Betriebserlaubnis erlischt nach entfernen der Beifahrersitzbank?

  • Mir hat gestern jemand erzählt, das es sein könnte, das die Betriebserlaubnis erlsicht, wenn man die Sitzbank gegen einen Einzelsitz tauscht.


    Stimmt das?


    Ausserdem könnte es Theater mit der Elektrik geben, weil die Gurte ans Steuergerät angeschlossen sind und der dann den Sitz nicht mehr richtig erkennt???


    Viele Grüße
    Tobias

  • Wenn du nur einen Einzelsitz einbaust, stimmt die eingetragene Anzahl der Sitzplätze im Fahrzeugschein nicht mehr. Wenn du das nicht ändern lässt erlischt die Betriebserlaubnis.
    Erlöschen der BE ohne wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit kostet 50€ Verwarnungsgeld.



    Gruß
    Fabian

  • Hallo,


    der Umbau von >Doppelsitzbank< auf >Einzelsitz< war bei mir unproblematisch - TÜV hat den auch anstandslos eingetragen, da ja der originale Sitz + Konsole verwendet wurde. Problematischer war der Einbau der Renault-fremden-T5-3-er-Sitzbank >Klick<


    Mit Gruß aus Unterfranken


    Wolf

  • Zitat

    Wenn du nur einen Einzelsitz einbaust, stimmt die eingetragene Anzahl der Sitzplätze im Fahrzeugschein nicht mehr. Wenn du das nicht ändern lässt erlischt die Betriebserlaubnis.
    Erlöschen der BE ohne wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit kostet 50€ Verwarnungsgeld.


    Passiert garnix es sei denn es sitzen immer noch drei Leutz vorne.

  • Bei insgesamt drei Einzelsitzen schon. Oben steht aber ein Einzelsitz anstatt einer Sitzbank. Daher stimmt die Anzahl nicht mehr. Da die Änderung dauerhaft erfolgt, also nicht nur vorübergehend wie bei einem Van mit herausnehmbaren Sitzen, bleibt es beim Erlöschen der Betriebserlaubnis.

  • Man denke: Fahrersitz, Doppelsitzbank-oder stattdessen zwei Einzelsitze = Nix ändert sich, da können weiterhin drei Personen hocken.

    Peugeot Boxer 2010. H2,L3, 3l ,156PS. Rückfahrkamera, Webasto Standheizung, 3X100WP JWS Solarmodule, Votronic MPP 350 DUO Regler, 180AH AMG Batterien.

  • Man denke: Fahrersitz, Doppelsitzbank-oder stattdessen zwei Einzelsitze = Nix ändert sich, da können weiterhin drei Personen hocken.


    3 Leute auf 2 Sitzen? Es fällt ja einer weg, wenn der Doppelsitzer gegen nen Einzelsitz ausgetauscht wird.


    Wenn man die Anzahl der Sitzplätze dauerhaft ändert, muss das eingetragen werden.


    Ist genau so bei Pkw wenn man die Rückbank für nen Überrollkäfig entfernt.

    Gruß aus der Eifel
    Frank
    Hier sind keine Rechtschreibfehler, es handelt sich lediglich um einen Vorgriff auf die Rechtschreibreform 2029!!!

  • Mir hat gestern jemand erzählt, das es sein könnte, das die Betriebserlaubnis erlsicht, wenn man die Sitzbank gegen einen Einzelsitz tauscht.


    Stimmt das?


    .... wenn du bei einem PKW die Rückbank umklappst; erlischt dann die Betriebserlaubnis?

    Gruß Volker
    Wenn man in beiden Händen ein Glas Bier hält, kann man sich gar nicht mehr ins Gesicht greifen. - Nur so als Tip :)
    La Strada Fano auf Renault Master 2.3dci 125PS, EZ 2012, Hecktriebler

  • Wenn du nur einen Einzelsitz einbaust, stimmt die eingetragene Anzahl der Sitzplätze im Fahrzeugschein nicht mehr. Wenn du das nicht ändern lässt erlischt die Betriebserlaubnis.
    Erlöschen der BE ohne wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit kostet 50€ Verwarnungsgeld.



    Gruß
    Fabian


    Also bei mir steht im Schein 2-3 Sitzplätze je nach Ausführung. Das erlischt also garnix, wenn ich das mit den originalen Teilen umbaue. Gurtstraffer kann man aus programmieren lassen oder einen Simulator einbauen. Vorher Batterie abnehmen, und erst wieder anschließen, wenn der Simulator verbaut ist oder kalt beim Händler neu programmieren lassen.


    ***mobil via tapatalk***

  • Zum Problem wird das mittlerweile allerdings beim nächsten Tüv Termin. Die Tüv Prüfung umfasst natürlich auch z.B. die Überprüfung des Gurt vom dritten Mann der Doppelsitzbank. Denn kann der Tüvbeamte natürlich, weil ja ausgebaut, nicht prüfen. Ihm bleibt also nichts anderes übrig als den Sitzplatz zu streichen wenn zum Zeitpunkt der Prüfung nicht entsprechende Bestuhlung vorhanden ist.


    Steht...

    Zitat

    2-3 Sitzplätze je nach Ausführung


    ....biste fein raus.



    Zitat

    Ist genau so bei Pkw wenn man die Rückbank für nen Überrollkäfig entfernt.


    Wenn der Überrollkäfig eingetragen wird und zwangsweise dadurch die Rückbank wegfällt ist das der logische Schritt. Entweder Überrollkäfig oder Sitzbank mit entsprechenden Sicherheitsgurten.

  • Nach meiner Erfahrung mit 4 x TÜV mit meinem alten lt2, 3 sitze eingetragen, vorne auf 2 umgebaut, hinten auch 2 eingebaut, hat bei 4 TÜV Terminen keinen interessiert .... Soviel zu Problemen beim TÜV, kann auch problemlos durchgehen ...


    ***mobil via tapatalk***

  • Den Tüv interresiert vieles nicht, was dann aber die Polizei interresiert. Unud nur weil er durch den Tüv gekommen ist, kann die BE trotzdem erloschen sein. Es gibt bei den Prüforganisationen sehr viele schlampige Prüfer.

  • Also in meinem Fahrzeugschein stehen 9 eingetragene Sitzplätze. Der Vorbesitzer hat das Fahrzeug aber ab Werk mit nur einer Rücksitzbank bestellt und deshalb fehlen außer der 2. Sitzbank in der dritten Reihe außen auch die Gurte.
    Fahrzeug ist ein L1H1 Kombi euro5.
    Also nicht groß verrückt machen lassen, wenn du einen farblich passenden Einzelsitz rein baust, war es eben schon immer so wenn jemand fragt!

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