kochen tue ich auf diesem Kartuschenkocher.
    Du würdest nicht glauben wie viele Leute aus dem Forum schon 3 mal diese Platte eigebaut und umgeschrieben hätten ;)

  • Hallo Michael,


    Bei mir war der Versicherungsbeitrag als Lkw derart hoch, das sich das mit der Steuer fürs womo gut verrechnet hat.
    Letztlich sind es ja gerade mal 278 €.


    Wenn du aber eine wohnkabine planst, wieso dann nicht absetzbar?
    So könnte dein Pickup ein Lkw bleiben?


    Gruß Sven

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