ABE(s) Sportscraft Einzelsitz, Gurtstraffer

  • Hallo zusammen,
    mein Boxer (2010) wurde vom Vorbesitzer leider etwas verbastelt daher hoffe ich auf eure Hilfe das ganze wieder in Ordnung zu bringen.
    zunächst habe ich mich über den verbauten Einzelsitz gefreut, bis ich mich näher damit beschäftigt habe und nun vor mehreren Fragezeichen stehe.


    1) Es handelt sich um einen Sportscraft S5.1 welcher mit einem Adapter und Schienen auf einer original Fiat/Peugeot Sitzkasten montiert ist (glaube ich).
    Leider habe ich für keines der Teile eine ABE oder Teilnummer etc. bekommen und konnte ohne Ausbau auch keine Typennummer etc. finden. Also falls jemand eines/mehrer der verbauten teile erkennt und zuordnen kann und eventuell sogar die ABE hat wäre mir schon sehr geholfen:blush:


    2) Thema Gurtstraffer:grimacing:
    Dazu gibt es ja schon viele Beiträge allerdings bin ich mir trotzdem noch nicht ganz sicher was ich tuen kann/muss um den Sitz eventuell einzutragen (dies ist natürlich noch nicht vom vorbesitzer gemacht worden).
    Statt einem Widerstand wurden zwei Glühbirnen verbaut:smile:

    diese scheinen Ihre Funktion jedoch nicht zu erfüllen.
    Momentan ist der Beifahrer Airbag deaktiviert (orangene Warnleuchte) und jetzt frage ich mich ob ich diesen aktivieren kann ohne den roten Airbagfehler zu bekommen welcher eventuell nur ausprogrammiert werden kann.
    Mein Plan wäre ansich: Widerstand oder Dummy statt den Lampen einbauen, Beifahrer Airbag aktivieren und hoffen, dass alles passt.


    2.1) ich gehe davon aus, dass an der Doppelsitzbank zumindest ein Gurtstraffer befestigt war. An dem Einzelsitz ist jetzt nur ein Gurtschloss ohne Straffer befestigt. Ist das so legal/stört das den Tüv oder MUSS ich einen Gurtstraffer verbauen?


    Freue mich auf eure Antworten!
    Liebe Grüße Mia

  • Hallo Mia,
    konntest du rausfinden, ob ein Gurtstraffer für den Zusatzsitz gesetzlich vorgeschrieben ist?


    Ich versuche derzeit von Einzelsitz auf Doppelsitz umzurüsten, da wir Nachwuchs erwarten. Daher kann ich ein bisschen was zum Thema "Zulassung" sagen. Hoffe das hilft etwas weiter.
    Die Umrüstung habe ich beim GTÜ angefragt und folgende Aussage erhalten:
    "Umrüsten & Eintragen ist nur möglich, wenn der Umbau von einer Fachwerkstatt vorgenommen wird und schriftlich belegt ist. Für das Handtieren mit Gurtstraffern braucht man eine Schulung, da diese Sprengstoff enthalten"

    Darauf hin habe ich mich an meine nächste Fiat-Werkstatt gewendet, die das Thema wiederum in Italien angefragt haben. Auszug aus der Rückmeldung von Fiat:
    "Hiermit informieren wir, dass die Zulassungsbedingung des Fahrzeuges, die beim Kauf bestanden hat, unbedingt eingehalten werden muss. Wurde das Fahrzeug mit zwei Vordesitzen gekauft (einer auf der Fahrerseite und einer auf der Baifahrerseite) oder - mit drei vorderen Sitzen (einer auf der Fahrerseite - die anderen beiden auf der Beifahrerseite mit einer Sitzbank) darf keinerlei Transformation des Fahrzeuges vorgenommen werden (sowohl bei zwei, als auch bei drei Sitzplätzen). Aus strukturellen Gründen (Anschlüsse der Sicherheitsgurte, Gurtraffer, Airbag, usw.) kann keine Freigabe für die Vermehrung oder Verminderung der vorderen Sitzplätze erreicht werden."


    Offiziell ist es also zumindest bei Fiat nicht zulässig, dennoch scheint es gängie Praxis zu sein, wenn man sich die Foren durchliest. Ich denke, es kommt am Ende darauf an wie genau der Prüfer "hinsieht".


    Sollten bei Dir 3 Sitze eingetragen sein, kann es sogar sein, dass keine zusätzliche Begutachtung erforderlich ist, da sich die Eintragung nur auf die Maximalanzahl bezieht.
    Das ist unter anderem das Fazit in diesem Beitrag:
    https://www.kastenwagenforum.d…iginal.39415/#post-557955


    Mit freundlichen Grüßen
    Thole

  • Ist das so legal/stört das den Tüv oder MUSS ich einen Gurtstraffer verbauen?


    Ich geb da mal einen Tipp, der nicht als Anleitung zu verstehen ist. Bei der HU wird das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit überprüft. Dazu wird getestet (Bremsen, Beleuchtung...), augenscheinlich überprüft (Bremsbeläge, Bereifung...) und ausgelesen ( Fehlereinträge in Fehlerspeichern, oder die Funktionslosigkeit von Rückhaltesystemen). Wenn früher ein Airbag defekt war, sind Leute hingegangen und haben die Kontrolllampe im Tacho gezogen. Heute geht das nicht mehr so einfach. Der Widerstand der beiden Glühbirnen, ist addiert so groß wie der Testwiderstand des Gurtstraffers. Die sollen nicht leuchten, die unterdrücken nur die Fehlermeldung im Steuergerät. Wenn da die Kabel dafür liegen, müßien sie eigentlich verbaut sein. Aber wie soll der Prüfer das feststellen. Genauso verhält es sich mit Sitzen, Sitzkonsolen und Drehkonsolen. Ich hab in meinem Freizeitauto zwei Carbonschalen aus der Rennsportabteilung des Herstellers verbaut, die sind aufgepolstert und mit Leder bezogen. Der Prüfer darf die aber nichts auseinander nehmen sondern nur augenscheinlich? oder optisch überprüfen. Dafür hab ich ins Leder das GTR Logo steppen lassen. Prüfer sind auch nur Menschen.
    Der springende Punkt ist: Wenn Dir auf der BAB in Folge von Unaufmerksamkeit ein Fehler unterläuft, donnerst Du eventuell mit 80 km/h in einen vor Dir fahrenden LKW. Dann wäre es vorteilhaft die Gurtstraffer zu haben. Wenn ich mit meinen Carbonsitzen verunfalle, können die mit Sicherheit zehn mal mehr ab als die Seriensitze. Das aber ist eine Individualentscheidung, die hier im Forum nichts zu suchen hat. Du kannst mir gerne eine PN schicken.

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